Der 24. Dezember ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag, nimmt aber im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben eine Sonderrolle ein. Da Heiligabend im Jahr 2025 auf einen Mittwoch fällt, gelten für den Einzelhandel klare gesetzliche Vorgaben, die sowohl für Inhaber als auch für Kunden von Bedeutung sind. Die Redaktion von das Unternehmer wissen analysiert die aktuelle Rechtslage und zeigt auf, welche Ausnahmen Unternehmer kennen sollten, um den Betrieb rechtssicher zu gestalten.
Die gesetzliche Basis: Das Ladenschlussgesetz an Heiligabend
Grundsätzlich regelt das Ladenschlussgesetz (LadSchlG), dass Verkaufsstellen an Werktagen bis 20:00 Uhr öffnen dürfen. Für den 24. Dezember gibt es jedoch eine bundesweite Sonderregelung: Fällt dieser Tag auf einen Werktag (wie den diesjährigen Mittwoch), müssen alle Geschäfte spätestens um 14:00 Uhr schließen.
Diese Regelung dient primär dem Arbeitnehmerschutz, um den Angestellten im Einzelhandel ein rechtzeitiges Weihnachtsfest im Kreise der Familie zu ermöglichen. Für Unternehmer bedeutet dies eine präzise Personalplanung, da der Vormittag des 24. Dezembers traditionell zu den umsatzstärksten Zeiten für Lebensmittelhändler und Floristen gehört.
Ausnahmeregelungen für spezifische Branchen
Trotz der allgemeinen Schließung um 14:00 Uhr sieht der Gesetzgeber für bestimmte Verkaufsstellen Ausnahmen vor. Diese sind besonders für Unternehmer in der Reisebranche oder im Notdienst-Sektor relevant:
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Apotheken: Diese dürfen zur Sicherstellung des Notdienstes auch nach 14:00 Uhr geöffnet bleiben.
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Tankstellen: Der Verkauf von Treibstoffen und Ersatzteilen für die Erhaltung der Fahrbereitschaft ist rund um die Uhr gestattet. Häufig nutzen Tankstellen auch die Erlaubnis, „Reisebedarf“ zu verkaufen.
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Bahnhöfe und Flughäfen: Geschäfte an großen Verkehrsknotenpunkten dürfen oft länger öffnen, um Reisende mit notwendigen Gütern zu versorgen.
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Bäckereien und Floristen: In vielen Bundesländern dürfen diese Betriebe an Heiligabend für eine begrenzte Stundenzahl (meist bis zu drei oder fünf Stunden) öffnen, sofern sie überwiegend Waren aus eigener Produktion oder frische Schnittblumen verkaufen.
Planungssicherheit für den 25. und 26. Dezember
Nach dem Trubel an Heiligabend folgen die beiden Weihnachtsfeiertage. Am Donnerstag (25.12.) und Freitag (26.12.) bleiben die Geschäfte deutschlandweit geschlossen. Hier greift die strikte Feiertagsruhe. Unternehmer sollten beachten, dass dies auch für die meisten Bäckereien gilt, es sei denn, es liegen spezifische regionale Ausnahmegenehmigungen vor, die jedoch am ersten Feiertag sehr selten sind.
Für den Einzelhandel ist Heiligabend 2025 somit der letzte strategische Zeitpunkt, um Lagerbestände zu minimieren und gleichzeitig die hohe Nachfrage nach frischen Lebensmitteln zu bedienen. Eine frühzeitige Kommunikation der Öffnungszeiten an die Kunden – sowohl stationär als auch digital – ist hierbei ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Informationen von der Quelle: WDR