Die Bundesregierung erwägt, die geplante Steuer nicht nur auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke anzuwenden. Auch Fruchtnektare, Smoothies, getreidebasierte Getränke, Milchalternativen und Produkte mit künstlichen Süßstoffen könnten künftig erfasst werden. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu tagesschau.
Das geht aus einem Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums hervor, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Der Vorschlag befindet sich noch in einem frühen Stadium und wird derzeit zwischen den beteiligten Bundesministerien abgestimmt.
Welche Getränke besteuert werden könnten
Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll die Steuer für deutlich mehr Produktgruppen gelten als ursprünglich vorgesehen. Betroffen sein könnten:
- zuckerhaltige Erfrischungsgetränke;
- Fruchtnektare und Smoothies;
- Fruchtsäfte aus Konzentrat;
- milchbasierte Getränke;
- Haferdrinks und andere pflanzliche Milchalternativen;
- alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein;
- Mischgetränke;
- Sirupe, Konzentrate und Granulate;
- Getränke mit künstlichen Süßstoffen.
Damit könnten auch zuckerfreie Limonaden unter die Regelung fallen. Die Verfasser des Arbeitspapiers begründen den breiten Ansatz damit, Umgehungsstrategien zu verhindern, die in anderen Ländern beobachtet worden seien.
Steuersatz könnte bei 26 Cent pro Liter beginnen
Für bestimmte Getränkekategorien ist offenbar ein Grundsteuersatz von 26 Cent pro Liter vorgesehen. Bei Produkten mit einem höheren Zuckergehalt könnte die Belastung entsprechend steigen.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet dem Papier zufolge an einem dreistufigen Steuermodell. Die Höhe der Abgabe würde sich nach der Zuckerkonzentration des jeweiligen Getränks richten. Konkrete Grenzwerte und Steuersätze sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen.
Die Regierungskoalition hat sich grundsätzlich auf die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke verständigt. Sie soll Schätzungen zufolge jährlich rund 650 Millionen Euro einbringen. Die Einnahmen sollen unter anderem zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet werden.
Landwirtschaftsministerium lehnt Ausweitung ab
Das Bundeslandwirtschaftsministerium kritisiert zentrale Bestandteile des Vorschlags. Das geht aus Schreiben des Ministeriums hervor, die Reuters und dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vorliegen.
Das Ressort bemängelt, dass das Bundesfinanzministerium wesentlich mehr Produktgruppen in die Steuer einbeziehen wolle, als von der zuständigen Finanzkommission Gesundheit empfohlen worden sei.
Die Einwände betreffen insbesondere Fruchtsäfte aus Konzentrat, Fruchtnektare, Milchgetränke, pflanzliche Milchalternativen sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein. Das Ministerium spricht sich außerdem dagegen aus, Getränke zu besteuern, die statt Zucker Süßstoffe enthalten.
Streit über Steuersätze und Einführungstermin
Das Landwirtschaftsministerium fordert ein Modell mit zwei statt drei Steuersätzen. Nach Auffassung des Ressorts sollte die Abgabe erst für Getränke gelten, die mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten. Das Bundesfinanzministerium soll dagegen einen Grenzwert von 4,5 Gramm vorgeschlagen haben.
Kritik gibt es auch an einem möglichen Inkrafttreten im Jahr 2027. Das Landwirtschaftsministerium argumentiert, dass Hersteller und Handelsunternehmen mehr Zeit benötigten, um sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.
Nach Berechnungen des Ressorts könnten die Einnahmen bei einer derart breiten Steuerbasis zudem deutlich über den bisher genannten 650 Millionen Euro liegen.
Keine einheitliche Position innerhalb der Union
Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen begrüßen die geplante Zuckersteuer. Sie erwarten, dass die zusätzliche Abgabe Hersteller dazu bewegen könnte, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren.
Innerhalb von CDU und CSU gibt es jedoch Widerstand. Kritiker warnen vor einer zusätzlichen Belastung für Unternehmen. Die Unionsfraktion will die Liste der betroffenen Produkte, die Steuersätze und den Zeitplan während der weiteren parlamentarischen Beratungen genauer prüfen.
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