Startseite WirtschaftBlack Friday 2026 am 27. November: Was Händler bei Rabatten und der 30-Tage-Preisregel beachten müssen

Black Friday 2026 am 27. November: Was Händler bei Rabatten und der 30-Tage-Preisregel beachten müssen

von Wolfgang Baumer
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Black-Friday-Plakat im Schaufenster eines Elektronikhändlers

Black Friday fällt 2026 auf Freitag, den 27. November. Viele Händler ziehen die Aktionen allerdings auf eine ganze Black Week vor, die nach dem Kalender des Portals inside digital vom 20. bis 27. November läuft. Danach folgen das Black Weekend bis Sonntag, 29. November, und der Cyber Monday am 30. November. Bei Google gehört „wann ist Black Friday“ gerade zu den Suchanfragen, die in Deutschland am stärksten steigen. Für Händler ist das ein Signal: Die Kundschaft plant bereits. Wer jetzt Preise, Werbung und Lager vorbereitet, vermeidet im November teure Fehler, vor allem bei der Preisangabe.

Die Termine rund um den Black Friday 2026

Für viele Händler beginnt die Rabattsaison schon Mitte November. Der Singles Day am 11. November ist für zahlreiche Onlineshops der erste Aktionstag, neun Tage später startet die Black Week. Für die Planung im Betrieb ergibt sich daraus ein Fenster von knapp drei Wochen, in dem Werbebudgets, Personal und Versandkapazitäten gebündelt werden.

  • Singles Day: Mittwoch, 11. November 2026
  • Black Week: 20. bis 27. November 2026
  • Black Friday: Freitag, 27. November 2026
  • Black Weekend: 27. bis 29. November 2026
  • Cyber Monday: Montag, 30. November 2026

Was Verbraucher dieses Jahr planen

Eine Umfrage des Preisvergleichsportals idealo unter rund 2.000 Verbrauchern in Deutschland, über die inside digital berichtet, zeigt eine hohe Kaufbereitschaft: 73 Prozent wollen sich am Black Friday beteiligen. Das geplante Budget liegt im Schnitt bei 328 Euro, elf Prozent mehr als 2025. Solche Absichtserklärungen sind kein Umsatz, sie zeigen aber, dass das Interesse trotz schwacher Konjunktur nicht eingebrochen ist.

Der Rückgang im Vorjahr

Ganz so rund lief es zuletzt nicht. Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnete für Black Friday und Cyber Monday 2025 mit einem Umsatz von rund 5,8 Milliarden Euro. Das wären knapp zwei Prozent weniger als im Vorjahr gewesen und der erste Rückgang seit Beginn der Erhebung 2016, wie der Handelsverband Bayern unter Berufung auf den HDE meldete. Als Hauptgrund nannte der Verband die anhaltend schlechte Konsumlaune. Für 2026 liegt noch keine HDE-Prognose vor. Händler sollten deshalb nicht automatisch mit Wachstum kalkulieren, zumal viele Kunden gezielter vergleichen.

Schild mit Sonderöffnungszeiten zum Black Friday vor einem Kaufhaus
Foto: Clare Lovell, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die 30-Tage-Regel bei Rabatten

Rechtlich heikel ist bei Rabattaktionen vor allem der Vergleichspreis. Seit Mai 2022 schreibt § 11 der Preisangabenverordnung (PAngV) vor: Wer gegenüber Verbrauchern eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Wer im Oktober kurz die Preise hebt, um im November mit einem großen Prozentzeichen zu werben, läuft damit ins Leere.

Worauf sich der Prozentwert beziehen muss

Der Europäische Gerichtshof hat die Regel im September 2024 im Verfahren Aldi Süd (Rechtssache C-330/23) streng ausgelegt. Ein beworbener Rabatt, etwa „minus 30 Prozent“, muss sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen und nicht auf einen höheren „Statt“-Preis. Den 30-Tage-Tiefstpreis nur klein im Fließtext zu nennen und die Prozentzahl aus einem anderen Wert zu errechnen, reicht nicht.

Ein Rechenbeispiel

Eine Kaffeemaschine kostete Anfang November 199 Euro, Mitte Oktober aber für eine Woche 169 Euro. Am Black Friday soll sie 149 Euro kosten. Maßgeblich als Vergleichspreis sind 169 Euro, nicht 199 Euro. Der korrekte Rabatt liegt bei rund 12 Prozent, nicht bei 25 Prozent. Wer mit „minus 25 Prozent“ wirbt, riskiert eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände, denn Verstöße gegen Marktverhaltensregeln wie die PAngV lassen sich über § 3a UWG verfolgen.

