Kunden deutscher Sparkassen sollten derzeit besonders aufmerksam mit eingehenden E-Mails umgehen und keine Links in verdächtigen Nachrichten öffnen. In Deutschland wurde eine neue Phishing-Kampagne registriert, mit der Kriminelle Zugangsdaten zu Bankkonten erbeuten wollen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu giga.
Die Nachrichten werden angeblich von der „Sparkassenverwaltung“ verschickt. Darin heißt es, Kunden müssten ihre Registrierungsdaten aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben und zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen für das Onlinebanking bestätigen. Für die angebliche Überprüfung sollen sie einen Link in der E-Mail anklicken.
Betrüger drohen mit einer Sperrung des Onlinebankings
Das wichtigste Druckmittel der Täter ist eine knappe Frist verbunden mit der Androhung einer Kontosperrung. In der Nachricht wird behauptet, der Zugang zum Onlinebanking werde eingeschränkt, wenn der Empfänger seine Identität nicht bestätige und seine Angaben nicht aktualisiere.
Diese Methode soll Betroffene verunsichern und dazu bringen, die Anweisungen ohne weitere Prüfung auszuführen. Nach dem Klick auf den Link werden Nutzer auf eine gefälschte Internetseite weitergeleitet, die dem echten Onlineauftritt einer Sparkasse ähnlich sehen kann.
Dort können die Betrüger nach Anmeldenamen, Passwort, Kartendaten, persönlichen Informationen oder Freigabecodes fragen. Alle eingegebenen Daten landen nicht bei der Sparkasse, sondern direkt bei den Organisatoren des Betrugs.
Die Verbraucherzentrale warnte am 23. Juli 2026 vor entsprechenden Nachrichten. Demnach wird die E-Mail als angebliche Systemmitteilung der Sparkasse verschickt und fordert dazu auf, Registrierungsdaten zu bestätigen.
Fehler und widersprüchliche Fristen entlarven die Fälschung
Bereits die Betreffzeile enthält mehrere Hinweise auf einen Betrugsversuch. Sie weist Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler, ungewöhnliche Formulierungen und teilweise fehlende Umlaute auf.
Den Empfängern wird mitgeteilt, ihr Benutzerprofil werde innerhalb der nächsten 48 Stunden nicht aktiviert und ihre Identität müsse bestätigt werden. Im eigentlichen Nachrichtentext ist plötzlich jedoch nur noch von einer Frist von 24 Stunden die Rede.
Der Widerspruch zwischen 48 und 24 Stunden ist ein deutlicher Hinweis auf eine gefälschte Nachricht. Eine offizielle Mitteilung einer Bank sollte keine unterschiedlichen Fristen für denselben Vorgang enthalten.
Weitere typische Merkmale sind eine unpersönliche Anrede, eine verdächtige Absenderadresse, ein eingebetteter Link, die Androhung einer Sperre, künstlich erzeugter Zeitdruck und sprachliche Fehler.
Die Absenderadresse gehört nicht zur Sparkasse
Statt einer persönlichen Ansprache verwenden die Täter allgemeine Formulierungen wie „Sehr geehrte Kunden“. Angaben, die eine eindeutige Verbindung zu einem konkreten Konto oder einem bestehenden Bankvertrag herstellen könnten, fehlen.
Ein weiterer Hinweis ist die E-Mail-Adresse des Absenders. Sie gehört nicht zu einer offiziellen Sparkassen-Domain und kann aus einer zufälligen Buchstaben- und Zahlenkombination oder aus dem Namen eines völlig anderen Unternehmens bestehen.
Auch wenn im angezeigten Absendernamen das Wort Sparkasse steht, ist die Nachricht nicht automatisch echt. Der sichtbare Name kann leicht manipuliert werden. Entscheidend ist die vollständige E-Mail-Adresse und insbesondere die Domain nach dem @-Zeichen.
Auf ihrer offiziellen Internetseite veröffentlicht die Sparkasse regelmäßig Warnungen vor Phishing-Mails, betrügerischen Anrufen, Banking-Trojanern und weiteren Angriffsmethoden. Verdächtige Nachrichten können außerdem an die Sicherheitsstelle der Sparkassen weitergeleitet werden.
Wofür Kriminelle die Bankdaten benötigen
Das Ziel einer Phishing-Nachricht besteht darin, den Empfänger zur freiwilligen Herausgabe vertraulicher Informationen zu bewegen. Die gefälschte Seite kann Farben, Logos, Eingabefelder und andere Elemente des Sparkassen-Auftritts nachahmen.
Sobald Nutzer Anmeldenamen und Passwort eingeben, erhalten die Täter Zugriff auf diese Daten. Teilweise werden zusätzlich Freigabecodes, Kartendaten oder Informationen aus einer Push-Nachricht der Banking-App verlangt.
Die gestohlenen Angaben können für Anmeldeversuche im Onlinebanking, Änderungen von Kontaktdaten oder die Bestätigung von Überweisungen verwendet werden. Passwörter, PINs und Freigabecodes sollten deshalb niemals auf Seiten eingegeben werden, die über einen Link in einer E-Mail geöffnet wurden.
Auch der künstliche Zeitdruck ist Teil der Masche. Die angeblich unmittelbar bevorstehende Sperrung soll verhindern, dass der Empfänger die Absenderadresse kontrolliert oder seine Sparkasse über einen offiziellen Kontaktweg erreicht.
Was Betroffene nach Erhalt der E-Mail tun sollten
Der Link in einer verdächtigen Nachricht sollte nicht geöffnet werden. Empfänger sollten außerdem weder antworten noch Anhänge herunterladen oder persönliche Daten auf der verlinkten Seite eingeben.
Die E-Mail kann direkt in den Spam-Ordner verschoben werden. Ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht, lässt sich nur über die offizielle Sparkassen-App, die bekannte Adresse des Onlinebankings oder einen direkten Anruf bei der zuständigen Filiale überprüfen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Aufforderungen aus solchen E-Mails zu ignorieren und Mitteilungen ausschließlich über offizielle Bankkanäle zu kontrollieren.
Bei Unsicherheit sollten Kunden die Banking-App selbst öffnen, ohne den Link aus der Nachricht zu verwenden. Gibt es dort keine entsprechende Mitteilung, handelt es sich bei der E-Mail mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.
Wer bereits auf den Link geklickt und Zugangsdaten eingegeben hat, sollte sich sofort über einen offiziellen Kontaktweg an seine Sparkasse wenden und den Zugang zum Onlinebanking sperren lassen.
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