Rund acht Wochen nach dem Insolvenzantrag gibt es bei der Autohaus-König-Gruppe erstmals Hinweise auf einen möglichen Käufer. Nach einem Bericht der „Welt“, den t-online am 28. Oktober aufgriff, gilt die Augsburger Avag Holding als Interessentin. Der Insolvenzverwalter bestätigt laufende Gespräche, nennt aber mit Verweis auf Vertraulichkeit keine Namen. Für einen Teil der Kundschaft ist das nur ein schwacher Trost: Branchenberichten zufolge warten 3.000 bis 4.000 Käufer auf Fahrzeuge, die sie ganz oder teilweise bezahlt haben.

Was über das Verfahren bekannt ist
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. September 2026 einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, den Berliner Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert. Betroffen sind die Autohaus Gotthard König GmbH und ihre Tochter, die Autohaus König GmbH mit Sitz in Teltow. Die Aktenzeichen lauten 3616 IN 5522/26 und 3616 IN 5523/26. Einen Beschluss über die endgültige Eröffnung des Verfahrens gab es bis Redaktionsschluss nicht.
Die Gruppe in Zahlen
König wurde 1966 von Gotthard und Marianne König als kleine Werkstatt in West-Berlin gegründet und bezeichnet sich als größten Renault-Händler Deutschlands. Zuletzt arbeiteten rund 1.200 Menschen an mehr als 80 Standorten, vor allem in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Im Sortiment stehen Renault, Dacia, Opel, Fiat, Jeep und Citroën sowie weitere Marken. Für das Geschäftsjahr von September 2023 bis August 2024 meldete das Unternehmen laut Business Insider rund 570 Millionen Euro Umsatz und etwa 1,2 Millionen Euro Gewinn, eine dünne Marge.
Warum der Händler in Schieflage geriet
Eckert nannte zum Start des Verfahrens drei Gründe: den Umstieg vom Verbrenner auf den Elektroantrieb, den wachsenden Wettbewerb durch neue Anbieter und ein stagnierendes Neuwagengeschäft. Eine Lösung außerhalb der Insolvenz sei zuletzt nicht mehr erreichbar gewesen. Die Geschäftsführung erklärte gegenüber dem Fachmagazin AUTOHAUS, man habe „bis zuletzt intensiv um eine Lösung außerhalb der Insolvenz gerungen“.
Investorensuche und die Rolle der Hersteller
Laut Medienberichten haben sich mehrere Bieter für die gesamte Gruppe oder Teile davon gemeldet. Offiziell bestätigt ist nur, dass verhandelt wird. Parallel laufen Gespräche mit den wichtigsten Markenpartnern, ohne die kein Käufer das Händlernetz sinnvoll weiterführen könnte, weil Neuwagenverkauf, Garantiearbeiten und Teilelogistik an den Händlerverträgen hängen. Nach Angaben der Verwaltung gibt es inzwischen Vereinbarungen mit Stellantis und Renault. Wie viele wartende Kunden davon profitieren, ist offen, weil die einzelnen Verträge noch geprüft werden. Die Betroffenen sollen schrittweise verbindliche Informationen zu Auslieferung und Anzahlungen erhalten.
Was ein Verkauf für Kunden ändern würde
Übernimmt ein Investor die Standorte im Rahmen einer übertragenden Sanierung, kauft er in der Regel Vermögenswerte und Betriebe, nicht automatisch alle Altverbindlichkeiten. Ob ein Käufer bereits bezahlte Bestellungen bedient, ist deshalb Verhandlungssache und keine Selbstverständlichkeit. Kunden sollten Zusagen eines neuen Eigentümers schriftlich einholen. Mündlich zählt wenig.

Was Kunden mit Anzahlung jetzt wissen sollten
Entscheidend ist, wie weit ein Kaufvertrag erfüllt ist. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen Verträgen, die noch keine Seite vollständig erfüllt hat, und solchen, bei denen der Kunde schon alles bezahlt hat.
Teilweise bezahlt, Auto noch nicht geliefert
Bei beidseitig nicht vollständig erfüllten Verträgen hat der Insolvenzverwalter nach § 103 Insolvenzordnung ein Wahlrecht. Er kann den Vertrag erfüllen, dann muss der Kunde den Restbetrag zahlen und bekommt das Fahrzeug. Lehnt er ab, wird die Anzahlung zur Insolvenzforderung. Diese Entscheidung fällt erst nach Eröffnung des Verfahrens. Die steht aus.
