Startseite PolitikZusatzbeitrag 2027 bleibt bei 2,9 Prozent: Was Arbeitgeber für Lohnabrechnung und Personalkosten wissen müssen

Zusatzbeitrag 2027 bleibt bei 2,9 Prozent: Was Arbeitgeber für Lohnabrechnung und Personalkosten wissen müssen

von Wolfgang Baumer
0 Kommentare
Dienstgebäude des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt, denselben Wert wie für 2026. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) gab die Zahl am 30. Oktober in Berlin bekannt. Für Arbeitgeber ist damit aber noch nicht klar, was sie ab Januar tatsächlich abführen. Der Durchschnittswert ist nur eine Orientierungsmarke, die echten Beitragssätze legt jede Kasse selbst fest, und gleichzeitig steigt die Beitragsbemessungsgrenze kräftig. Beides kostet Geld.

Was das Ministerium beschlossen hat

Grundlage der Festlegung ist die Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 14. Oktober. Das Gremium aus Bundesamt für Soziale Sicherung, Ministerium und GKV-Spitzenverband rechnet für 2027 mit Ausgaben von rund 378 Milliarden Euro nach etwa 370 Milliarden in diesem Jahr. Linnemann sagte nach der Bekanntgabe: „Davon profitieren die Versicherten genauso wie ihre Arbeitgeber.“ Er bezeichnete die stabile Marke als ersten Schritt; die Finanzkommission Gesundheit soll noch in diesem Jahr weitere Vorschläge vorlegen, berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung unter Berufung auf dpa.

Das Sparpaket als Stellschraube

Dass der Wert nicht steigt, hängt am Sparpaket der schwarz-roten Koalition aus dem Sommer. Es bremst die Ausgaben für Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmaindustrie, erhöht Zuzahlungen bei Rezepten und schränkt die beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner ein. Nach Angaben des Ministeriums senkt das Paket die Ausgaben der Kassen 2027 um bis zu 15 Milliarden Euro. Parallel diskutiert die Koalition Einschnitte in der Pflege, über die wir im Beitrag zu Linnemanns Sparplänen in der Pflegeversicherung berichtet haben.

Kritik aus Kassen und Opposition

Der GKV-Spitzenverband spricht von einer „fragilen Stabilität“. Sprecher Florian Lanz kritisierte vor allem die geplante Standortförderung für die Pharmaindustrie, die aus Beitragsmitteln bezahlt werden soll; der Verband beziffert das Risiko auf bis zu 1,3 Milliarden Euro. DAK-Chef Andreas Storm hält stabile Beiträge für erreichbar, sofern in den kommenden Wochen keine neuen Lasten hinzukommen. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen erwartet, dass der tatsächliche Durchschnitt auch 2027 bei mindestens 3,1 Prozent liegen wird.

Warum 2,9 Prozent nicht der Satz Ihrer Kasse ist

Schon 2026 lag die Marke bei 2,9 Prozent, der tatsächlich erhobene Durchschnitt nach Kassendaten aber bei rund 3,1 Prozent. Die Spanne unter den 93 Kassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. Hinzu kommt: Die Prognose des Schätzerkreises berücksichtigt nicht, dass manche Kassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Finanzreserven noch auffüllen müssen. Diese Kassen dürften ihren Satz zum Jahreswechsel trotzdem anheben, und die Verwaltungsräte beschließen die neuen Sätze in der Regel erst im Dezember, wenn die Lohnabrechnung für Januar schon vorbereitet wird.

Was Arbeitgeber konkret zahlen

Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Beschäftigten getragen. Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag teilen sich beide Seiten ebenfalls. Bei einem Monatsgehalt von 4.000 Euro und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zahlt der Arbeitgeber 292 Euro allgemeinen Beitrag und 58 Euro Zusatzbeitrag. Liegt die Kasse eines Beschäftigten bei 3,5 Prozent, steigt der Arbeitgeberanteil am Zusatzbeitrag auf 70 Euro. Bei 20 Beschäftigten dieser Gehaltsklasse summiert sich der Unterschied von 12 Euro pro Kopf auf 2.880 Euro im Jahr.

Westfassade des Reichstagsgebäudes in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags
Foto: Ansgar Koreng, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Höhere Bemessungsgrenze trifft gut bezahlte Stellen

Stärker als der Zusatzbeitrag wirkt 2027 die Beitragsbemessungsgrenze. Das Bundeskabinett hat laut Bundesregierung die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 beschlossen. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze auf 6.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr), 2026 waren es 5.812,50 Euro. Neben der regulären Anpassung an die Lohnentwicklung von 4,38 Prozent kommt ein Aufschlag von 300 Euro im Monat hinzu, der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zusammenhängt. Die Versicherungspflichtgrenze klettert auf 7.012,50 Euro monatlich. Zustimmen muss noch der Bundesrat.

Rechenbeispiel für Gehälter oberhalb der Grenze

Für Beschäftigte, die mehr als 6.375 Euro verdienen, werden künftig Beiträge auf 562,50 Euro mehr Gehalt fällig. Beim Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent plus 1,45 Prozent (halber Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent) sind das rund 49 Euro mehr pro Monat und Person, also rund 590 Euro im Jahr, allein in der Krankenversicherung. Dazu kommt der Anteil zur Pflegeversicherung. Welche weiteren Abgaben 2027 steigen, zeigt unser Überblick Höhere Sozialabgaben ab 2027.

Folgen für die Versicherungspflicht

Mit der höheren Versicherungspflichtgrenze bleiben mehr Angestellte gesetzlich versichert, die bisher in die private Krankenversicherung wechseln konnten. Personalabteilungen sollten zum Jahreswechsel prüfen, wessen regelmäßiges Jahresentgelt 2027 unter 84.150 Euro liegt, und die Betroffenen informieren.

Was Betriebe jetzt tun sollten

Lohnabrechnung vorbereiten

Die Abrechnungssoftware übernimmt neue Sätze meist automatisch, sobald die Kassen sie veröffentlichen. Prüfen Sie trotzdem im Januar die ersten Abrechnungen stichprobenartig, vor allem bei Beschäftigten an der Bemessungsgrenze und bei Midijobs im Übergangsbereich, wo eigene Berechnungsformeln für die Beitragsverteilung gelten. Mehr zur Berechnung im Übergangsbereich steht in unserem Artikel zum Midijob 2026.

Kassenwechsel der Beschäftigten

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben ihre Mitglieder nach dem Sozialgesetzbuch ein Sonderkündigungsrecht, die übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt dann nicht. Die Kasse muss ihre Mitglieder vorher schriftlich informieren. Wechselt ein Beschäftigter, meldet die neue Kasse das elektronisch an den Arbeitgeber, der die Abrechnung zum Wechseltermin umstellt. Weil der Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrags trägt, sinken bei einem Wechsel zu einer günstigeren Kasse auch seine Kosten.

Personalbudget 2027 realistisch ansetzen

Für die Planung ist ein Zusatzbeitrag von 3,1 Prozent oder mehr die vorsichtigere Annahme. Wer viele gut verdienende Fachkräfte beschäftigt, sollte die höhere Bemessungsgrenze getrennt kalkulieren, denn dieser Effekt ist vom Kabinett bereits beschlossen, während sich die Kassensätze erst im Dezember klären.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Die Rechengrößen 2027 stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats. Maßgeblich sind die Beitragssätze der jeweiligen Krankenkasse.

Das könnte dir auch gefallen