Ein 22-jähriger Deutscher ist nach einer gefährlichen Fahrt durch den Gotthard-Strassentunnel in der Schweiz ins Visier der Justiz geraten. Nach Angaben der Kantonspolizei Uri durchquerte der junge Mann den fast 17 Kilometer langen Tunnel in rund sechs Minuten. Seine durchschnittliche Geschwindigkeit lag bei 171,8 km/h, obwohl im Tunnel höchstens 80 km/h erlaubt sind. Zusätzlich werden ihm zahlreiche schwere Verkehrsverstösse sowie das Fahren unter Drogeneinfluss vorgeworfen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu auto-motor-und-sport.
Polizei bemerkte den Fahrer bereits vor der Tunneleinfahrt
Der Vorfall ereignete sich am Morgen des 8. Juli 2026 auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Süden. Kurz vor dem Nordportal des Gotthardtunnels fiel das Fahrzeug einer Polizeipatrouille auf.
Nach bisherigen Erkenntnissen überholte der Fahrer mindestens ein Fahrzeug rechts und überquerte dabei eine durchgezogene Sicherheitslinie. Im Tunnel setzte er seine riskante Fahrt fort.
Trotz des strikten Überholverbots soll der 22-Jährige insgesamt 21 Fahrzeuge überholt und dabei mehrfach die doppelte Sicherheitslinie überfahren haben. Die Polizei ermittelte für die Fahrt durch den Tunnel eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h.
Nach dem Verlassen des Tunnels wurde der Fahrer von der Kantonspolizei Tessin gestoppt. Anschliessend übergaben ihn die Beamten ihren Kollegen aus dem Kanton Uri.
Drogenschnelltest fiel positiv aus
Nach der Kontrolle wurde bei dem Fahrer ein Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser fiel nach Angaben der Polizei positiv aus.
Ob der Mann tatsächlich unter dem Einfluss verbotener Substanzen stand, muss nun eine Blutuntersuchung klären. Das Ergebnis der Laboranalyse entscheidet darüber, ob zusätzlich ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet wird.
Die zahlreichen Überholmanöver, das Rechtsüberholen vor dem Tunnel sowie der positive Drogentest könnten im weiteren Verfahren als erschwerende Umstände berücksichtigt werden.
Dem Fahrer drohen Gefängnis und ein langjähriges Fahrverbot
Die Staatsanwaltschaft Uri ermittelt unter anderem wegen eines sogenannten Raserdelikts. Nach schweizerischem Recht kann ein solcher Tatbestand auf Strassen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bereits bei einer Überschreitung um mindestens 60 km/h vorliegen.
Im vorliegenden Fall lag die durchschnittliche Geschwindigkeit rund 92 km/h über dem erlaubten Tempo.
Das schweizerische Strassenverkehrsrecht sieht für ein solches Delikt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Zusätzlich kann eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höhe sich nach den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten richtet.
Ausserdem droht ein Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren. Da der Mann einen deutschen Führerschein besitzt, können die Schweizer Behörden ihm die Nutzung der Fahrerlaubnis auf Schweizer Staatsgebiet untersagen.
In besonders schweren Fällen kann ein Gericht auch die Einziehung des beteiligten Fahrzeugs anordnen.
Der Gotthardtunnel wird rund um die Uhr überwacht
Der Gotthard-Strassentunnel verbindet Göschenen im Kanton Uri mit Airolo im Kanton Tessin. Mit einer Länge von 16,9 Kilometern gehört er zu den längsten Strassentunneln Europas und ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen der Schweiz.
Täglich wird der Tunnel von mehreren Tausend Fahrzeugen genutzt. Auf der gesamten Strecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Da der Verkehr auf einer zweispurigen Fahrbahn in beide Richtungen geführt wird, ist das Überholen strikt verboten. Die Fahrspuren sind durch doppelte Sicherheitslinien voneinander getrennt.
Mehr als 100 Kameras sowie zahlreiche Sensoren überwachen den Verkehr rund um die Uhr. Geschwindigkeitsüberschreitungen, verbotene Überholmanöver und andere gefährliche Situationen können dadurch in der Regel schnell erkannt werden.
Schweizer Gerichte verhängten bereits Haftstrafen
Bei ähnlichen Verstössen haben Schweizer Gerichte in der Vergangenheit empfindliche Strafen ausgesprochen.
Ein deutscher Autofahrer, der mit bis zu 200 km/h durch mehrere Schweizer Kantone und den Gotthardtunnel gefahren war, wurde zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zwölf Monate davon musste er unbedingt verbüssen.
In einem weiteren Fall verhängte ein Gericht eine zweijährige bedingte Freiheitsstrafe wegen mehrerer verbotener Überholmanöver im Gotthardtunnel.
Im August 2025 wurde ein britischer Motorradfahrer gestoppt, nachdem er im Tunnel 47 Fahrzeuge illegal überholt hatte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eröffnet. Zusätzlich erhielt er ein unbefristetes Fahrverbot für die Schweiz sowie eine einkommensabhängige Geldstrafe.
Über die konkrete Strafe für den 22-jährigen Deutschen entscheidet nun zunächst die Staatsanwaltschaft Uri beziehungsweise später das zuständige Gericht.
Kann die Fahrt auch in Deutschland Folgen haben?
Die von den Schweizer Behörden verhängten Sanktionen gelten zunächst nur in der Schweiz. Punkte im deutschen Fahreignungsregister in Flensburg werden für ein solches Verkehrsdelikt in der Regel nicht automatisch eingetragen.
Auch ein Entzug der deutschen Fahrerlaubnis erfolgt nicht unmittelbar aufgrund einer Verurteilung in der Schweiz.
Anders könnte die Situation aussehen, wenn sich der Verdacht bestätigt, dass der Mann unter Drogeneinfluss gefahren ist. Auch Zweifel an seiner grundsätzlichen Fahreignung könnten deutsche Behörden auf den Plan rufen.
Die Schweizer Behörden können entsprechende Informationen an die zuständige deutsche Führerscheinstelle weiterleiten. Diese darf anschliessend prüfen, ob auch in Deutschland Massnahmen erforderlich sind.
Je nach Ergebnis könnten eine medizinisch-psychologische Untersuchung, weitere ärztliche Gutachten oder im schwersten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
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