Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Feiertage nicht automatisch als Urlaubstage angerechnet werden dürfen. Wer von dem Urteil profitiert.
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Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Feiertage nicht automatisch als Urlaubstage angerechnet werden dürfen. Wer von dem Urteil profitiert.
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