Was kostet ein Minijobber 2026 den Arbeitgeber tatsächlich? Die nackten 603 Euro Bruttolohn sind nur der Anfang. Hinzu kommen eine Reihe von Pauschalabgaben, die den Gesamtaufwand des Arbeitgebers auf rund 796 Euro pro Monat erhöhen – ein Aufschlag von rund 32 Prozent. Die Höhe der einzelnen Abgaben hängt davon ab, ob der Minijobber gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ob er ein Hauptberufstätiger oder Rentner ist, und in welcher Branche er arbeitet.
Dieser Beitrag schlüsselt die minijob arbeitgeberkosten 2026 systematisch auf: jede Pauschalabgabe einzeln erklärt, mit Prozentsatz und Eurobetrag bei einem typischen Minijob mit 603 Euro Bruttolohn. Außerdem: die Sondersituation bei privatversicherten Minijobbern, branchenspezifische Berufsgenossenschafts-Sätze und konkrete Spartipps für Arbeitgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Pauschalabgaben fallen 2026 für einen Minijobber an?
- Wie hoch ist die pauschale Rentenversicherung 2026?
- Was ist die pauschale Krankenversicherung beim Minijob?
- Welche Lohnsteuer fällt beim Minijob 2026 an?
- U1, U2 und Insolvenzgeldumlage – die kleinen aber wichtigen Pflichtbeiträge
- Was ist die Berufsgenossenschaft – und wie hoch ist der Beitrag?
- Was kostet ein Minijobber 2026 insgesamt – ein Beispiel
- Wie unterscheiden sich die Kosten bei privatversicherten Minijobbern?
- FAQ – die häufigsten Fragen für Arbeitgeber
Welche Pauschalabgaben fallen 2026 für einen Minijobber an?
Ein Minijobber zahlt selbst kaum Beiträge zur Sozialversicherung – dafür übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalabgaben. Die wichtigsten Positionen 2026:
- Pauschale Rentenversicherung: 15 % vom Bruttolohn
- Pauschale Krankenversicherung: 13 % – nur bei gesetzlich versicherten Minijobbern
- Pauschale Lohnsteuer: 2 % (alternativ individuelle Lohnsteuer nach Steuerklasse)
- Umlage U1 (Krankheitsfall): rund 1 % – Pflicht für Betriebe mit unter 30 Mitarbeitern
- Umlage U2 (Mutterschutz): rund 0,3 % – immer Pflicht
- Insolvenzgeldumlage: rund 0,06 %
- Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft): branchenabhängig 0,5 % bis 5 %
Insgesamt summiert sich das auf rund 31,5 % bei gesetzlich versicherten Minijobbern und auf rund 19 % bei Privatversicherten. Mehr zur Pillar-Übersicht in unserem Beitrag Mindestlohn, Minijob und Lohnabrechnung 2026.
Wie hoch ist die pauschale Rentenversicherung 2026?
Die pauschale Rentenversicherung beträgt 2026 unverändert 15 Prozent vom Bruttolohn des Minijobbers. Bei einem Verdienst von 603 € pro Monat sind das 90,45 € pro Monat, die der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abführt.
Wichtig zur Mechanik:
- Der Beitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt, nicht vom Minijobber
- Wenn der Minijobber sich nicht von der Rentenversicherungs-Pflicht befreien lässt, kommt er zusätzlich auf 3,6 % (rund 21,71 €) als Eigenanteil
- Insgesamt fließen dann 18,6 % in die Rentenversicherung – fast der volle reguläre Beitragssatz
- Die Beiträge werden zentral über die Minijob-Zentrale abgeführt, nicht direkt an den Rentenversicherungsträger
„Auch wenn der Beitragssatz für Minijobs pauschaliert ist, baut der Beschäftigte volle Rentenanwartschaften auf. Das ist ein wichtiger Unterschied zur klassischen Befreiungs-Praxis – wer nicht befreit ist, sammelt Rentenpunkte.“
– Deutsche Rentenversicherung, Faktenblatt zur Mini-Beschäftigung
Was ist die pauschale Krankenversicherung beim Minijob?
Die pauschale Krankenversicherung beträgt 2026 13 Prozent des Bruttolohns – aber nur, wenn der Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Bei einem Brutto von 603 € sind das 78,39 € pro Monat.
Wichtige Sonderfälle:
- Privatversicherte Minijobber: Hier entfällt die 13-%-Pauschale komplett. Der Arbeitgeber spart also rund 78 € pro Monat. Die meisten Minijobber sind aber gesetzlich versichert
- Familienversicherte: Bei familienversicherten Minijobbern (z.B. Studenten unter 25 oder mit Hauptbeschäftigung des Ehepartners) gilt die volle 13-%-Pauschale
- Hauptberufstätige mit Minijob: Wenn der Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gilt 13 %
Für den Arbeitgeber heißt das: Es lohnt sich, vor der Lohnabrechnung den Versicherungsstatus des Minijobbers zu klären. Eine schriftliche Erklärung des Mitarbeiters genügt.

