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Ab 2027 sollen Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden arbeiten dürfen. Die Öffnungszeiten bleiben jedoch weiterhin Sache der Bundesländer.

von Johanna Richter
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Ab 2027 sollen Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden arbeiten dürfen. Die Öffnungszeiten bleiben jedoch weiterhin Sache der Bundesländer.

Bäckereien und Konditoreien in Deutschland könnten ihre Beschäftigten ab 2027 deutlich länger an Sonn- und Feiertagen einsetzen. CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss darauf verständigt, die bisherige Begrenzung der Arbeitszeit zu lockern. Die geplante Änderung gehört zu einem Reformpaket mit insgesamt 34 Einzelmaßnahmen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu t-online.

Als möglicher Starttermin gilt der 1. Januar 2027. Zuvor muss die Bundesregierung jedoch einen endgültigen Gesetzentwurf vorlegen. Anschließend sind die Beratungen und Abstimmungen im Bundestag sowie in den weiteren zuständigen Gremien erforderlich.

Für Verbraucher bedeutet die Reform nicht automatisch, dass Bäckereien künftig überall länger geöffnet bleiben. Arbeitszeiten und Ladenöffnungszeiten werden in Deutschland durch unterschiedliche Gesetze geregelt.

Beschäftigte dürfen bisher nur drei Stunden arbeiten

Das geltende Arbeitszeitgesetz erlaubt den Einsatz von Beschäftigten in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum. Derzeit dürfen Arbeitnehmer in diesen Betrieben höchstens drei Stunden beschäftigt werden.

Innerhalb dieses Zeitfensters können Backwaren hergestellt, Bestellungen vorbereitet, Lieferungen zusammengestellt und Verkaufsstellen beliefert werden. Gerade für kleinere Handwerksbetriebe ist diese Regelung mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden.

Bäckereien, die zusätzlich ein Café betreiben und Sitzplätze für Gäste anbieten, können teilweise unter das Gaststättenrecht fallen. Für gastronomische Betriebe gelten andere Voraussetzungen, sodass das Personal dort häufig länger eingesetzt werden darf.

Reine Verkaufsbäckereien ohne Cafébereich haben diese Möglichkeit nicht. Auch bei einer hohen Nachfrage nach frischem Brot, Brötchen oder Kuchen am Sonntag dürfen sie die bisherige Arbeitszeitgrenze nicht überschreiten.

Mit der geplanten Reform soll diese Ungleichbehandlung zumindest beim Personaleinsatz verringert werden.

Acht Stunden Sonntagsarbeit sollen möglich werden

Nach den bisherigen Planungen soll Paragraf 10 des Arbeitszeitgesetzes angepasst werden. Die Sonderregelungen für Sonn- und Feiertage würden dadurch stärker auf das Bäcker- und Konditorenhandwerk ausgeweitet.

Ein Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, dass Beschäftigte künftig bis zu acht Stunden an einem Sonntag arbeiten dürfen. Die bisherige starre Drei-Stunden-Grenze würde damit entfallen.

Betriebe könnten ihre Produktion dadurch über einen längeren Zeitraum verteilen. Das betrifft unter anderem das Backen frischer Waren, die Vorbereitung von Teigen, das Verpacken von Bestellungen und die Belieferung mehrerer Filialen.

Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen könnten ihre Abläufe flexibler organisieren. Bislang müssen viele Arbeitsschritte in einem kurzen Zeitraum erledigt oder bereits am Vortag vorbereitet werden.

Die Änderung betrifft jedoch zunächst nur die zulässige Beschäftigungsdauer. Eine achtstündige Arbeitsschicht bedeutet nicht, dass die Verkaufsräume ebenfalls acht Stunden für Kunden geöffnet werden dürfen.

Öffnungszeiten bleiben Angelegenheit der Bundesländer

Für die Ladenöffnungszeiten gelten weiterhin die Gesetze der einzelnen Bundesländer. Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt die Zuständigkeit für diesen Bereich nicht mehr beim Bund.

Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, ob und wie lange Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden dürfen. Die Ladenöffnungsgesetze legen dagegen fest, in welchem Zeitraum ein Geschäft Waren an Kunden verkaufen darf.

Deshalb unterscheiden sich die sonntäglichen Verkaufszeiten für Bäckereien bereits heute je nach Bundesland. In Bayern dürfen Verkaufsstellen für Backwaren sonntags in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum von bis zu drei Stunden öffnen.

In Nordrhein-Westfalen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu fünf Stunden zulässig sein. Andere Länder haben ebenfalls eigene Regelungen, Ausnahmen und Zeitfenster.

