Der Mindestlohn 2026 in Deutschland steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde – eine Erhöhung um 1,08 Euro oder 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 12,82 Euro. Diese Anhebung zieht weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber nach sich: Die Grenze für geringfügige Beschäftigung (Minijob) steigt automatisch auf 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro pro Jahr. Der Übergangsbereich (Midijob) verschiebt sich entsprechend auf 603,01 bis 2.000 Euro. Zum 1. Januar 2027 ist bereits die nächste Stufe mit 14,60 Euro pro Stunde beschlossen.
Hinzu kommen Branchenmindestlöhne, die in zentralen Wirtschaftsbereichen wie Bau, Pflege, Gebäudereinigung, Elektro- und Maler-Handwerk teilweise erheblich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Wer als Arbeitgeber in Deutschland 2026 Lohnabrechnungen erstellt, muss eine Vielzahl neuer Werte und Vorschriften beherrschen. Dieser Pillar-Beitrag liefert den vollständigen Überblick – von der Lohnermittlung über die Minijob-Mechanik bis zu den Strafen bei Verstößen.
Inhaltsverzeichnis
- Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 in Deutschland?
- Was ändert sich 2026 beim Minijob – die neue 603-Euro-Grenze?
- Wie funktioniert der Übergangsbereich (Midijob) 2026?
- Welche Branchenmindestlöhne gelten 2026 in Deutschland?
- Was kostet ein Minijobber 2026 den Arbeitgeber wirklich?
- Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Mindestlohn-Dokumentation?
- Welche Strafen drohen bei Mindestlohn-Verstößen 2026?
- Wie geht es weiter ab 2027 und 2028?
- FAQ – die häufigsten Fragen für Arbeitgeber
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Die Erhöhung wurde von der Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung im Sommer 2025 per Verordnung umgesetzt.
| Zeitraum | Gesetzlicher Mindestlohn | Erhöhung |
|---|---|---|
| 2024 | 12,41 €/h | +3,4 % gegenüber 2023 |
| 2025 | 12,82 €/h | +3,3 % gegenüber 2024 |
| 2026 | 13,90 €/h | +8,4 % gegenüber 2025 |
| 2027 | 14,60 €/h | +5,0 % gegenüber 2026 |
„Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro setzen wir die Empfehlung der Mindestlohnkommission um. Damit gewährleisten wir einen fairen Lohn für jede Arbeitsstunde – und schaffen gleichzeitig Planbarkeit für die Wirtschaft bis Ende 2027.“
– Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Pressemitteilung zur Mindestlohnverordnung
Welche Ausnahmen gelten beim gesetzlichen Mindestlohn 2026?
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Beschäftigten. Folgende Ausnahmen sind jedoch zu beachten:
- Auszubildende: Für sie gilt nicht der Mindestlohn, sondern die Mindestausbildungsvergütung (2026: 724 € pro Monat im 1. Lehrjahr)
- Schul-, Studien- und Orientierungspraktika bis zu drei Monaten
- Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten ihrer Beschäftigung (sog. „Lohnsubvention“)
- Minderjährige ohne Berufsabschluss – bei ihnen gilt der allgemeine Lohnschutz, nicht aber der Mindestlohn
- Ehrenamtliche Tätigkeiten, sofern keine Vergütung gezahlt wird
Was ändert sich 2026 beim Minijob – die neue 603-Euro-Grenze?
Mit dem höheren Mindestlohn steigt automatisch auch die geringfügige Beschäftigungsgrenze (Minijob). Sie ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Ein Minijobber soll bei voller Mindestlohn-Bezahlung etwa 43,33 Stunden pro Monat (10 Stunden pro Woche) arbeiten können, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.
Die neue Rechnung 2026:
- 13,90 € × 43,38 Stunden = 603,00 € pro Monat
- 603 € × 12 = 7.236 € pro Jahr (Geringfügigkeitsgrenze)
- Wöchentliche Arbeitszeit bei vollem Mindestlohn: rund 10 Stunden
Wichtig: Bei Branchenmindestlohn (z.B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung) reduziert sich die zulässige Stundenzahl deutlich. Bei einem Branchenmindestlohn von 15,86 € (Bauwerker) sind es nur noch 38,02 Stunden pro Monat (8,77 Stunden pro Woche). Mehr zur konkreten Stundenzahl in unserem Detailbeitrag Wie viel verdient man 2026 im Minijob in Deutschland?

Wie funktioniert der Übergangsbereich (Midijob) 2026?
Wer im Monat mehr als 603 Euro, aber weniger als 2.000 Euro brutto verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich (Midijob). Hier gilt eine besondere Beitragsregelung in der Sozialversicherung: Die Sozialversicherungs-Beiträge des Arbeitnehmers werden gestaffelt erhoben – bei 603,01 € praktisch null, bei 2.000 € der volle Satz.
