Startseite FinanzenDeutschland will Steuervorteile für Kryptowährungen abschaffen: Gewinne aus Bitcoin könnten künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.

Deutschland will Steuervorteile für Kryptowährungen abschaffen: Gewinne aus Bitcoin könnten künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.

von Johanna Richter
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Deutschland will Steuervorteile für Kryptowährungen abschaffen: Gewinne aus Bitcoin könnten künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden.

In Deutschland könnten die Regeln für die Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen geändert werden. Das Bundesfinanzministerium plant offenbar, die bisherige Regelung abzuschaffen, nach der Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptoassets steuerfrei bleiben, wenn Anleger sie länger als ein Jahr gehalten haben. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu sueddeutsche.

Derzeit gilt für private Investoren eine begünstigende Regelung: Nach einer Haltedauer von einem Jahr ist der Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei. Ein ähnlicher Ansatz gilt auch für bestimmte andere Vermögenswerte, darunter Gold, Kunstwerke oder Oldtimer. Anleger, die dagegen in Aktien oder ETFs investieren, zahlen auf Kapitalerträge eine Steuer von 25 Prozent.

Nach Informationen deutscher Medien will Finanzminister Lars Klingbeil von der SPD diese Regelung speziell für Kryptowährungen überprüfen. Politisch wird ein solcher Schritt nicht nur mit Fragen der Steuergerechtigkeit begründet, sondern auch mit der Suche nach zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt.

Einjährige Haltefrist könnte gestrichen werden

Die Idee, das Steuerprivileg für Kryptowährungen abzuschaffen, wird in Deutschland nicht zum ersten Mal diskutiert. Bereits im Frühjahr tauchte das Thema in politischen Debatten auf und sorgte in der Kryptobranche für Verunsicherung.

Damals galt der Vorschlag als wenig aussichtsreich, weil Vertreter von CDU und CSU ihn ablehnten. Im Rahmen politischer Verhandlungen zwischen SPD und Union könnte die Besteuerung von Kryptowährungen nun jedoch Teil größerer Absprachen zur Haushalts- und Steuerpolitik werden.

Sollte die Reform beschlossen werden, könnten Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptoassets unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Das würde faktisch das Ende der bisherigen einjährigen steuerlichen Haltefrist bedeuten.

Für langfristige Besitzer von Kryptowährungen wäre diese Änderung erheblich. Bisher ermöglicht gerade die Haltedauer von mehr als einem Jahr, Kryptoassets ohne Steuerbelastung zu verkaufen. Bei einer Abschaffung dieser Regel könnten Gewinne künftig unter ein Regime fallen, das der Besteuerung von Kapitalerträgen ähnelt.

Erwartete Haushaltseinnahmen bleiben unklar

Die Berechnungen der Regierung zu möglichen Mehreinnahmen aus einer neuen Besteuerung von Kryptowährungen bleiben umstritten. Zuvor war berichtet worden, der Staat könne mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro rechnen. Vertreter der Grünen nannten in ihren Reformvorschlägen sogar noch höhere Summen von mehr als zehn Milliarden Euro.

Lars Klingbeil spricht nun davon, dass Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung zusammen mit einer neuen Besteuerung von Kryptowährungen rund zwei Milliarden Euro einbringen sollen. Unklar bleibt jedoch, welcher Anteil dieser Summe tatsächlich aus dem Kryptomarkt kommen soll.

Das Beispiel Österreich zeigt, dass Erwartungen an solche Reformen deutlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Österreich änderte vor rund zwei Jahren sein System zur Besteuerung von Kryptowährungen und führte eine Steuer von 27,5 Prozent auf Gewinne aus Kryptoassets ein — unabhängig von der Haltedauer.

Die österreichische Regierung hatte mit zusätzlichen Einnahmen von rund 300 Millionen Euro gerechnet. Tatsächlich lagen die Einnahmen nach den genannten Angaben lediglich bei 34 Millionen Euro. Deshalb warnen Fachleute vor überzogenen Erwartungen an den möglichen fiskalischen Effekt in Deutschland.

Ein Teil der Kryptogeschäfte wird bereits besteuert

Deutschland erzielt bereits heute Steuereinnahmen aus Geschäften mit Kryptowährungen. Verkauft ein Anleger Kryptoassets vor Ablauf der einjährigen Haltefrist, wird der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Für manche Investoren kann dieser Satz höher sein als die 25 Prozent, die auf Kapitalerträge erhoben werden. Ein Wechsel in ein neues Steuersystem bedeutet daher nicht automatisch in allen Fällen höhere Einnahmen für den Staat.

Nach einer Studie der Steuerplattform Blockpit wurden im Jahr 2024, einem Jahr mit starkem Kryptomarkt, in Deutschland Kryptowährungen im Wert von rund 17 Milliarden Euro verkauft. Diese Transaktionen konnten nach den geltenden Regeln bereits besteuert werden, sofern sie unter die entsprechenden Voraussetzungen fielen.

Würden Kryptowährungen in eine andere steuerliche Kategorie verschoben, könnten kurzfristige Geschäfte teilweise niedriger besteuert werden als bisher. Genau das kritisieren Vertreter der Branche, die darin widersprüchliche Anreize für Anleger sehen.

