Die Bundesregierung hat im Kabinett einen Entwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Für Besitzer privater Photovoltaikanlagen könnten damit erhebliche Änderungen verbunden sein. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Leistung, die neue Solaranlagen künftig in das öffentliche Stromnetz einspeisen dürfen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu t-online.
Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf ohne größere Änderungen verabschieden, würden die neuen Regeln für Anlagen gelten, die ab 2027 in Betrieb genommen werden.
Neue Solaranlagen sollen nur noch 50 Prozent einspeisen dürfen
Der EEG-Entwurf sieht vor, dass Betreiber neuer privater Photovoltaikanlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt höchstens 50 Prozent der technisch möglichen Leistung in das öffentliche Netz einspeisen dürfen.
Die Begrenzung soll sich nicht nur auf die Solarmodule selbst beziehen. Betroffen wären auch weitere Systeme, die am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Heimspeicher und Elektroautos, sofern diese gespeicherten Strom wieder in das Netz zurückspeisen können.
Damit könnten Haushalte auch in Zeiten geringer Netzbelastung nicht die gesamte verfügbare Leistung für den Verkauf von gespeichertem Strom nutzen.
Warum die Bundesregierung die Einspeisung begrenzen will
Ein Grund für die geplante Regelung ist die hohe Belastung der Stromnetze in Zeiten besonders starker Solarstromproduktion. Vor allem im Frühjahr und Sommer erzeugen private und gewerbliche Photovoltaikanlagen während der Mittagsstunden gleichzeitig große Mengen Strom.
Die Bundesregierung will zugleich stärkere Anreize schaffen, Solarstrom selbst zu verbrauchen und Batteriespeicher zu installieren.
Vertreter der Energiewirtschaft kritisieren jedoch, dass die Begrenzung dauerhaft gelten soll – also auch zu Zeiten, in denen keine Netzüberlastung besteht. Ein Heimspeicher könnte beispielsweise tagsüber Solarstrom aufnehmen und ihn am Abend ins Netz abgeben, wenn die Solarproduktion sinkt und die Nachfrage steigt.
Auch die Einspeisevergütung soll reformiert werden
Parallel zur Leistungsbegrenzung plant die Bundesregierung Änderungen bei der Förderung neuer privater Solaranlagen.
Anlagen, die nach 2027 in Betrieb genommen werden, sollen nach dem derzeitigen Entwurf keine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sind Übergangszahlungen bis 2030 vorgesehen.
Danach sollen Haushalte überschüssigen Solarstrom zu Marktpreisen direkt verkaufen.
Damit würde die Wirtschaftlichkeit einer privaten Photovoltaikanlage künftig stärker vom Strompreis, vom Eigenverbrauch und vom Einsatz eines Batteriespeichers abhängen.
Energiewirtschaft kritisiert die 50-Prozent-Regel
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnt die geplante dauerhafte Begrenzung ab.
Nach Ansicht der Branche könnte die Regelung die wirtschaftliche Attraktivität einer intelligenten Steuerung von Batteriespeichern und Elektroautos verringern. Gerade solche Systeme ermöglichen es, Strom in Zeiten hoher Solarproduktion zu speichern und später bedarfsgerecht ins Netz zurückzugeben.
Der BDEW bezweifelt außerdem, dass zusätzliche Anreize für Batteriespeicher notwendig sind. Nach Angaben des Verbands werden neue private Photovoltaikanlagen bereits häufig gemeinsam mit einem Speicher installiert.
Aus Sicht des Verbands sollte eine Begrenzung daher vor allem für Haushalte ohne Speicher gelten, die ihre Solarstromproduktion nicht flexibel steuern können.
Bundestag muss noch endgültig entscheiden
Die geplanten Änderungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Der Gesetzentwurf muss das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom Bundestag verabschiedet werden.
Bis dahin können einzelne Regelungen des EEG noch verändert werden. Das gilt auch für die vorgesehene Begrenzung auf 50 Prozent der möglichen Einspeiseleistung.
Neben der Reform der Einspeisevergütung und der neuen Leistungsbegrenzung sind weitere finanzielle Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen geplant. Unter anderem ist ab 2029 eine zusätzliche Gebühr vorgesehen, die die Rentabilität privater Solaranlagen weiter beeinflussen könnte.
Lesen Sie auch: Das kleine Schlüsselsymbol im Getränkehalter markiert oft eine Notfallzone. Sie hilft, das Auto bei leerer Batterie im Funkschlüssel zu starten