Komplett bezahlt, Auto noch nicht geliefert
Hier gibt es kein Wahlrecht. Der Anspruch auf Rückzahlung oder Lieferung ist eine gewöhnliche Insolvenzforderung, die nur mit der späteren Quote bedient wird. Wie hoch diese ausfällt, lässt sich derzeit nicht seriös abschätzen.
Welche Unterlagen Käufer bereithalten sollten
Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung, Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit dem Verkäufer und eine eventuelle Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Dazu kommt der genaue Vertragspartner. Zur Gruppe gehören neben den beiden Autohaus-Gesellschaften auch die König Werkstatt Service GmbH und die König Leasing GmbH, für die jeweils eigene Verfahren laufen. Forderungen werden erst nach der Eröffnung beim Verwalter angemeldet. Die Frist dafür steht im Eröffnungsbeschluss, der im Internetportal der Insolvenzgerichte veröffentlicht wird.
Finanzierung und Leasing
Wer ein noch nicht geliefertes Auto über eine Bank finanziert hat, sollte die Bank sofort informieren. Ob Raten trotz ausbleibender Lieferung weiterlaufen müssen, hängt davon ab, ob Kauf und Kredit ein verbundenes Geschäft bilden. Das sollte man mit der Bank oder einer Beratungsstelle klären, bevor man Zahlungen eigenmächtig einstellt.
Was das für Firmenkunden und Lieferanten bedeutet
Die König-Gruppe ist für viele kleinere Betriebe in Ostdeutschland nicht nur Verkäufer, sondern auch Werkstatt und Ersatzteilquelle für den Fuhrpark. Zum Start des Verfahrens hieß es, Verkauf, Werkstätten und Teileversorgung liefen an allen Standorten weiter.
Fuhrparks: Garantie, Wartung, Rückgabe
Die Herstellergarantie ist ein Versprechen des Herstellers, nicht des Händlers. Garantiearbeiten lassen sich deshalb auch bei anderen Vertragswerkstätten der Marke erledigen. Anders sieht es bei der gesetzlichen Gewährleistung aus, die sich gegen den Verkäufer richtet: Ansprüche gegen einen insolventen Händler sind schwer durchzusetzen. Wer Fahrzeuge aus einem König-Leasingvertrag zurückgeben muss, sollte Zustand und Kilometerstand bei Rückgabe sorgfältig dokumentieren.
Lieferanten und Dienstleister
Offene Rechnungen aus der Zeit vor dem Antrag sind ebenfalls Insolvenzforderungen. Für Leistungen, die während des vorläufigen Verfahrens erbracht werden, lohnt es sich, Zahlungsmodalitäten mit dem vorläufigen Verwalter abzustimmen. Ein ähnliches Muster zeigte sich zuletzt bei der Bäckerei Moos im Schutzschirmverfahren, wo Lieferanten ebenfalls zwischen Alt- und Neuforderungen unterscheiden mussten.
Beschäftigte und Insolvenzgeld
Die Löhne der rund 1.200 Mitarbeitenden werden während des vorläufigen Verfahrens über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert. Es deckt höchstens die drei Monate vor dem Insolvenzereignis ab. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach diesem Ereignis gestellt werden. Wer gekündigt wird, hat drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.
Ein Muster im Autohandel
König ist nicht der einzige traditionsreiche Händler, der in diesem Herbst aufgeben musste. Im September meldete auch der älteste BMW-Händler Insolvenz an. Die Kombination aus hohen Lagerbeständen, knappen Margen und dem teuren Umbau auf Elektromobilität trifft vor allem große Händlergruppen mit vielen Standorten. Für Kunden heißt das: Bei hohen Anzahlungen lohnt ein Blick auf die Bonität des Händlers, und Zahlungen sollten möglichst erst bei Übergabe fließen. Wie Verbraucher Gutscheine und Gewährleistung bei einem Filialrückzug absichern, haben wir am Beispiel Tedox beschrieben.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Forderungen gegen die König-Gruppe sollten Betroffene sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Insolvenzrecht wenden.