Startseite FinanzenDie SPD fordert zehn Jahre Übergangsfrist vor dem Ende der „Rente mit 63“. In der Koalition wird über Fristen und Verfassungsrisiken gestritten

Die SPD fordert zehn Jahre Übergangsfrist vor dem Ende der „Rente mit 63“. In der Koalition wird über Fristen und Verfassungsrisiken gestritten

von Johanna Richter
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Die SPD fordert zehn Jahre Übergangsfrist vor dem Ende der „Rente mit 63“. In der Koalition wird über Fristen und Verfassungsrisiken gestritten

In Deutschland geht der Streit über die Zukunft der sogenannten „Rente mit 63“ weiter. Der SPD-Sozialpolitiker Bernd Rützel spricht sich für eine lange Übergangsfrist aus, bevor die Regelung abgeschafft wird. Nach seiner Auffassung darf der Ausstieg aus der abschlagsfreien Frührente nach 45 Versicherungsjahren nicht abrupt erfolgen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu spiegel.

Rützel schlägt eine Übergangszeit von zehn Jahren vor. Damit könnte sich die Wirkung der geplanten Rentenreform deutlich verzögern. Die Bundesregierung betrachtet die Änderungen im Rentensystem als einen zentralen Bestandteil ihres sozial- und wirtschaftspolitischen Reformpakets.

SPD fordert Vertrauensschutz für ältere Beschäftigte

Bernd Rützel erklärte, Menschen im Alter von etwa 55 Jahren müssten weiterhin die Möglichkeit haben, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, sofern sie bis dahin 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Aus seiner Sicht brauchen diese Beschäftigten einen langfristigen Vertrauensschutz.

Rützel, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag, hält eine Frist von zehn Jahren für angemessen. Er verweist darauf, dass viele Bürger ihre Erwerbsbiografie und ihre private Finanzplanung an den geltenden Regeln ausgerichtet haben.

Dabei geht es nicht darum, das bisherige Modell unverändert dauerhaft zu erhalten. Vielmehr soll der Ausstieg schrittweise erfolgen. Ein solcher Ansatz würde jedoch bedeuten, dass die finanziellen und wirtschaftlichen Effekte der Reform deutlich später eintreten, als es die Befürworter einer schnellen Abschaffung erwarten.

Warum der Streit um die „Rente mit 63“ so brisant ist

Die sogenannte „Rente mit 63“ wurde als Möglichkeit eingeführt, nach besonders langer Versicherungszeit ohne Abschläge früher in den Ruhestand zu gehen. Ursprünglich konnten bestimmte Beschäftigte tatsächlich bereits mit 63 Jahren in Rente gehen.

Inzwischen ist die Altersgrenze bereits gestiegen und liegt bei rund 64,5 Jahren. Perspektivisch nähert sie sich dem Alter von 65 Jahren an. Zentrale Voraussetzung bleibt jedoch, dass 45 Jahre an Rentenbeiträgen vorliegen.

Die Rentenkommission hat empfohlen, diese Möglichkeit abzuschaffen. Innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD gibt es darüber seit Wochen Differenzen. Die Union drängt auf schnellere Änderungen, während Teile der Sozialdemokraten darauf bestehen, Beschäftigte kurz vor dem Rentenalter besonders zu schützen.

Verfassungsrechtliche Bedenken und Urteil von 2004

Für eine Übergangsfrist sprechen nach Ansicht der Befürworter nicht nur soziale, sondern auch verfassungsrechtliche Gründe. Auch Konstanze Janda, Vorsitzende der Bundesrentenkommission, hält eine Übergangsregelung bei der Abschaffung einer solchen Leistung für notwendig.

Sie verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Damals wurde im Zusammenhang mit der Anhebung des Rentenalters für Frauen eine fünfjährige Übergangsfrist als wichtiger Orientierungspunkt bewertet. Nach Einschätzung Jandas lässt sich nicht sicher sagen, ob Karlsruhe bei der Abschaffung der „Rente mit 63“ auch eine kürzere Frist akzeptieren würde.

Eine konkrete Dauer nannte Janda nicht. Rützel hingegen spricht sich ausdrücklich für zehn Jahre aus. Diese Frist würde nach seiner Einschätzung ausreichend rechtliche und soziale Sicherheit schaffen.

Koalition uneins über Tempo der Reform

Innerhalb der Regierungskoalition bleibt die Rentenfrage eines der sensibelsten Themen. SPD-Chef Lars Klingbeil hatte zuletzt davor gewarnt, die Debatte unnötig zu verschleppen. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte zugleich, dass die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Vorhaben ernst genommen und umgesetzt werden sollten.

Die Forderung nach einer langen Übergangsfrist könnte die Reform jedoch komplizierter machen. Selbst wenn die Abschaffung der „Rente mit 63“ politisch beschlossen wird, könnten ihre praktischen Folgen deutlich später eintreten.

Gegen eine lange Verzögerung sprechen sich Befürworter eines schnelleren Kurses aus. Der Wirtschaftsweise Martin Werding sagte, eine sofortige Abschaffung sei nicht realistisch, weil die Regelung damals mit weniger als sechs Monaten Vorlauf eingeführt worden sei. Nach seiner Einschätzung reiche jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr, höchstens drei Jahren.

Abschaffung soll Teil einer größeren Rentenreform werden

Die geplanten Änderungen im Rentensystem gelten als ein zentraler Baustein der Reformagenda der Bundesregierung. Befürworter verweisen darauf, dass die Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung und des Bundeshaushalts reduziert werden müsse.

Zuvor waren Berechnungen diskutiert worden, wonach die Abschaffung der „Rente mit 63“ erhebliche Einsparungen bringen könnte. Innerhalb der SPD gibt es jedoch Vorbehalte, dass ein zu schneller Kurswechsel Menschen treffen würde, die jahrzehntelang gearbeitet und ihre Lebensplanung an den geltenden Regeln ausgerichtet haben.

Vor diesem Hintergrund bleiben die endgültigen Eckpunkte der Reform Gegenstand politischer Verhandlungen. Strittig sind vor allem die Länge der Übergangsfrist, der Kreis der geschützten Beschäftigten und der Zeitpunkt, ab dem die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente die erwarteten finanziellen Effekte entfalten würde.

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