Die Grenzen 2026:
- Untergrenze: 603,01 € brutto pro Monat
- Obergrenze: 2.000 € brutto pro Monat (unverändert seit 2023)
- Im Bereich 603,01–2.000 € werden die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gestaffelt erhoben
- Der Arbeitgeber zahlt im Übergangsbereich annähernd den vollen Beitrag (mit einer kleinen Reduzierung im unteren Bereich)
Praktischer Vorteil für den Arbeitnehmer: Bei 1.500 € brutto zahlt er statt rund 300 € Sozialversicherung nur etwa 220 € – also rund 80 € weniger als bei normaler Beschäftigung. Mehr zu den genauen Stundenzahlen und Arbeitgeberkosten in unserem Beitrag Midijob 2026: Wie viele Stunden lohnen sich?
Welche Branchenmindestlöhne gelten 2026 in Deutschland?
In zahlreichen Branchen liegen die Branchenmindestlöhne deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Sie wurden durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für allgemeinverbindlich erklärt – sie gelten also auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
| Branche | Mindestlohn 2026 | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Bauhauptgewerbe Lohngruppe 1 (Werker) | 15,86 €/h | bundesweit, ab April 2026 stufenweise |
| Bauhauptgewerbe Lohngruppe 2 (Fachwerker) | 17,34 €/h | bundesweit, ab April 2026 |
| Pflege – Pflegehilfskräfte | 16,10 €/h (16,52 € ab Juli) | bundesweit |
| Pflege – Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 17,35 €/h (17,80 € ab Juli) | bundesweit |
| Pflege – Pflegefachkräfte | 20,50 €/h (21,03 € ab Juli) | bundesweit |
| Gebäudereinigung Lohngruppe 1 (Innenreinigung) | 15,00 €/h | bundesweit |
| Gebäudereinigung Lohngruppe 6 (Glas/Fassade) | 18,40 €/h | bundesweit |
| Maler- und Lackiererhandwerk (Geselle) | 15,55 €/h (16,13 € ab Juli) | bundesweit |
| Elektrohandwerk | 14,93 €/h | bundesweit |
Wichtig: Die Branchenmindestlöhne haben Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn. Der Arbeitgeber muss immer den jeweils höheren Wert zahlen. Auch die Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn (Langzeitarbeitslose, minderjährige Beschäftigte ohne Berufsabschluss) gelten nicht bei Branchenmindestlöhnen. Mehr zu den einzelnen Branchen lesen Sie in unserem Beitrag Branchenmindestlöhne 2026 in Deutschland.
Was kostet ein Minijobber 2026 den Arbeitgeber wirklich?
Die 603 € Bruttolohn pro Monat sind nur der Ausgangspunkt. Hinzu kommen für den Arbeitgeber mehrere Pauschalabgaben:
- Pauschale Rentenversicherung: 15 % vom Bruttolohn
- Pauschale Krankenversicherung: 13 % (nur bei Mitgliedschaft des Minijobbers in der gesetzlichen Krankenversicherung; bei Privatversicherten entfällt sie)
- Pauschale Lohnsteuer: 2 % (oder individuelle Lohnsteuer)
- Umlage U1 (Krankheitsfall): rund 1 % – Pflicht für Betriebe mit unter 30 Mitarbeitern
- Umlage U2 (Mutterschutz): rund 0,3 % – immer Pflicht
- Insolvenzgeldumlage: rund 0,06 %
- Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft): branchenabhängig 0,5 % bis 5 %
Insgesamt ergibt sich eine Belastung von rund 32 Prozent zusätzlich zum Bruttolohn. Bei einem Minijob mit 603 € Brutto kostet der Mitarbeiter den Arbeitgeber also rund 796 € pro Monat. Mehr zur konkreten Berechnung in unserem Beitrag Was kostet ein Minijobber 2026 den Arbeitgeber wirklich?

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Mindestlohn-Dokumentation?
Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verbinden sich umfassende Aufzeichnungspflichten. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Minijobber lückenlos dokumentieren:
- Tägliche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit
- Aufzeichnung spätestens bis zum siebten Kalendertag nach der Arbeitsleistung
- Aufbewahrung für mindestens zwei Jahre
- Vorlage auf Verlangen des Zolls (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Bei Branchen mit erweiterter Pflicht (Bau, Gastronomie, Speditionen, Gebäudereinigung) gilt die Aufzeichnung für alle Beschäftigten – nicht nur Minijobber
In der Praxis empfehlen sich digitale Zeiterfassungssysteme. Seit dem BAG-Urteil von 2022 (1 ABR 22/21) ist die elektronische Zeiterfassung ohnehin generell für alle Arbeitgeber verpflichtend. Mehr zur korrekten Umsetzung in unserem Beitrag KI-gestützte Arbeitszeiterfassung 2026.