Vertreter der Kryptobranche kritisieren mögliche Reform

Sebastian Becker, Geschäftsführer des Blockchain Bundesverbands, hält die geplanten Änderungen für nicht ausreichend durchdacht. Aus seiner Sicht könnte das neue System den kurzfristigen Handel steuerlich attraktiver machen als das langfristige Halten von Kryptowährungen.

Das stehe im Widerspruch zu den häufigen Argumenten über die starke Volatilität des Kryptomarktes. Wenn Daytrading steuerlich günstiger werde, während langfristige Anleger ihr Privileg verlieren, könne dies das Verhalten der Marktteilnehmer verändern.

Becker verweist auch auf Anleger, die Bitcoin als langfristigen Vermögenswert nutzen, etwa zum Vermögensaufbau für die Altersvorsorge. Bei einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist könnten gerade sie schlechter gestellt werden.

Zudem zweifelt der Vertreter des Blockchain-Verbands an den Haushaltsberechnungen, mit denen die Reform begründet wird. Er hält die erwarteten Einnahmen für möglicherweise überhöht, insbesondere weil viele Anleger nach schwächeren Marktphasen Verluste realisiert haben könnten.

Branche warnt vor Risiken für den deutschen Kryptomarkt

Kritik kommt auch aus der Finanzinfrastruktur. Ulli Spankowski, verantwortlich für das Digitalgeschäft der Börse Stuttgart und damit auch mit der Plattform Bison verbunden, sieht die Reform ebenfalls als Risiko für den deutschen Markt für Kryptoassets.

Nach seinen Angaben verfügt Deutschland nach Inkrafttreten der europäischen MiCA-Regulierung über eine starke Position bei Kryptoverwahrung und digitalen Finanzdienstleistungen. Das Land hat eine erhebliche Zahl von Lizenzen erhalten und zählt damit zu den wichtigen europäischen Standorten für legales Kryptogeschäft.

Spankowski betont, Deutschland habe derzeit einen gewissen Standortvorteil: Unternehmen entschieden sich für Deutschland und nicht für Standorte wie Malta. Eine Steuerreform könnte diese Position schwächen und die Attraktivität des Landes für Marktteilnehmer verringern.

Zusätzlich verweist er auf die Kosten, die Banken, Finanzdienstleister und Kryptoplattformen bei einer Änderung der Regeln tragen müssten. Für die Verwaltung des neuen Steuerregimes wären technische Systeme erforderlich, die in dieser Form bislang nicht bestehen.

Im Aktien- und Fondsbereich gebe es bereits eine entwickelte Infrastruktur, an die Finanzinstitute anschließen könnten. Im Kryptosektor müssten solche Lösungen dagegen erst geschaffen werden, was zusätzlichen finanziellen und technischen Aufwand verursachen könnte.

Fragen zu bestehenden Investitionen bleiben offen

Eine der zentralen offenen Fragen betrifft bereits bestehende Kryptoanlagen. Bislang ist unklar, ob die Reform Übergangsregeln für Anleger vorsehen würde, die Bitcoin oder andere Kryptoassets vor dem Inkrafttreten neuer Vorschriften gekauft haben.

Sollte das neue Regime auch auf alte Investitionen angewendet werden, könnte dies zusätzliche Streitigkeiten unter Anlegern auslösen. Würden für bereits erworbene Vermögenswerte dagegen die alten Regeln gelten, würde das Steuersystem für die Verwaltung komplexer.

Ebenso wichtig ist die Frage der Verluste. Derzeit können Verluste aus Kryptogeschäften mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes verrechnet werden. Dazu können etwa Gold, Oldtimer oder Kunstgegenstände gehören.

Würden Kryptowährungen nach Paragraf 20 als Kapitalanlagen ähnlich wie Aktien eingestuft, könnten Verluste aus Kryptogeschäften möglicherweise mit Gewinnen aus ETFs verrechnet werden — und umgekehrt. Das könnte Auswirkungen auf das bestehende System der Verlustverrechnung haben.

Verlustverrechnung könnte zu einem eigenen Streitpunkt werden

In der steuerpolitischen Debatte bleibt die Frage sogenannter gesonderter Verlustverrechnungstöpfe zentral. Werden Kryptowährungen den Kapitalanlagen zugeordnet, könnte eine Situation entstehen, in der Verluste aus Kryptoassets mit Gewinnen aus ETFs oder anderen Anlageinstrumenten verrechnet werden können.

Ein solcher Ansatz könnte die Logik eines eigenen Regimes für Aktiengewinne infrage stellen. Sollte die Regierung dagegen einen separaten Verrechnungstopf nur für Kryptowährungen schaffen, könnte auch dieses Modell rechtlich problematisch werden.

Grund dafür ist, dass das Bundesverfassungsgericht prüfen soll, ob die derzeitige Logik der Verlustverrechnung vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Entscheidung des Gerichts könnte die künftige Struktur der Besteuerung von Kapitalerträgen und Kryptoassets beeinflussen.

Die mögliche Reform der Kryptobesteuerung in Deutschland betrifft damit nicht nur die Abschaffung der einjährigen Steuerfreiheit. Sie berührt auch Fragen der Haushaltseinnahmen, des rechtlichen Status alter Investitionen, der Verlustverrechnung, der technischen Vorbereitung von Finanzinstituten und der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Kryptomarktes.

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