Welche Lohnsteuer fällt beim Minijob 2026 an?
Beim Minijob hat der Arbeitgeber zwei Wahlmöglichkeiten:
- Pauschale Lohnsteuer 2 %: Der Arbeitgeber führt 2 % vom Bruttolohn als Lohnsteuer ab. Damit ist die Steuer für den Minijobber komplett abgegolten – kein Eintrag in der Einkommensteuer-Erklärung nötig
- Individuelle Lohnsteuer nach Steuerklasse: Bei sehr niedrigen Steuerklassen (I, II, III, IV) kann das günstiger sein, weil der Mitarbeiter selbst freibetragsbedingt keine oder nur geringe Steuer zahlt. Bei Steuerklasse VI (mehrere Beschäftigungen) wird es dagegen teurer
In der Praxis wählen die meisten Arbeitgeber die 2-%-Pauschale. Sie ist einfach zu verwalten und für den Mitarbeiter steuerfrei. Bei 603 € Brutto sind das 12,06 € Lohnsteuer, die der Arbeitgeber zahlt.
U1, U2 und Insolvenzgeldumlage – die kleinen aber wichtigen Pflichtbeiträge
Drei kleinere Umlagen müssen ebenfalls abgeführt werden:
- Umlage U1 (Krankheitsfall): Erstattet dem Arbeitgeber 50 % des Lohns, den er bei Krankheit weiterzahlt. Pflicht für Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern. Beitragssatz 2026 rund 1,1 % (variiert leicht je nach Krankenkasse). Bei 603 € Brutto: rund 6,63 €
- Umlage U2 (Mutterschutz): Erstattet dem Arbeitgeber 100 % des Mutterschutzlohns. Immer Pflicht – unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Beitragssatz 2026 rund 0,3 % (variiert leicht). Bei 603 € Brutto: rund 1,81 €
- Insolvenzgeldumlage: Bezuschusst die Bundesagentur für Arbeit zur Auszahlung von Insolvenzgeld. Beitragssatz 2026: 0,06 %. Bei 603 € Brutto: rund 0,36 €
Diese Umlagen werden ebenfalls zentral über die Minijob-Zentrale abgeführt – mit der pauschalen Krankenversicherung kombiniert. Mehr zur korrekten Lohnabrechnung in unserem Beitrag KI-gestützte Arbeitszeiterfassung 2026.
Was ist die Berufsgenossenschaft – und wie hoch ist der Beitrag?
Die gesetzliche Unfallversicherung wird von der zuständigen Berufsgenossenschaft erhoben. Sie übernimmt im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Heilbehandlung und ggf. eine Rente. Der Beitragssatz hängt stark von der Branche ab:
| Branche / Berufsgenossenschaft | Typischer Beitragssatz 2026 | Beitrag bei 603 € Brutto |
|---|---|---|
| Verwaltung / Büro (BG VBG) | 0,5 % – 1,0 % | 3,02 € – 6,03 € |
| Einzelhandel (BGHW) | 0,8 % – 1,2 % | 4,82 € – 7,24 € |
| Gastronomie (BGN) | 1,5 % – 2,5 % | 9,05 € – 15,08 € |
| Pflege (BGW) | 1,0 % – 2,0 % | 6,03 € – 12,06 € |
| Bauhauptgewerbe (BG BAU) | 2,5 % – 5,0 % | 15,08 € – 30,15 € |
| Holzverarbeitung (BG ETEM) | 2,5 % – 4,0 % | 15,08 € – 24,12 € |
Der konkrete Beitragssatz wird der Berufsgenossenschafts-Mitgliedschaft entnommen. Wichtig: Auch die Berufsgenossenschafts-Beiträge werden auf den vollen Bruttolohn berechnet – nicht auf die fiktive Bemessungsgrundlage.
Was kostet ein Minijobber 2026 insgesamt – ein Beispiel
Eine vollständige Beispielrechnung für einen typischen gesetzlich versicherten Minijobber im Einzelhandel:
| Position | Prozentsatz | Betrag bei 603 € Brutto |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 100,0 % | 603,00 € |
| Pauschale Rentenversicherung | 15,0 % | 90,45 € |
| Pauschale Krankenversicherung (gesetzlich) | 13,0 % | 78,39 € |
| Pauschale Lohnsteuer | 2,0 % | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 1,1 % | 6,63 € |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | 0,3 % | 1,81 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | 0,36 € |
| Berufsgenossenschaft (Einzelhandel ø) | 1,0 % | 6,03 € |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 132,5 % | 798,73 € |
Bei einer Stundenzahl von 43,38 (entspricht 13,90 €/h) ergibt sich ein realer Stundensatz aus Arbeitgebersicht von rund 18,41 € pro Stunde. Dieser Wert ist wichtig für die Kalkulation und Preisgestaltung.