Auch nach einer Änderung des bundesweiten Arbeitszeitgesetzes bleiben diese Vorschriften bestehen. Längere Öffnungszeiten wären nur möglich, wenn die jeweiligen Landesparlamente zusätzlich ihre Ladenöffnungsgesetze ändern.

Für Kunden müssen sich die Zeiten nicht verlängern

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks unterstützt die geplante Lockerung. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass die Neuregelung nicht mit einer allgemeinen Verlängerung der sonntäglichen Verkaufszeiten verwechselt werden darf.

Im Mittelpunkt steht der Personaleinsatz in Produktion und Logistik. Betriebe könnten sonntags länger backen, Waren für den Verkauf vorbereiten und Filialen beliefern.

Für Kunden kann sich dadurch das Angebot verändern, ohne dass die Verkaufsstellen länger geöffnet bleiben. Bäckereien hätten beispielsweise die Möglichkeit, innerhalb der erlaubten Öffnungszeit häufiger frische Ware bereitzustellen.

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes, Friedemann Berg, erklärte gegenüber dem „Münchner Merkur“, dass die geplante bundesweite Änderung zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Öffnungszeiten für Verbraucher habe.

Entscheidend bleibe das jeweilige Landesrecht. Solange die Bundesländer ihre Vorschriften nicht anpassen, gelten die bisherigen Zeitfenster für den Verkauf weiter.

Kleinere Handwerksbetriebe sollen flexibler werden

Von der Reform könnten insbesondere kleinere Bäckereien profitieren, die kein eigenes Café betreiben und deshalb nicht unter gastronomische Sonderregelungen fallen.

Diese Unternehmen wären künftig nicht mehr gezwungen, Produktion, Vorbereitung und Lieferungen innerhalb von drei Stunden abzuschließen. Der Einsatz des Personals könnte über einen längeren Zeitraum geplant werden.

Auch die Belieferung mehrerer Filialen ließe sich leichter organisieren. Beschäftigte könnten Backwaren in mehreren Produktionsschritten herstellen und Bestellungen zeitlich besser aufeinander abstimmen.

Die tatsächliche Umsetzung bleibt dennoch Sache der einzelnen Unternehmen. Die neue Regelung würde einen längeren Personaleinsatz ermöglichen, Bäckereien jedoch nicht verpflichten, ihre Produktion oder ihren Verkauf auszuweiten.

Auch arbeitsrechtliche Vorgaben zu Ruhezeiten, Ersatzruhetagen und zur maximalen Wochenarbeitszeit bleiben zu beachten.

Bibliotheken sollen sonntags regulär öffnen können

Das Reformpaket der Koalition enthält neben den Änderungen für das Bäckerhandwerk auch neue Regelungen für öffentliche Bibliotheken.

Bibliotheken sollen künftig sonntags öffnen und dafür eigenes Personal einsetzen dürfen. Vorgesehen ist eine Beschäftigungszeit von bis zu sechs Stunden.

Bislang bestehen in den meisten Bundesländern enge rechtliche Grenzen. Bibliotheken können zwar Lesungen, Ausstellungen oder einzelne Veranstaltungen organisieren, ein regulärer Sonntagsbetrieb mit eigenem Personal ist jedoch häufig nicht zulässig.

Nordrhein-Westfalen bildet eine Ausnahme. Dort besteht bereits eine gesetzliche Grundlage für sonntägliche Öffnungen öffentlicher Bibliotheken.

Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt die geplante bundesweite Regelung grundsätzlich. Kritisiert wird allerdings die vorgesehene Begrenzung auf sechs Stunden.

Hauptgeschäftsführer Holger Krimmer verwies darauf, dass für Museen, Theater und Sporteinrichtungen an Sonntagen keine vergleichbare zeitliche Obergrenze vorgesehen sei.

Gesetzgebungsverfahren steht noch aus

Die geplanten Änderungen sind noch nicht beschlossen. Die im Koalitionsausschuss erzielte Einigung bildet zunächst die politische Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren.

Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung einen abgestimmten Gesetzentwurf vorlegen. Danach folgen die parlamentarischen Beratungen, mögliche Änderungen in den Ausschüssen und die abschließenden Abstimmungen.

Die Koalition plant, die neuen Vorschriften zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, hängt vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab.

Eine weitergehende Reform des deutschen Arbeitszeitrechts ist vorerst nicht vorgesehen. Ursprünglich diskutierte Änderungen zur täglichen Höchstarbeitszeit wurden zunächst zurückgestellt.

Deutschland plant ab dem 1. Januar 2027 höhere Steuern auf Spirituosen, Sekt und alkoholhaltige Mischgetränke. Alle wichtigen Änderungen im Überblick.

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