Seit dem 1. Juli 2026 gelten im Bundesland Bremen neue Vorschriften für Menschen, die erstmals einen Hund halten. Künftig müssen angehende Hundehalter ihre Kenntnisse über Haltung, Erziehung und den sicheren Umgang mit Hunden durch eine Prüfung nachweisen. Wer die Vorgaben missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu t-online.
Wer den Hundeführerschein machen muss
Die neuen Vorschriften gelten für alle Menschen, die ab dem 1. Juli 2026 in Bremen erstmals einen Hund anschaffen oder aufnehmen. Wer bereits vor diesem Stichtag einen Hund besaß, ist von der Prüfungspflicht ausgenommen.
Ausnahmen gelten unter anderem für Tierärzte, Jäger sowie Halter von Blindenführhunden.
Auslöser für die Einführung der neuen Regelung war ein Vorfall vor drei Jahren, bei dem ein Rottweiler ein Kind angriff. Als Vorbild diente Niedersachsen, wo ein vergleichbares System bereits seit 2013 gilt.
So läuft die Prüfung für Hundehalter ab
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die theoretische Prüfung muss bereits vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden. Sie umfasst 35 Fragen zu Hundeverhalten, artgerechter Haltung, Erziehung, Ausbildung und den rechtlichen Grundlagen. Zum Bestehen müssen rund 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden.
Die praktische Prüfung erfolgt innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung des Hundes. Dabei müssen Halter nachweisen, dass sie ihr Tier in Alltagssituationen sicher führen und kontrollieren können.
Welche Fähigkeiten überprüft werden
Im praktischen Teil werden Hund und Halter in elf typischen Alltagssituationen geprüft. Mindestens sechs dieser Aufgaben müssen erfolgreich absolviert werden.
Der Hund muss ruhig an der Leine laufen, zuverlässig auf Kommandos wie „Sitz“, „Bleib“ und „Hier“ reagieren sowie sich im öffentlichen Raum sicher und kontrolliert verhalten. Kann der Halter seinen Hund nicht ausreichend kontrollieren oder handelt unsicher, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für die Teilnahme muss der Hund mindestens zwölf Monate alt sein, über einen Mikrochip verfügen und die vorgeschriebenen Impfungen erhalten haben.
Wann die Theorie nicht erneut abgelegt werden muss
Für erfahrene Hundehalter gelten vereinfachte Regeln.
Wer innerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten und die theoretische Prüfung bereits bestanden hat, muss diesen Teil nicht erneut absolvieren. Wird ein neuer Hund angeschafft, ist lediglich die praktische Prüfung erforderlich, da dabei der Umgang mit dem jeweiligen Tier bewertet wird.
Welche Unterlagen und Ausrüstung vorgeschrieben sind
Zur praktischen Prüfung werden nur Hunde zugelassen, deren Halter eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Mindestdeckung beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Während der Prüfung dürfen Halsband, Geschirr, Leine, Schleppleine, Hundepfeife und Clicker verwendet werden. Falls erforderlich, sind auch Maulkorb und Halti erlaubt.
Sämtliche Prüfungen werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
Bußgelder bei Verstößen
Wer nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften einen Hund hält, ohne den vorgeschriebenen Sachkundenachweis zu erbringen, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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