Startseite WirtschaftMaschinenbau Leicht insolvent trotz voller Auftragsbücher: Was Zulieferer und Kunden jetzt tun sollten

Maschinenbau Leicht insolvent trotz voller Auftragsbücher: Was Zulieferer und Kunden jetzt tun sollten

von Wolfgang Baumer
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CNC-Bearbeitungszentrum mit angebundenem Be- und Entladeroboter in einer Fertigung

Die Maschinenbau Leicht GmbH aus Hallstadt im Landkreis Bamberg ist zahlungsunfähig, obwohl ihre Auftragsbücher voll sind. Das Amtsgericht Bamberg hat Anfang dieser Woche ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und den Rechtsanwalt Stefan Debus von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Rund 330 Menschen arbeiten in dem Betrieb, darunter 38 Auszubildende. Der Fall zeigt, wie schnell ein Unternehmen mit gesunder Nachfrage in Schieflage gerät, wenn erwartete Zahlungen ausbleiben. Für Lieferanten und Kunden stellt sich jetzt die Frage, wie sie ihre Forderungen und laufenden Projekte absichern.

CNC-Bearbeitungszentrum mit angebundenem Be- und Entladeroboter in einer Fertigung
Foto: EGU-Metall, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Was über die Insolvenz bekannt ist

Das Unternehmen besteht seit mehr als 60 Jahren, baut Sondermaschinen, etwa für den Stahlbau, und arbeitet als Systemlieferant. Nach Angaben von nordbayern.de stiegen die Auftragseingänge im Geschäftsjahr 2025 um 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Debus begründet die Schieflage so: „Ausschlaggebend für die wirtschaftliche Schieflage ist eine akute Liquiditätslücke, kein strukturelles Problem.“

Warnsignale seit dem Sommer

Bereits im Juli hatte es Probleme bei der Auszahlung von Löhnen und Gehältern gegeben. Laut t-online, das sich auf den Bayerischen Rundfunk und den Fränkischen Tag beruft, blieben zuletzt wichtige Zahlungen von Kunden aus. Das gab den Ausschlag für den Insolvenzantrag. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis Ende 2026 abgesichert.

Neuausrichtung auf Rüstung, Medizintechnik und Energie

Seit Ende 2024 baut das Unternehmen sein Geschäft um. Wachstum soll künftig aus der Verteidigungsindustrie, der Medizintechnik und dem Energiesektor kommen. Geschäftsführer Jochen Michael Schmidt sieht im Verfahren die Chance, auf Fachwissen und Kundenbeziehungen aufzubauen und die strategische Neuausrichtung abzusichern. Dass die Rüstungsbranche für Zulieferer attraktiv, aber auch sensibel ist, zeigte zuletzt der Spionagefall Eisenhüttenstadt.

Warum volle Auftragsbücher nicht vor der Insolvenz schützen

Im Sondermaschinenbau liegt zwischen Auftrag und Bezahlung oft ein langer Zeitraum. Material, Zukaufteile und Löhne fallen über Monate an, der Kunde zahlt häufig erst bei Abnahme oder in wenigen Raten. Wächst der Auftragseingang stark, wächst auch der Betrag, den das Unternehmen vorfinanzieren muss. Ein einzelner Großkunde, der verspätet zahlt, kann dann die Liquidität aufzehren, obwohl Umsatz und Marge auf dem Papier stimmen. Nach den bisherigen Berichten lief es in Hallstadt ähnlich.

Hinzu kommt eine Kettenreaktion. Sprechen sich erste Zahlungsverzögerungen herum, verlangen Lieferanten häufig Vorkasse oder kürzere Zahlungsziele, und der Bedarf an flüssigen Mitteln steigt genau dann, wenn er am schwersten zu decken ist.

