Startseite WissenWärmepumpe: Förderung sinkt ab 1. Februar 2027 – was Eigentümer, Vermieter und Betriebe jetzt planen sollten

Wärmepumpe: Förderung sinkt ab 1. Februar 2027 – was Eigentümer, Vermieter und Betriebe jetzt planen sollten

von Wolfgang Baumer
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Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe vor einem Wohnhaus

Wer eine Wärmepumpe plant, hat noch genau drei Monate Zeit, um die aktuellen Förderkonditionen zu sichern. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW von 16 auf 12 Prozent, und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit fallen von 28.000 auf 27.250 Euro. Danach geht es alle sechs Monate weiter nach unten. Für ein Einfamilienhaus macht das schon beim ersten Schritt rund 1.400 Euro Zuschuss aus. Betroffen sind selbstnutzende Eigentümer, Vermieter, Betriebe mit eigenen Gebäuden und das Heizungshandwerk, das die Nachfrage bis Ende Januar bewältigen muss.

Was sich seit Juli geändert hat

Die aktuellen Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gelten seit dem 21. Juli 2026. Zuvor hatte die KfW am 9. Juli Anträge für Wärmepumpen kurzfristig gestoppt, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestags tags zuvor Leitlinien für eine Reform beschlossen hatte, wie ZDFheute berichtete. Seither gilt: Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 Prozent gekürzt, und der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist weggefallen. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sank von 30.000 auf 28.000 Euro.

Der Fahrplan bis 2030

Laut einer Zusammenfassung des Ökozentrums NRW zur BEG-Reform sind die Absenkungen fest terminiert:

  • 1. Februar 2027: Klimageschwindigkeitsbonus 12 Prozent, Höchstbetrag erste Wohneinheit 27.250 Euro
  • 1. August 2027: Bonus 8 Prozent, Höchstbetrag 26.500 Euro
  • 1. Februar 2028: Bonus 4 Prozent, Höchstbetrag 25.750 Euro
  • 1. August 2028: Bonus entfällt vollständig
  • 1. August 2030: Höchstbetrag erreicht den Endwert von 22.000 Euro

Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben es je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro. Maßgeblich ist das Datum des Förderantrags; bereits erteilte Zusagen werden nicht nachträglich gekürzt.

Was der erste Schritt in Euro kostet

Das Immobilienportal Immowelt hat ein Beispiel durchgerechnet: Bei Antrag bis zum 31. Januar 2027 ergeben 28.000 Euro förderfähige Kosten mal 46 Prozent (30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Bonus) einen Zuschuss von 12.880 Euro. Ab Februar sind es 27.250 Euro mal 42 Prozent, also 11.445 Euro. Die Differenz beträgt 1.435 Euro. Stefan Materne vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnte bereits im Sommer mit Blick auf die gesamte Reform: „Das kann einige tausend Euro Mehrkosten ausmachen.“

Luft-Wasser-Wärmepumpe an der Hauswand eines Einfamilienhauses
Foto: Mueller felix, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Wer welche Boni bekommt

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung vorzeitig ersetzen. Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sind ohne Altersgrenze begünstigt, Gaszentralheizungen und Biomasseanlagen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Fällt die alte Heizung vor dem Antrag aus, ist der Bonus verloren.

Einkommensbonus für kleinere Einkommen

Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro erhalten zusätzlich 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen einmalig um 10.000 Euro gemindert. Insgesamt sind höchstens 70 Prozent Förderung möglich, bei niedrigen Einkommen bis zu 80 Prozent.

Vermieter und Unternehmen

Vermieter erhalten nur die Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind Selbstnutzern vorbehalten. Für Nichtwohngebäude wie Büros, Werkstätten oder Läden gelten eigene Höchstbeträge: bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche 28.000 Euro, zwischen 150 und 400 Quadratmetern 197 Euro je Quadratmeter, bis 1.000 Quadratmeter 118 Euro und darüber 79 Euro je Quadratmeter. Auch diese Werte sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Wie die Pflichten des neuen Heizungsrechts im Gebäudebestand aussehen, beschreibt unser Beitrag Gebäudemodernisierung im Fokus.

Herkunft der Wärmepumpe wird wichtiger

Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus angekündigt. Nach der bisher veröffentlichten Planung soll die Grundförderung für Wärmepumpen dann auf 15 Prozent sinken, Geräte aus EU-Fertigung erhalten 15 Prozentpunkte zusätzlich und kämen so wieder auf 30 Prozent. Die endgültigen Bedingungen und das Startdatum stehen noch nicht fest. Wer ein Gerät aus Fertigung außerhalb der EU angeboten bekommt, sollte das Angebot vor diesem Hintergrund prüfen.

Technische Pflichten ab Juli 2027

Ab dem 1. Juli 2027 müssen geförderte Wärmepumpen eine digitale Schnittstelle für die netzorientierte Steuerung nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz haben. Ist noch kein intelligentes Messsystem vorhanden, muss der Antragsteller es beim Messstellenbetreiber beauftragen. Warum der Einbau solcher Zähler vielerorts stockt, haben wir im Beitrag zum Smart-Meter-Rollout beschrieben. Ab 2028 werden zudem nur noch Heizungen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.

So sichern Sie die aktuellen Konditionen

Reihenfolge einhalten

Vor dem Antrag braucht es einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb, der eine Bedingung zur Förderzusage und einen geplanten Ausführungstermin enthält, sowie eine Bestätigung zum Antrag eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens. Erst dann kann der Antrag im KfW-Portal gestellt werden. Wer bis Ende Januar fertig sein will, sollte Angebote jetzt einholen.

Mit Engpässen im Handwerk rechnen

Daniel Föst vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima kritisiert die Unsicherheit: „Alle sechs Monate ändern sich ja jetzt die Förderelemente.“ Laut ZDFheute ist die Nachfrage nach Beratungen deutlich gestiegen. Für Installateure bedeutet das volle Auftragsbücher bis zum Stichtag, für Kunden längere Wartezeiten auf Termine. Wer die Investition ohnehin plant, profitiert vom früheren Antrag, zumal steigende CO2-Kosten fossile Heizungen weiter verteuern, wie unser Überblick zum CO2-Preis 2026 zeigt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Energie- oder Finanzberatung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind die aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA zum Zeitpunkt der Antragstellung.

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