Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Ausgaben der Pflegeversicherung um rund ein Zehntel drücken. „Wir müssen rund zehn Prozent einsparen“, sagte er im Interview mit dem Handelsblatt vom 29. Oktober. Kürzungen bei den Leistungen schließt er ausdrücklich nicht aus. Für Betriebe ist das mehr als eine sozialpolitische Debatte: Die Pflegereform, die das Kabinett am 30. September beschlossen hat, verändert Beiträge in der Lohnabrechnung, die Unterstützung für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Eltern und die Kalkulation von Pflegediensten.

Was Linnemann im Interview angekündigt hat
Linnemann begründet den Sparkurs mit der Entwicklung der Fallzahlen. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in 20 Jahren von etwa zwei Millionen auf mehr als sechs Millionen gestiegen. Ohne Reform hätte die Pflegeversicherung 2027 nach seinen Angaben ein Defizit von rund acht Milliarden Euro geschrieben. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die Lücke nach geltendem Recht auf 7,6 Milliarden Euro für 2027 und 15,4 Milliarden Euro für 2028.
Leistungskürzungen bleiben eine Option
Welche Leistungen betroffen sein könnten, ließ der Minister offen. Er könne „nicht garantieren, dass es an der ein oder anderen Stelle keine Leistungskürzungen geben wird“, sagte er. Ziel sei, die Hilfe stärker auf diejenigen zu konzentrieren, die sie am dringendsten brauchen.
Keine neuen Zuzahlungen in der Krankenversicherung
Bei den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zieht Linnemann eine Grenze. Sie waren erst in diesem Jahr gestiegen, eine weitere Runde für 2027 lehnt er ab: „Ich werde den Teufel tun, im nächsten Jahr noch mal an das Thema Zuzahlung zu gehen.“ Ob es 2027 weitere Sparpakete im Gesundheitswesen gibt, will er erst nach den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit entscheiden. Diese werden für Ende Dezember erwartet.
Private Vorsorge: Anreize statt Pflicht
Eine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung lehnt Linnemann ab. Er will private Vorsorge stattdessen über steuerliche Anreize fördern. Beim Beitragszuschlag für Kinderlose sieht er nach Angaben des Handelsblatts die Grenze erreicht. Langfristig sollen die Beiträge zur Krankenversicherung stabil bleiben und irgendwann sinken.
Was der Regierungsentwurf für Arbeitgeber konkret ändert
Die Sparvorgaben setzen auf dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf. Der Entwurf ist noch nicht vom Bundestag beraten, Änderungen sind also möglich. Grundsätzlich soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Teile folgen 2028 und 2029. Die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums nennt mehrere Punkte, die direkt in der Entgeltabrechnung landen.
Beiträge und Bemessungsgrenze
- Kinderlosenzuschlag: Er steigt um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Prozent und wird allein vom Arbeitnehmer getragen. Lohnbüros müssen den Elternstatus der Beschäftigten also weiter sauber dokumentieren.
- Beitragsbemessungsgrenze: Sie soll von 5.812,50 Euro im Monat (2026) auf 6.375 Euro im Monat (2027) steigen. Laut Ministerium bedeutet das höchstens rund zehn Euro Mehrbelastung pro Monat.
- Minijobs: Arbeitgeber sollen einen Pflegebeitrag von 3,6 Prozent auf das Entgelt zahlen.
- Mitversicherte Partner: Ab 2028 ist ein Zuschlag von 0,52 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds vorgesehen, mit Ausnahmen.
Wer die Personalkosten für 2027 plant, sollte diese Werte vorläufig einrechnen und nach dem Bundestagsbeschluss nachjustieren. Einen Überblick, welche weiteren Abgaben zum Jahreswechsel steigen, gibt unser Beitrag zu den höheren Sozialabgaben ab 2027. Für Betriebe mit vielen geringfügig Beschäftigten lohnt zusätzlich ein Blick auf unsere Hinweise zu Abgaben und Minijobs beim Weihnachtsgeld.
Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen
Für die Personalplanung zählt ein zweiter Punkt. Viele Mitarbeitende organisieren die Pflege von Eltern oder Partnern neben dem Job. Je weniger Unterstützung es von der Pflegekasse gibt, desto häufiger kommen Teilzeitwünsche, kurzfristige Freistellungen oder Kündigungen auf den Tisch.
Was sich bei den Leistungen verschiebt
- Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro entfällt. An seine Stelle tritt ein zweckgebundenes Sozialraumbudget: bis zu 175 Euro im Monat in den Pflegegraden 2 bis 5, bis zu 300 Euro für Pflegebedürftige unter 25 Jahren.
- Pflegegrad 1 erhält kein Sozialraumbudget mehr. Vorgesehen sind stattdessen Beratung und Begleitung. Laut Fachmagazin Häusliche Pflege spart das 800 Millionen Euro ab 2027, ab 2029 eine Milliarde Euro.
- Die ambulanten Sachleistungen steigen auf 890 Euro (Pflegegrad 2), 1.590 Euro (Pflegegrad 3), 2.090 Euro (Pflegegrad 4) und 2.530 Euro (Pflegegrad 5).
- Ein neues Überbrückungsbudget von 2.285 Euro im Jahr deckt Kurzzeitpflege und ab 2028 auch ambulante Notdienste ab.
- Die Pauschale von 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel soll gestrichen werden.
- Die Schwellen für die Begutachtung steigen leicht, für Pflegegrad 2 etwa von 27 auf 30 Punkte. Wer bereits eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad.
Pflegende Angehörige standen schon im Sommer im Fokus: Damals ging es um Linnemanns Pläne zu den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger. Arbeitgeber können die Änderungen nutzen, um ihre Angebote zu prüfen: flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Tage oder ein fester Ansprechpartner in der Personalabteilung kosten wenig und halten erfahrene Leute im Betrieb.

Pflegedienste und Heime als Unternehmen
Für Pflegeanbieter selbst greift der Entwurf in die Kalkulation ein. Die Refinanzierung steigender Personalkosten wird gedeckelt, für 2027 auf 3,42 Prozent statt 4,42 Prozent. Die Tariftreue bleibt Zulassungsvoraussetzung, das Meldeverfahren wird bis Ende 2029 ausgesetzt. Bei nicht tarifgebundener Bezahlung werden Lohnsteigerungen bis Ende 2030 nur bis zur Grundlohnrate refinanziert.
Förderung für Digitalisierung und Technik
Auf der anderen Seite stehen Fördertöpfe. Bund und Länder wollen von 2027 bis 2031 zusammen zwei Milliarden Euro für die Digitalisierung der Pflege bereitstellen, Anträge sind ab 1. Juli 2027 möglich. Vollstationäre Einrichtungen sollen von 2028 bis 2032 bis zu zehn Prozent der Assistenz- und Fachkraftstellen unbesetzt lassen und den Gegenwert in entlastende Technik investieren dürfen. Für Anbieter von Pflegesoftware, Sensorik oder Dokumentationssystemen öffnet sich damit ein planbarer Markt.
Kritik aus der Branche
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hält die Ankündigung für irreführend. Thomas Knieling vom VDAB verweist darauf, dass das PNOG bereits Leistungskürzungen enthalte. Wer weiter sparen wolle, treffe entweder Pflegebedürftige mit ohnehin steigenden Eigenanteilen oder Einrichtungen, die finanziell bereits stark belastet seien, zitiert ihn das Fachportal Altenheim.
Wie es politisch weitergeht
Der Bundestag muss das PNOG noch beraten, Ende Dezember folgen die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit. Erst danach entscheidet sich, ob zu den Einschnitten im Entwurf weitere hinzukommen. Für Betriebe bedeutet das: Personalkostenplanung für 2027 mit den bekannten Werten aufstellen, Puffer für Nachbesserungen lassen und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung frühzeitig ansprechen, bevor die neuen Regeln greifen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Die genannten Werte beruhen auf dem Regierungsentwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.