Startseite AktuellesEin Gericht in Tschechien hat die Auslieferung der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich nach Deutschland genehmigt. Eine Berufung ist noch möglich.

Ein Gericht in Tschechien hat die Auslieferung der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich nach Deutschland genehmigt. Eine Berufung ist noch möglich.

von Johanna Richter
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Ein Gericht in Tschechien hat die Auslieferung der Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich nach Deutschland genehmigt. Eine Berufung ist noch möglich.

Ein Regionalgericht im tschechischen Pilsen hat die Auslieferung der rechtsextremen Aktivistin Marla-Svenja Liebich nach Deutschland beschlossen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Berufung einlegen kann. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu tagesschau.

Die 55-Jährige erklärte während der Gerichtsverhandlung, dass sie nicht nach Deutschland ausgeliefert werden wolle. Nach eigenen Angaben fürchtet sie um ihre Sicherheit, falls sie in einem deutschen Männergefängnis untergebracht werde.

Das Gericht in Tschechien kam dennoch zu dem Schluss, dass Liebich in Deutschland keine negativen Konsequenzen drohten – auch nicht im Zusammenhang mit ihrer Geschlechtsidentität.

Rechtsextremistin entzog sich zunächst dem Strafantritt

Im Juli 2023 wurde Liebich vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damals war sie rechtlich noch als Mann registriert.

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt der Fall, nachdem Liebich ihren Geschlechtseintrag offiziell ändern ließ. Kritiker bezeichneten dies als Provokation und warfen ihr einen Missbrauch des Selbstbestimmungsrechts vor.

Vor dem Haftantritt tauchte Liebich unter und entzog sich über Monate dem Zugriff der Behörden. Anfang April 2026 wurde sie nach europaweiten Fahndungsmaßnahmen von der tschechischen Polizei festgenommen.

Unklarheit über Unterbringung nach der Auslieferung

Sollte die Auslieferung endgültig bestätigt werden, wird Liebich zunächst in eine Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht. Ob sie ihre Haftstrafe anschließend in einem Frauen- oder Männergefängnis verbüßen wird, ist bislang noch nicht entschieden.

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