Ein Einwohner von Baden-Württemberg erhielt vom öffentlich-rechtlichen Sender SWR eine Zahlungsaufforderung über mehr als eine Million Euro wegen ausstehender Rundfunkbeiträge. Später stellte sich heraus, dass die Summe aufgrund eines menschlichen Fehlers entstanden war. Die tatsächliche Forderung beläuft sich auf rund 600 Euro. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu chip.
Aus 600 Euro Schulden wurde eine Forderung von über einer Million Euro
Der Bewohner des Landkreises Böblingen, Walter S., stellte im April 2023 die Zahlung des Rundfunkbeitrags ein. Seitdem hatte sich ein Rückstand von etwa 600 Euro angesammelt.
Dennoch ging beim Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid ein, in dem eine Forderung von 1.042.026 Euro aufgeführt war. In dem Schreiben hieß es ausdrücklich, dass die Forderung vollständig begründet sei.
Der ungewöhnliche Fall sorgte schnell für Aufmerksamkeit und wurde von Gegnern des Rundfunkbeitrags als Beispiel für mögliche Probleme im Beitragssystem aufgegriffen.
SWR räumt Fehler ein
Nach Bekanntwerden des Vorfalls bestätigte der Südwestrundfunk die Echtheit des Dokuments und erkannte an, dass darin ein Fehler enthalten war.
Der Leiter der Rechtsabteilung des SWR, Nikos Seele, erklärte, dass der genannte Betrag erheblich von der tatsächlichen Forderung abweiche. Nach seinen Angaben handelte es sich um einen bedauerlichen menschlichen Fehler bei der Erstellung der Unterlagen.
Der Sender betonte, dass die Forderung von mehr als einer Million Euro nicht der Realität entspreche und der Beitragsschuldner lediglich den tatsächlichen Rückstand begleichen müsse.
Wie es zu dem Fehler kam
Das Dokument wurde vom Beitragsservice mit Sitz in Köln erstellt. Die Einrichtung arbeitet im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands, darunter auch des SWR.
Sprecher Dennis Sponholz erklärte, dass der genaue Ablauf bislang nicht vollständig rekonstruiert werden konnte. Nach aktuellem Stand gehe man von einem menschlichen Fehler und nicht von einem technischen Problem oder Datenbankfehler aus.
Die Hintergründe des Vorfalls werden derzeit intern geprüft. Auch der betroffene Bürger ist in die Aufklärung eingebunden.
Diese Folgen drohen bei nicht gezahltem Rundfunkbeitrag
Das Verfahren bei ausstehenden Rundfunkbeiträgen in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst erhalten Beitragspflichtige eine Zahlungserinnerung sowie einen Säumniszuschlag.
Bleibt die Forderung weiterhin offen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Dieser gilt als Verwaltungsakt und bildet die rechtliche Grundlage für weitere Vollstreckungsmaßnahmen.
Wer weiterhin nicht zahlt, muss mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Möglich sind unter anderem Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder die Pfändung von Vermögenswerten.
In schwerwiegenden Fällen kann ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgen, was sich negativ auf die Bonität auswirken kann.
Die eigentliche Forderung bleibt bestehen
Trotz der fehlerhaften Millionensumme verfolgt der Beitragsservice weiterhin die tatsächliche Forderung von rund 600 Euro.
Nach Angaben der Behörde gibt es keine rechtliche Grundlage, auf die Zahlung zu verzichten. Die zugrunde liegende Forderung sei weiterhin rechtmäßig und berechtigt.
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