Wie unterscheiden sich die Kosten bei privatversicherten Minijobbern?
Privatversicherte Minijobber sind seltener, aber nicht ungewöhnlich – besonders bei Studenten mit eigener Privatversicherung, bei Beamten mit Beihilfe oder bei Selbständigen, die zusätzlich einen Minijob ausüben. Bei ihnen entfällt die 13-%-Pauschale für die Krankenversicherung komplett:
- Pauschale Rentenversicherung: 15,0 % (90,45 €)
- Pauschale Krankenversicherung: entfällt
- Pauschale Lohnsteuer: 2,0 % (12,06 €)
- Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld: ca. 1,5 % (8,80 €)
- Berufsgenossenschaft: ca. 1,0 % (6,03 €)
- Gesamtbelastung: rund 19,5 % = 720,34 € bei 603 € Brutto
Damit spart der Arbeitgeber bei einem privatversicherten Minijobber rund 78 € pro Monat – das sind 936 € pro Jahr. Bei mehreren privatversicherten Minijobbern im Betrieb summiert sich das schnell zu einem nennenswerten Betrag.

Konkrete Spartipps für Arbeitgeber bei Minijobs
- Versicherungsstatus klären: Privatversicherte Minijobber sparen rund 13 % der Lohnsumme
- Berufsgenossenschaft prüfen: Bei einer Mitgliedschaft in einer ungünstigen BG kann ein Wechsel oder eine korrektere Eingruppierung die Beitragslast spürbar senken
- U1-Erstattungssätze nutzen: Bei Wahl eines höheren U1-Beitragssatzes wird ein höherer Anteil bei Krankheit erstattet – kann sich bei kränklichen Mitarbeitern lohnen
- Lohnsteuer-Variante prüfen: In Einzelfällen ist die individuelle Lohnsteuer günstiger als die 2-%-Pauschale
- Software automatisieren: Cloud-Lohnsoftware ab 8 €/Monat berechnet alle Pauschalabgaben automatisch korrekt – siehe Was kostet die Digitalisierung 2026?
FAQ: Die häufigsten Fragen zu den Minijob-Arbeitgeberkosten 2026
Was kostet ein Minijobber 2026 den Arbeitgeber wirklich?
Ein gesetzlich versicherter Minijobber mit 603 € Bruttolohn kostet den Arbeitgeber 2026 rund 798 € pro Monat. Das sind rund 32 % Aufschlag auf den Bruttolohn. Bei einem privatversicherten Minijobber sinkt die Belastung auf rund 19 % oder 720 € pro Monat – die 13-%-Pauschale für die Krankenversicherung entfällt.
Welche Pauschalabgaben fallen 2026 für einen Minijobber an?
Sieben Hauptabgaben: Pauschale Rentenversicherung (15 %), Pauschale Krankenversicherung (13 % bei gesetzlich Versicherten), Pauschale Lohnsteuer (2 %), Umlage U1 (rund 1,1 %), Umlage U2 (rund 0,3 %), Insolvenzgeldumlage (0,06 %) und Berufsgenossenschaft (branchenabhängig 0,5 % bis 5 %). Insgesamt rund 31,5 % bei gesetzlich Versicherten.
Wer zahlt die Beiträge zur Rentenversicherung beim Minijob?
Der Arbeitgeber zahlt 15 % vom Bruttolohn als pauschale Rentenversicherung. Wenn sich der Minijobber nicht von der Rentenversicherungs-Pflicht befreien lässt, zahlt er zusätzlich 3,6 % als Eigenanteil. Insgesamt fließen dann 18,6 % in die Rentenversicherung – fast der reguläre Beitragssatz von 18,6 %.
Wann entfällt die pauschale Krankenversicherung beim Minijob?
Wenn der Minijobber privat krankenversichert ist – z.B. als Beamter, als Selbständiger oder als Student mit eigener Privatversicherung. Bei familienversicherten oder gesetzlich versicherten Minijobbern fällt dagegen die volle 13-%-Pauschale an. Eine schriftliche Erklärung des Mitarbeiters über seinen Versicherungsstatus ist sinnvoll.
Wie hoch ist die Berufsgenossenschaft beim Minijob 2026?
Branchenabhängig zwischen 0,5 % und 5 % vom Bruttolohn. Bürobetriebe und Verwaltung haben die niedrigsten Sätze (rund 0,5–1 %), das Bauhauptgewerbe die höchsten (2,5–5 %). Im Einzelhandel liegen typische Sätze bei 0,8–1,2 %, in der Gastronomie bei 1,5–2,5 %, in der Pflege bei 1–2 %.
Quellen und weiterführende Informationen
- Minijob-Zentrale – Pauschalabgaben und Beitragstabelle
- Gesetze im Internet – § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Deutsche Rentenversicherung
Lesen Sie weiter: Mindestlohn 2026 (Pillar), Minijob 2026: 603-Euro-Grenze, Midijob 2026: Stunden & Kosten.