Was andere Betriebe daraus ableiten können

  • Abschlagszahlungen vereinbaren: Anzahlungen bei Auftragserteilung und Zahlungen nach Baufortschritt verkürzen die Vorfinanzierung.
  • Liquidität rollierend planen: Eine wöchentlich aktualisierte Vorschau über 13 Wochen zeigt Engpässe früher als die Monats-BWA.
  • Klumpenrisiken begrenzen: Hängen große Teile des offenen Forderungsbestands an wenigen Kunden, helfen Kreditlimits, eine Warenkreditversicherung oder Factoring.
  • Lohnverzug ernst nehmen: Verspätete Gehälter sind ein Alarmsignal, das Geschäftsführer nicht aussitzen dürfen, weil Insolvenzantragspflichten mit festen Fristen gelten.
Gebäude des Amtsgerichts Bamberg am Synagogenplatz
Foto: Bubo bubo, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Was Lieferanten jetzt beachten sollten

Im vorläufigen Verfahren wird geprüft, ob genug Vermögen für eine Eröffnung vorhanden ist und ob der Betrieb fortgeführt werden kann. Für Zulieferer ändert sich damit sofort einiges. Am wichtigsten ist die Trennung zwischen Alt- und Neugeschäft.

Offene Rechnungen aus der Zeit vor dem Antrag

Forderungen aus Lieferungen vor dem Insolvenzantrag werden in der Regel zu Insolvenzforderungen. Sie werden erst nach Eröffnung des Verfahrens beim Insolvenzverwalter zur Tabelle angemeldet (§ 174 InsO) und meist nur mit einer Quote bedient. Bis dahin sollten Lieferanten Rechnungen, Lieferscheine und Korrespondenz geordnet bereithalten.

Eigentumsvorbehalt prüfen

Wer unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, kann je nach Vertragsgestaltung ein Aussonderungs- oder Absonderungsrecht haben (§§ 47, 51 InsO). Ware sollte nicht eigenmächtig abgeholt werden. Der richtige Weg ist eine schriftliche Meldung der Rechte an den vorläufigen Verwalter.

Neue Lieferungen absichern

Für Lieferungen nach dem Antrag gilt: nur mit klarer Zusage des vorläufigen Insolvenzverwalters oder gegen Vorkasse. Zahlungen, die ein Lieferant kurz vor dem Antrag noch erhalten hat, können unter Umständen angefochten werden, etwa wenn er von der Zahlungsunfähigkeit wusste (§§ 130, 131 InsO).

Was Kunden mit laufenden Projekten wissen müssen

Für Auftraggeber mit halbfertigen Anlagen ist § 103 InsO entscheidend. Nach Eröffnung des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter wählen, ob er einen beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Vertrag fortführt oder die Erfüllung ablehnt. Kunden sollten deshalb jetzt dokumentieren, was bereits geliefert und bezahlt ist, und mit dem Verwalter über die Fertigstellung sprechen. Geleistete Anzahlungen ohne Gegenleistung sind im Ernstfall nur eine Insolvenzforderung. Ähnliche Fragen stellten sich zuletzt Kunden nach der Insolvenz von Autohaus König.

Ersatzteile und Service

Bei Sondermaschinen hängt der Betrieb oft am Hersteller. Wer Anlagen von Maschinenbau Leicht nutzt, sollte prüfen, welche Zeichnungen, Steuerungssoftware und Ersatzteillisten im eigenen Haus vorliegen. Solange der Geschäftsbetrieb weiterläuft, lassen sich Wartungsverträge und Ersatzteilbestellungen in Abstimmung mit dem Verwalter fortführen.

Wie es für die Beschäftigten weitergeht

Das Insolvenzgeld deckt das Nettoentgelt für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ab. In dieser Zeit sucht der Verwalter nach einer Lösung, etwa einem Investor oder einem Insolvenzplan. Ob Maschinenbau Leicht so den Weg in die Rüstungs- und Medizintechnik schafft, hängt davon ab, ob sich die Liquiditätslücke schließen lässt. Wie ein geordnetes Sanierungsverfahren ablaufen kann, zeigt unser Beitrag zur Bäckerei Moos im Schutzschirmverfahren.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Betroffene Gläubiger sollten ihre Ansprüche im Einzelfall von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht prüfen lassen.

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