Welche Strafen drohen bei Mindestlohn-Verstößen 2026?
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz haben mehrere Sanktionen:
- Bußgeld bis zu 500.000 Euro: bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen nach § 21 MiLoG
- Bußgeld bis zu 30.000 Euro: bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten
- Nachzahlung des Lohns: an die betroffenen Arbeitnehmer, ggf. inkl. Verzugszinsen
- Nachzahlung der Sozialversicherungs-Beiträge: auf den nachgezahlten Lohn
- Generalunternehmerhaftung: Hauptauftraggeber haften für Mindestlohn-Verstöße ihrer Subunternehmer (§ 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG)
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: für mehrere Jahre
- Strafrechtliche Konsequenzen: bei systematischer Lohnvorenthaltung als Steuerhinterziehung oder Vorenthaltung von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll führt 2026 verstärkt unangemeldete Kontrollen durch – insbesondere im Bauwesen, in der Gastronomie und in der Pflege. Mehr zu den häufigsten Fehlern in unserem Beitrag Mindestlohn-Strafen 2026: Welche Strafen drohen?
Wie geht es weiter ab 2027 und 2028?
Der Mindestlohn-Fahrplan ist für mehrere Jahre festgelegt:
- 1. Januar 2027: Anhebung auf 14,60 €/h. Minijob-Grenze steigt entsprechend auf rund 633 €/Monat
- 2028: Die nächste Tarif-Empfehlung der Mindestlohnkommission ist im Juni 2027 zu erwarten – Anhebung wahrscheinlich auf 15 €/h oder darüber
- Branchenmindestlöhne: laufende Anpassungen nach den jeweiligen Tarifverträgen, oft jährlich oder alle zwei Jahre
- Pflegemindestlohn: nächste Stufe Juli 2026 (Erhöhungen um rund 2,6 %), weitere Stufe Juli 2027
- Bauhauptgewerbe: dritte und letzte Stufe ab April 2026 (+3,9 %), danach neuer Tarifvertrag für 2027/2028
Wer 2026 sauber aufgestellt ist, kommt auch in den Folgejahren entspannt zurecht. Wichtig: Lohnabrechnungs-Software regelmäßig aktualisieren, alle Tariferhöhungen rechtzeitig in den Verträgen umsetzen und die Verfahrensdokumentation nach GoBD pflegen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Mindestlohn 2026
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist eine Erhöhung um 1,08 Euro oder 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 12,82 Euro. Zum 1. Januar 2027 ist die nächste Stufe mit 14,60 Euro pro Stunde bereits beschlossen.
Was ändert sich 2026 beim Minijob?
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt mit dem Mindestlohn auf 603 Euro pro Monat (7.236 Euro pro Jahr). Bei vollem Mindestlohn sind das rund 43,38 Arbeitsstunden pro Monat oder 10 Stunden pro Woche. Bei Branchenmindestlöhnen reduziert sich die zulässige Stundenzahl entsprechend.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Bei vollem Mindestlohn (13,90 €/h) maximal rund 43,38 Stunden pro Monat oder 10 Stunden pro Woche. Bei Branchenmindestlohn reduziert sich die Stundenzahl: Bei einem Bauwerker mit 15,86 €/h sind es nur 38,02 Stunden pro Monat. Bei einer Pflegehilfskraft mit 16,10 €/h rund 37,45 Stunden pro Monat.
Welche Branchen haben einen höheren Mindestlohn als 13,90 €?
Bauhauptgewerbe (Werker 15,86 €, Fachwerker 17,34 €), Pflege (Hilfskräfte 16,10 €, Fachkräfte 20,50 €), Gebäudereinigung (Innen 15,00 €, Glas/Fassade 18,40 €), Maler-/Lackierer (Geselle 15,55 €), Elektrohandwerk (14,93 €). Die Branchenmindestlöhne haben Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn.
Welche Strafen drohen bei Mindestlohn-Verstößen 2026?
Bußgeld bis 500.000 Euro nach § 21 MiLoG bei Lohnunterschreitung, bis 30.000 Euro bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten. Hinzu kommen Lohn- und Sozialversicherungs-Nachzahlungen, Generalunternehmerhaftung, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sowie strafrechtliche Konsequenzen nach § 266a StGB bei systematischer Vorenthaltung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Gesetze im Internet – Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Bundesregierung – Mindestlohnverordnung 2026/2027
- Minijob-Zentrale – Pauschalabgaben und Anmeldung
- Zoll – Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- DGB – Branchenmindestlöhne 2026
Lesen Sie die Detailbeiträge: Minijob 2026: 603 Euro Grenze, Midijob 2026: Stunden und Kosten, Arbeitgeberkosten Minijobber 2026, Branchenmindestlöhne 2026, Mindestlohn-Strafen 2026.