Die Regierungskoalition hat ein umfangreiches Steuerpaket vorgestellt, das vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten soll. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Familien mit Kindern. Das Gesamtvolumen der geplanten Maßnahmen beläuft sich auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu tagesschau.
Laut dem Reformprogramm soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro nach vollständiger Umsetzung der Reform im Jahr 2028 jährlich mehr als 600 Euro weniger Einkommensteuer zahlen.
Die wichtigsten Änderungen der Steuerreform
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser liegt derzeit bei 12.348 Euro und soll bis 2028 in zwei Schritten auf rund 12.900 Euro steigen. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei.
Zudem wird die Grenze für den Spitzensteuersatz angehoben. Künftig soll dieser erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 Euro gelten. Aktuell liegt die Grenze bei 69.879 Euro. Gleichzeitig will die Bundesregierung den Einkommensteuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro abflachen, um die Steuerbelastung in diesem Einkommenssegment zu reduzieren.
Höheres Kindergeld und größere Steuerpauschalen
Das Reformpaket sieht außerdem eine Erhöhung des Kindergeldes vor. Bis 2028 soll es schrittweise auf 272 Euro pro Kind und Monat steigen. Derzeit beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich – unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Darüber hinaus wird die Arbeitnehmerpauschale angehoben. Der Pauschbetrag für beruflich veranlasste Aufwendungen soll um 200 Euro auf künftig 1.430 Euro steigen. Damit sollen Ausgaben im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besser berücksichtigt werden.
So stark profitieren unterschiedliche Haushalte
Das Bundesfinanzministerium hat mehrere Rechenbeispiele veröffentlicht.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern, bei dem eine Person als Pflegekraft und die andere als Busfahrer arbeitet und beide jeweils 2.800 Euro brutto im Monat verdienen, soll jährlich rund 632 Euro mehr zur Verfügung haben.
Verdienen ein Erzieher und ein Elektriker jeweils 3.200 Euro brutto, steigt die Entlastung auf etwa 642 Euro pro Jahr.
Ein Lehrer und ein Ingenieur mit jeweils 5.000 Euro Bruttomonatslohn können mit einer jährlichen Steuerersparnis von rund 678 Euro rechnen.
Auch Alleinerziehende profitieren. Eine Pflegekraft mit 2.800 Euro Bruttolohn und zwei Kindern soll jährlich rund 468 Euro sparen. Für einen Erzieher mit 3.200 Euro beträgt die Entlastung etwa 471 Euro, für einen Lehrer mit 5.000 Euro rund 496 Euro.
Steuerzahler ohne Kinder werden ebenfalls entlastet, allerdings in geringerem Umfang als Familien mit vergleichbarem Einkommen.
So soll die Reform finanziert werden
Zur Gegenfinanzierung plant die Bundesregierung Änderungen bei der Besteuerung hoher Einkommen.
Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Für Einkommen über 280.000 Euro ist ein neuer Spitzensteuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Derzeit greift der 45-prozentige Steuersatz erst ab einem Einkommen von rund 278.000 Euro.
Außerdem wird die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen reduziert. Der absetzbare Anteil sinkt von 20 auf 15 Prozent, während der maximale Steuerbonus künftig auf 900 Euro pro Jahr begrenzt wird.
Zusätzlich steigt die pauschale Besteuerung von Aushilfsbeschäftigungen von 2 auf 5 Prozent. Darüber hinaus wird die staatliche Förderbank KfW dem Bundeshaushalt sowohl 2027 als auch 2028 jeweils 500 Millionen Euro zuführen.
Warum das Entlastungspaket kleiner ausfällt als geplant
Zu Beginn der Verhandlungen standen Steuererleichterungen von bis zu 28 Milliarden Euro im Raum. Die Koalitionsparteien konnten jedoch keine ausreichende Finanzierung sicherstellen.
Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) gleichen die beschlossenen Maßnahmen die sogenannte kalte Progression nicht vollständig aus. Dabei führt der inflationsbedingte Anstieg der Löhne dazu, dass Beschäftigte trotz kaum gestiegener Kaufkraft in höhere Steuerstufen rutschen. Nach Berechnungen des IW wären allein im Jahr 2027 rund 8 Milliarden Euro erforderlich, um diesen Effekt vollständig zu kompensieren.
Zustimmung der Bundesländer bleibt erforderlich
Für die Reform des Einkommensteuerrechts benötigt die Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrates.
Die Einnahmen aus der Einkommensteuer werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt. Bund und Länder erhalten jeweils 42,5 Prozent, während 15 Prozent an die Kommunen fließen.
Da die Steuerreform zu geringeren Einnahmen führen wird, hat die Koalition vereinbart, die finanziellen Belastungen der Länder und Kommunen teilweise auszugleichen.
Steuererklärung soll künftig einfacher werden
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die Digitalisierung des Steuerwesens.
Bund und Länder wollen bis zum Herbst gemeinsame Vorschläge zur Vereinfachung der Steuererklärung vorlegen. Geplant ist zunächst die Einführung einer automatisch vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Außerdem sollen Unternehmen ihre Steuernummer künftig spätestens innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erhalten.
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