Ausnahmen und Staffelrabatte

Die Verordnung kennt zwei Ausnahmen. Individuelle Preisnachlässe, etwa ein ausgehandelter Preis im Kundengespräch, fallen nicht unter die Pflicht. Das gilt auch für schnell verderbliche Waren, wenn der Preis wegen drohenden Verderbs oder ablaufender Haltbarkeit sinkt und das erkennbar gemacht wird. Für Aktionen, bei denen der Rabatt ohne Unterbrechung schrittweise steigt, etwa von 10 auf 20 und dann auf 30 Prozent, darf während der gesamten Aktion der Tiefstpreis vor Beginn der Staffel genannt werden. Wer die Staffel unterbricht und zwischendurch zum Normalpreis zurückkehrt, verliert diese Erleichterung.

Darf man „Black Friday“ in der Werbung verwenden?

Lange war unklar, ob der Begriff markenrechtlich geschützt ist. Ein Unternehmen hatte die Wortmarke in Deutschland für hunderte Waren und Dienstleistungen eingetragen und Abmahnungen verschickt. Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 27. Mai 2021 (Az. I ZB 21/20) die Löschung der Marke für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren und für eine Vielzahl von Werbedienstleistungen, wie LTO berichtete. Die Löschung war allerdings nur teilweise. Wer außerhalb dieser Bereiche verkauft und unsicher ist, kann auf neutrale Bezeichnungen wie „Black Week“ oder „Aktionswoche“ ausweichen oder vorab rechtlichen Rat einholen.

Was Händler jetzt vorbereiten sollten

Fünf Wochen vor dem Aktionstag lassen sich die meisten Risiken noch mit überschaubarem Aufwand ausräumen. Entscheidend ist eine saubere Preishistorie für jedes Produkt, das reduziert werden soll.

Preisdaten sichern

Shopsysteme und Warenwirtschaft sollten für jeden Artikel den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage ausgeben können. Wer Preise häufig dynamisch anpasst, muss diesen Wert automatisiert ermitteln, sonst wird die Pflichtangabe zur Handarbeit. Marktplatzhändler sollten prüfen, ob die Plattform den Wert korrekt aus der eigenen Preishistorie zieht oder ob er gepflegt werden muss.

Kalkulation und Lager

Rabatte auf Basis des tatsächlichen 30-Tage-Tiefstpreises fallen in der Werbung oft kleiner aus als gewohnt. Das ist kein Nachteil, solange die Marge stimmt. Für den stationären Handel, der seit Monaten unter Druck steht, wie die Filialschließungen bei Kik zeigen, lohnt sich ein ehrlicher Blick darauf, welche Aktion überhaupt Deckungsbeitrag bringt. Ein Ausverkauf, der Lager räumt, aber keinen Gewinn abwirft, verschärft die Liquiditätslage eher, als dass er hilft. Wie schnell das kippen kann, hat der Fall Mäc-Geiz mit rund 50 geschlossenen Filialen gezeigt.

Kommunikation mit Kunden

Klare Angaben zu Aktionszeitraum, Versanddauer und Rückgabe senken die Zahl der Reklamationen. Verbraucher reagieren empfindlich, wenn Angebote anders ausfallen als beworben. Dass Verbraucherschützer große Händler inzwischen auch mit Sammelklagen angehen, zeigt das Beispiel der Sammelklage gegen Amazon wegen Prime-Gebühren. Kleine Shops stehen nicht im Fokus solcher Verfahren, eine Abmahnung durch einen Mitbewerber kann aber jeden treffen.

Was Verbraucher prüfen können

Der 30-Tage-Tiefstpreis ist auch für Käufer das wichtigste Werkzeug. Steht er neben dem Angebot, lässt sich der echte Preisvorteil in Sekunden nachrechnen. Preisvergleichsportale mit Preisverlauf helfen bei Händlern, die den Wert unauffällig platzieren. Nach Angaben von inside digital beziffern Studien die durchschnittliche Ersparnis rund um den Black Friday auf drei bis sieben Prozent gegenüber dem Jahresmittel. Große Prozentzahlen auf Plakaten sagen darüber wenig aus.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Preisangaben, Werbung oder Markenrecht sollten Händler eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht hinzuziehen.

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