Startseite FinanzenEU führt eine neue Gebühr für Pakete bis 150 Euro aus ausländischen Online-Shops ein. Die Regeln betreffen unter anderem Shein, Temu und AliExpress.

EU führt eine neue Gebühr für Pakete bis 150 Euro aus ausländischen Online-Shops ein. Die Regeln betreffen unter anderem Shein, Temu und AliExpress.

von Johanna Richter
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EU führt eine neue Gebühr für Pakete bis 150 Euro aus ausländischen Online-Shops ein. Die Regeln betreffen unter anderem Shein, Temu und AliExpress.

Die Europäische Union ändert die Regeln für die Einfuhr günstiger Waren, die Verbraucher direkt bei Online-Shops außerhalb der EU bestellen. Das Europäische Parlament hat eine Zollreform beschlossen, die unter anderem eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für kleine Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro vorsieht. Die neue Regelung soll spätestens zum 1. November 2026 in Kraft treten. Die genaue Höhe der Gebühr muss die Europäische Kommission noch festlegen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu tagesschau.

Neue Gebühr gilt für Sendungen bis 150 Euro

Die neuen Vorschriften betreffen Waren, die bei Händlern außerhalb der Europäischen Union bestellt und direkt an Verbraucher in der EU geliefert werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem die zahlreichen kleinen Pakete, die inzwischen einen erheblichen Teil des grenzüberschreitenden Online-Handels ausmachen.

Bislang waren Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro von regulären Zöllen befreit. Mit der Reform wird dieses System schrittweise verändert und durch zusätzliche Abgaben für die Einfuhr günstiger Waren ergänzt.

Die neue Bearbeitungsgebühr soll spätestens am 1. November 2026 eingeführt werden. Über ihre konkrete Höhe entscheidet die Europäische Kommission. Vorgesehen ist außerdem, den Betrag alle zwei Jahre anzupassen.

Wer die neue Gebühr bezahlen soll

Die zusätzlichen Kosten sollen grundsätzlich von Online-Plattformen, Händlern oder den für die Einfuhr verantwortlichen Importeuren getragen werden und nicht unmittelbar von den Empfängern der Pakete.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Verbraucher von den zusätzlichen Kosten nichts bemerken werden. Online-Händler können die höheren Ausgaben bei der Preisgestaltung berücksichtigen oder über Versandkosten und andere Gebühren an ihre Kunden weitergeben.

Besonders relevant sind die Änderungen für große internationale Marktplätze, über die täglich große Mengen günstiger Waren direkt an europäische Verbraucher verschickt werden. Betroffen sein können unter anderem Shein, Temu und AliExpress sowie andere Anbieter mit vergleichbaren Geschäftsmodellen.

Online-Plattformen erhalten zusätzliche Pflichten

Die EU-Zollreform beschränkt sich nicht auf neue Gebühren. Händler und Online-Plattformen sollen den Zollbehörden künftig die notwendigen Informationen über eingeführte Produkte zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus müssen sie dafür sorgen, dass die importierten Waren die in der Europäischen Union geltenden Vorschriften erfüllen. Dazu gehören insbesondere Anforderungen an die Produktsicherheit und andere verbindliche EU-Standards.

Bei wiederholten Verstößen sind finanzielle Sanktionen vorgesehen. Die Geldbußen können zwischen einem und sechs Prozent des Gesamtwertes der Waren betragen, die das betreffende Unternehmen in den vergangenen zwölf Monaten importiert hat.

Milliarden kleiner Pakete belasten den europäischen Zoll

Ein wichtiger Grund für die Reform ist der starke Anstieg des grenzüberschreitenden Online-Handels. Im Jahr 2025 bearbeiteten die Zollbehörden der EU-Staaten rund sechs Milliarden Sendungen aus dem Online-Handel.

Etwa 90 Prozent dieser Pakete kamen aus China. Die enorme Zahl kleiner Sendungen stellt die nationalen Zollbehörden vor zusätzliche Aufgaben. Sie müssen Angaben zu den eingeführten Waren kontrollieren und prüfen, ob die Produkte die europäischen Anforderungen erfüllen.

Die zusätzliche Bearbeitungsgebühr soll unter anderem die Kosten für die Abwicklung und Kontrolle dieser Sendungen decken. Gleichzeitig sollen Waren, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen oder Sicherheitsrisiken aufweisen, leichter erkannt werden.

Neue Bearbeitungsgebühr ist nicht mit der Drei-Euro-Abgabe zu verwechseln

Die ab November vorgesehene Bearbeitungsgebühr ist nicht die einzige Änderung für günstige Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.

Bereits seit Juli 2026 gilt für bestimmte günstige Importe eine pauschale Abgabe von drei Euro je Warenkategorie innerhalb einer Sendung. Auch diese Kosten sollen grundsätzlich von Verkäufern oder Importeuren getragen werden. Unternehmen können die zusätzlichen Ausgaben jedoch über ihre Preise an Kunden weitergeben.

Die Drei-Euro-Regelung ist als Übergangslösung vorgesehen. Langfristig will die Europäische Union das gesamte System für die Zollabwicklung im Online-Handel neu organisieren.

Ab 2028 ändert die EU ihr Zollsystem grundlegend

Der nächste große Schritt der Reform ist für 2028 geplant. Die Europäische Union will auf eine neue digitale Infrastruktur für die Zollabwicklung umstellen und das bisherige Modell der Zollbefreiung für günstige Waren beenden.

Nach Einführung des neuen Systems sollen importierte Waren grundsätzlich ab dem ersten Euro ihres Warenwertes zollrechtlich erfasst werden. Damit verliert die bisherige Grenze von 150 Euro ihre bisherige Bedeutung.

Parallel dazu arbeitet die EU am sogenannten EU Data Hub. Die zentrale digitale Plattform soll langfristig zahlreiche nationale IT-Systeme der Zollbehörden ersetzen.

Die Bündelung der Daten soll den Informationsaustausch zwischen den Behörden vereinfachen und eine effizientere Risikoanalyse bei Importen ermöglichen. Bestandteil der Reform ist außerdem eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille.

Was sich für Kunden von Shein, Temu und AliExpress ändert

Mit Einführung der neuen Gebühr steigen die Kosten für Händler und Plattformen, die günstige Waren direkt aus Ländern außerhalb der EU an europäische Kunden versenden. Die Reform sieht nicht in erster Linie vor, die neue Bearbeitungsgebühr direkt vom Endkunden einzuziehen. Händler können zusätzliche Kosten jedoch in ihre Preise, Versandgebühren oder andere Bestandteile des Bestellvorgangs einrechnen.

Für Verbraucher wird deshalb nicht nur die Höhe der offiziellen Abgabe entscheidend sein. Ebenso wichtig ist, wie einzelne Online-Plattformen ihre Preise und Versandbedingungen an die neuen Vorgaben anpassen.

Bis Ende 2026 wird das System für günstige Online-Importe damit mehrere Regelungen umfassen: die bereits geltende pauschale Abgabe, die neue Bearbeitungsgebühr und zusätzliche Pflichten für Händler und Plattformen. Der nächste große Reformschritt folgt 2028 mit dem geplanten Übergang zum neuen digitalen Zollsystem der Europäischen Union.

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