Startseite Finanzen41 Prozent der Rentner in Deutschland müssen nach der Steuererklärung Steuern nachzahlen. Im Schnitt sind 1.326 Euro fällig, Erstattungen liegen bei 1.383 Euro.

41 Prozent der Rentner in Deutschland müssen nach der Steuererklärung Steuern nachzahlen. Im Schnitt sind 1.326 Euro fällig, Erstattungen liegen bei 1.383 Euro.

von Johanna Richter
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41 Prozent der Rentner in Deutschland müssen nach der Steuererklärung Steuern nachzahlen. Im Schnitt sind 1.326 Euro fällig, Erstattungen liegen bei 1.383 Euro.

Für viele Rentner in Deutschland endet die Abgabe der Steuererklärung mit einer unangenehmen Überraschung. Nach einer Auswertung des Steuerportals Smartsteuer mussten 41 Prozent der untersuchten Ruheständler nachträglich Geld an das Finanzamt überweisen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu Вild.

Die durchschnittliche Nachzahlung lag bei 1.326 Euro. Bei etwa der Hälfte der betroffenen Rentner betrug die zusätzliche Steuerforderung allerdings höchstens 499 Euro.

Gleichzeitig erhielten 45 Prozent der ausgewerteten Rentner eine Steuererstattung. Im Durchschnitt wurden ihnen 1.383 Euro zurückgezahlt. Bei weiteren 14 Prozent fiel die Steuerabrechnung neutral aus: Sie mussten weder nachzahlen noch erhielten sie Geld zurück.

Zusätzliche Einkünfte erhöhen das Risiko einer Steuernachzahlung

Fast die Hälfte der Rentner in der Smartsteuer-Auswertung bezog neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte. Der Anteil lag bei 48,5 Prozent.

Dabei handelte es sich unter anderem um Arbeitslohn, Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien, gewerbliche Einkünfte oder Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Mehrere Einkommensquellen können dazu führen, dass die tatsächliche Steuerbelastung erst nach Abgabe der Steuererklärung sichtbar wird.

Smartsteuer-Geschäftsführer und Steuerjurist Stefan Heine erklärte, dass von gesetzlichen Renten im Unterschied zum Arbeitslohn in der Regel keine Einkommensteuer direkt einbehalten werde. Bei Beschäftigten führt der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits mit der Gehaltsabrechnung ab, während Rentenzahlungen zunächst ohne abschließenden Steuerabzug ausgezahlt werden.

Wie hoch die tatsächliche Steuerlast ausfällt, zeigt sich daher oft erst nach der Prüfung durch das Finanzamt. Wer neben der Rente weiterarbeitet oder Einnahmen aus Vermietung erzielt, kann mit einer deutlich höheren Nachforderung konfrontiert werden.

Erwerbstätigkeit ist die häufigste zusätzliche Einnahmequelle

Am häufigsten erzielten Rentner zusätzliche Einkünfte durch eine abhängige Beschäftigung. Fast 38 Prozent der Betroffenen gaben Arbeitslohn als weitere Einnahmequelle an.

Mehr als zehn Prozent erhielten Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen oder anderen Immobilien. Rund vier Prozent erzielten gewerbliche Einkünfte, ein ähnlich großer Anteil war selbstständig tätig.

Auch vergleichsweise geringe Nebeneinkünfte können das Ergebnis der Steuerberechnung verändern. Entscheidend sind neben der Höhe der Rente und der zusätzlichen Einnahmen auch absetzbare Ausgaben, Krankheitskosten, Versicherungsbeiträge und der Familienstand.

Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter

Nach Angaben von Smartsteuer wächst die Zahl der Rentner, die Einkommensteuer zahlen müssen. Ein wichtiger Grund dafür sind die regelmäßigen Rentenerhöhungen.

Steigende Rentenzahlungen erhöhen das steuerpflichtige Einkommen. Der persönliche Rentenfreibetrag, der beim Eintritt in den Ruhestand festgelegt wird, wächst jedoch nicht automatisch mit der Inflation oder späteren Rentenanpassungen.

Dadurch kann das Gesamteinkommen nach einer Rentenerhöhung den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten. In diesem Fall kann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entstehen. Abhängig vom Ergebnis der Berechnung wird anschließend eine Nachzahlung fällig.

Stefan Heine zufolge führen Rentenerhöhungen dazu, dass immer mehr Ruheständler die steuerfreien Grenzen überschreiten. Besonders betroffen sind Rentner, die neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte beziehen.

Bund der Steuerzahler fordert eine Reform

Der Bund der Steuerzahler spricht sich für eine Reform der Rentenbesteuerung aus. Nach Auffassung des Verbandes sollte eine Steuerpflicht nicht allein dadurch entstehen, dass Renten zur Kompensation der Inflation angehoben werden.

Inflationsbedingte Rentenerhöhungen dürften nach Ansicht des Verbandes nicht automatisch vollständig steuerpflichtig werden. Das aktuelle System könne dazu führen, dass die Steuerbelastung steigt, obwohl sich die tatsächliche Kaufkraft der Rentner kaum verbessert.

Die Diskussion über mögliche Änderungen gewinnt an Bedeutung, weil immer mehr ältere Menschen eine Steuererklärung abgeben müssen. Konkrete Reformschritte werden in der Smartsteuer-Auswertung jedoch nicht genannt.

Höhe der Nachzahlungen und Erstattungen unterscheidet sich regional

Zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede bei den Ergebnissen der Steuerabrechnung. Die höchsten durchschnittlichen Steuererstattungen erhielten Rentner in Hamburg. Dort lag der Mittelwert bei 1.733 Euro.

In Baden-Württemberg wurden im Durchschnitt 1.561 Euro erstattet, in Hessen waren es 1.543 Euro.

Hamburg lag gleichzeitig auch bei den Steuernachzahlungen an der Spitze. Rentner mit einer Nachforderung mussten dort durchschnittlich 1.772 Euro an das Finanzamt überweisen.

In Bremen betrug die durchschnittliche Nachzahlung 1.655 Euro. Rheinland-Pfalz folgte mit einem Mittelwert von 1.527 Euro.

Die regionalen Unterschiede können mit der Höhe zusätzlicher Einkünfte, den Mieteinnahmen, der Beschäftigungsstruktur und den geltend gemachten Steuerabzügen zusammenhängen.

Welche Rentner besonders häufig mit einer Nachzahlung rechnen müssen

Besonders sorgfältig sollten Rentner ihre steuerliche Situation prüfen, wenn sie weiterhin berufstätig sind, Immobilien vermieten, Einkünfte aus einem Gewerbe erzielen oder mehrere Renten beziehen.

Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt nicht vom Alter ab, sondern von der Höhe der steuerpflichtigen Gesamteinkünfte und den persönlichen Verhältnissen. Das Finanzamt berücksichtigt außerdem das Jahr des Rentenbeginns, den persönlichen Rentenfreibetrag und absetzbare Ausgaben.

Rentner mit zusätzlichen Einnahmen sollten eine mögliche Steuerforderung frühzeitig berechnen und gegebenenfalls Geld für eine spätere Nachzahlung zurücklegen.

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