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Neue Regeln für Katzenhalter in Schleswig-Holstein könnten kurzfristig mehr ausgesetzte Tiere und überfüllte Tierheime zur Folge haben

von Johanna Richter
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Neue Regeln für Katzenhalter in Schleswig-Holstein könnten kurzfristig mehr ausgesetzte Tiere und überfüllte Tierheime zur Folge haben

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung für freilaufende Katzen. Halter solcher Tiere müssen ihre Katzen kastrieren, mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einem anerkannten Haustierregister eintragen lassen. Tierschützer begrüßen die neuen Vorgaben, warnen jedoch davor, dass die Zahl ausgesetzter Katzen und die Belastung der Tierheime in den ersten Monaten deutlich steigen könnte. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu ndr.

Für Katzen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung Freigang hatten, gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. Die neuen Anforderungen müssen bis zum 1. Januar 2027 vollständig erfüllt sein. Betroffen sind fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Tiere, die ausschließlich in Wohnungen oder Häusern gehalten werden, fallen nicht unter die Verordnung.

Warum Schleswig-Holstein die neuen Regeln eingeführt hat

Die Verordnung soll die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und herrenlosen Tieren eindämmen. Nach Angaben der Landesregierung sollen die einheitlichen Vorgaben dazu beitragen, die Zahl der Katzen zu reduzieren, die auf der Straße geboren werden, keine tierärztliche Versorgung erhalten und später in Tierheimen landen.

Zuvor galten entsprechende Regelungen nur in einzelnen Kommunen Schleswig-Holsteins. Nun sind die Pflichten für Katzenhalter im gesamten Bundesland einheitlich festgelegt. Die Landesregierung verabschiedete die Verordnung am 23. Juni 2026, am 1. Juli trat sie in Kraft.

Freigängerkatzen müssen kastriert, durch einen Mikrochip eindeutig gekennzeichnet und in einem anerkannten Register erfasst werden. Durch die Registrierung können gefundene oder ausgesetzte Tiere schneller ihren Haltern zugeordnet werden. Zugleich soll es leichter werden, Verantwortliche zu ermitteln, wenn Katzen sich selbst überlassen oder absichtlich ausgesetzt werden.

Tierschützer rechnen mit mehr ausgesetzten Katzen

Der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes begrüßt die Verordnung als wichtiges Instrument gegen die wachsende Population freilebender Katzen. Gleichzeitig befürchten die Tierschützer, dass die kurzfristigen Folgen zunächst gegenteilig ausfallen könnten.

Ellen Kloth, Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Schleswig-Holstein, geht davon aus, dass sich manche Halter die vorgeschriebenen Eingriffe nicht leisten können oder nicht bezahlen wollen. Einige könnten ihre unkastrierten und nicht registrierten Katzen weiterhin nach draußen lassen und sich anschließend nicht darum bemühen, die Tiere zurückzuholen.

Die Kastration einer Katze kostet in Deutschland etwa 150 bis 300 Euro. Hinzu kommen Ausgaben für den Mikrochip und die Registrierung. Für manche Haushalte könnten diese Kosten zum Anlass werden, das Tier abzugeben oder auszusetzen.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele aufgefundene Katzen bislang weder gechippt noch registriert sind. In solchen Fällen können Tierheime und Behörden die Besitzer nur schwer ausfindig machen. Die Tiere bleiben deshalb im Heim und belegen einen der ohnehin knappen Plätze.

Tierheim Elmshorn bereits vollständig ausgelastet

Im Tierheim Elmshorn im Kreis Pinneberg wird bereits ein starker Anstieg der aufgenommenen Katzen verzeichnet. Leiterin Susanne Kerhan-Eyrich spricht von einem außergewöhnlich hohen Zulauf.

Von 85 kürzlich aufgenommenen Katzen waren 71 nicht kastriert. Erst vor Kurzem brachte das Ordnungsamt eine Katze ins Tierheim, die von Unbekannten in einem Pappkarton im Wald ausgesetzt worden war.

