Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow gibt es eine entscheidende juristische Wende. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat offiziell Anklage wegen heimtückischen Mordes erhoben.
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Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow gibt es eine entscheidende juristische Wende. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat offiziell Anklage wegen heimtückischen Mordes erhoben.
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