Im Katzenbereich des Tierheims gibt es derzeit keine freien Plätze mehr. Zusätzlich zu den erwachsenen Tieren werden dort rund 30 Jungkatzen versorgt. Einige von ihnen müssen rund um die Uhr von den Mitarbeitern mit der Flasche gefüttert werden. Das bindet zusätzliches Personal, Zeit und finanzielle Mittel.

Das Tierheim hofft darauf, dass die verpflichtende Kastration langfristig zu weniger unerwünschten Würfen führt. In den kommenden Monaten rechnet die Einrichtung jedoch zunächst mit einer weiteren Zunahme der aufgenommenen Tiere.

Tierheim Flensburg könnte Aufnahmestopp verhängen

Auch im Tierheim Flensburg ist die Lage angespannt. Nach Angaben von Leiter Stefan Bargmann ist die Zahl der aufgenommenen Katzen in den vergangenen Tagen stark gestiegen. Allein an einem Vormittag musste die Einrichtung sechs Tiere gleichzeitig aufnehmen.

Die Heimleitung warnte, dass die verfügbaren Plätze bei gleichbleibender Entwicklung bald erschöpft sein könnten. In diesem Fall müsste das Tierheim vorübergehend einen Aufnahmestopp verhängen.

Solche Maßnahmen werden notwendig, wenn eine Einrichtung keine artgerechte Unterbringung, Quarantäne, tierärztliche Versorgung und regelmäßige Betreuung mehr gewährleisten kann. Eine Überbelegung erhöht außerdem das Risiko, dass sich Infektionen unter den Tieren ausbreiten.

Tierheime arbeiten an ihrer Belastungsgrenze

Nach Einschätzung des Landestierschutzverbandes Schleswig-Holstein sind derzeit nahezu alle Tierheime im Bundesland stark ausgelastet. Die aktuelle Situation hängt nicht ausschließlich mit der neuen Verordnung zusammen.

Im Sommer beginnt traditionell die sogenannte Katzenschwemme. In dieser Zeit werden besonders viele Jungtiere aufgenommen, die von unkastrierten Hauskatzen oder freilebenden Katzen stammen. Viele von ihnen benötigen medizinische Behandlung, Impfungen, Spezialfutter und intensive Betreuung.

Hinzu kommen die Sommerferien. In dieser Zeit geben manche Halter ihre Tiere vor dem Urlaub ab oder setzen sie aus. Das Zusammentreffen von Paarungszeit, Ferienbeginn und neuen gesetzlichen Vorgaben könnte die Zahl der Katzen in den Tierheimen zusätzlich erhöhen.

Welche Pflichten Katzenhalter künftig erfüllen müssen

Die Katzenschutzverordnung gilt für Halter fortpflanzungsfähiger Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen diese Tiere:

  • chirurgisch kastriert sein;
  • mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden;
  • in einem anerkannten Haustierregister eingetragen sein.

Für Katzen, die bereits vor dem 1. Juli 2026 Freigang hatten, müssen die Vorgaben spätestens ab dem 1. Januar 2027 erfüllt sein.

Reine Wohnungskatzen sind von der Verordnung nicht betroffen. Für registrierte Zuchttiere gelten zudem gesonderte Ausnahmen.

Tierheime hoffen ab 2027 auf Entlastung

Trotz der aktuellen Schwierigkeiten unterstützen Tierheime und Tierschutzorganisationen die neuen Vorschriften. Sie gehen davon aus, dass die verpflichtende Kastration langfristig die Zahl unkontrollierter Würfe senken wird.

Susanne Kerhan-Eyrich rechnet zunächst mit einem starken Anstieg der aufgenommenen Tiere in den Sommermonaten. Ein weiterer Höhepunkt könnte im Herbst folgen, wenn Katzen aus späteren Würfen in den Tierheimen abgegeben werden.

Ellen Kloth erwartet, dass die Wirkung der Verordnung erst nach einiger Zeit sichtbar wird. Nach Einschätzung des Landestierschutzverbandes könnte die Zahl der Katzen in Tierheimen mittelfristig, also in den Jahren 2027, 2028 oder 2029, zurückgehen.

Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass einheitliche Vorgaben das Leid freilebender Katzen verringern und zugleich die finanzielle sowie organisatorische Belastung der Tierheime langfristig senken können.

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