Auf der A99 bei Vaterstetten östlich von München hat die Autobahnpolizei in den frühen Morgenstunden des 25. Oktober einen Tesla Cybertruck aus dem Verkehr gezogen. Am Steuer saß nach einem Bericht von B304 ein 50-jähriger Schwede, das Fahrzeug trug polnische Kennzeichen. Das Problem war nicht das Auto allein: Der Cybertruck hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,2 Tonnen, für das der Mann nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Der Fall zeigt, wie weit Technik aus den USA und europäisches Zulassungsrecht auseinanderliegen, und er ist für jeden Betrieb lehrreich, der schwere Elektrofahrzeuge oder Importe in den Fuhrpark holen will.
Warum der Cybertruck in Deutschland kaum zugelassen wird
Tesla verkauft den Cybertruck seit Ende 2023 in den USA, in Europa bietet der Hersteller ihn offiziell nicht an, und eine EU-Typgenehmigung gibt es nicht. Wer das Fahrzeug hier fahren will, muss es importieren und eine Einzelgenehmigung erreichen. Die Hürden sind hoch: Die Karosserie aus Edelstahl mit scharfen Kanten erfüllt nach übereinstimmenden Berichten die europäischen Vorgaben zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern nicht.
Die Absage aus dem Verkehrsministerium
Wie streng deutsche Behörden das sehen, zeigte sich im Herbst 2025. US-Soldaten in Deutschland hatten nach einem Bericht von Notebookcheck eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um ihre Cybertrucks über die Sonderregeln für die US-Streitkräfte nutzen zu können. Das Bundesverkehrsministerium lehnte ab, und als Gründe nannte es die zu große Abweichung von den Vorschriften, erhebliche Bedenken bei der passiven Sicherheit und das Risiko für Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer durch die kantige Stahlkarosserie und das hohe Gewicht.
Der Umweg über andere EU-Staaten
Trotzdem tauchen Cybertrucks auf deutschen Straßen auf. Schon 2024 wurden Exemplare mit Zulassungen aus Polen und Tschechien gesichtet. Auf welcher rechtlichen Grundlage diese Zulassungen erteilt wurden, ist öffentlich nicht bekannt. Für den Wagen auf der A99 nennt B304 eine polnische Einzelzulassung. Ein Fahrzeug mit gültiger Zulassung aus einem anderen EU-Land darf grundsätzlich vorübergehend in Deutschland fahren. Das ändert aber nichts an den deutschen Regeln für den Fahrer.

Die Führerscheinfrage: 3,5 Tonnen als Grenze
Der Pkw-Führerschein der Klasse B gilt nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm, die für höchstens acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt sind. Was darüber liegt, ist in der Regel ein Fall für die Klasse C1, die Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen abdeckt. Mit 4,2 Tonnen liegt der Cybertruck deutlich über der Pkw-Grenze. Länge und Breite unterstreichen das: B304 nennt 5,68 Meter Länge und 2,41 Meter Breite mit Spiegeln.
Die Sonderregel für Elektro-Transporter
Für alternativ angetriebene Fahrzeuge gibt es eine Ausnahme, die gerade für Betriebe interessant ist. Nach § 6 Absatz 3b FeV dürfen Inhaber der Klasse B unter bestimmten Bedingungen auch Fahrzeuge mit Elektro-, Wasserstoff- oder Gasantrieb bis 4.250 Kilogramm fahren. Die Bedingungen sind eng gefasst:
- Der Fahrer besitzt die Klasse B seit mindestens zwei Jahren.
- Das Fahrzeug dient der Güterbeförderung und fährt ohne Anhänger.
- Das Mehrgewicht über 3.500 Kilogramm entsteht ausschließlich durch das schwerere Antriebssystem, verglichen mit einem Fahrzeug gleicher Abmessungen.
- Die Ladekapazität ist gegenüber diesem Vergleichsfahrzeug nicht erhöht.
Warum die Ausnahme nicht für jeden schweren Stromer gilt
Der Wortlaut zielt auf Fahrzeuge zur Güterbeförderung, etwa E-Transporter, die durch den Akku schwerer sind als vergleichbare Diesel-Modelle. Ein privat genutzter Pick-up erfüllt den Zweck der Güterbeförderung nicht automatisch. Ob die Ausnahme greift, hängt von der Einstufung des Fahrzeugs und der Nutzung ab. Ob sie bei der Kontrolle auf der A99 eine Rolle spielte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Sicher ist nur das Ergebnis.
Was das für Unternehmen bedeutet
Der Fall wirkt wie eine Kuriosität, berührt aber Fragen, die sich in vielen Fuhrparks stellen. Elektrische Nutzfahrzeuge werden schwerer, weil Batterien Gewicht bringen. Damit rutschen Fahrzeuge, die äußerlich wie Pkw oder kleine Transporter aussehen, schneller über die 3,5-Tonnen-Grenze.
Halterpflichten im Fuhrpark
Wer ohne passende Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes strafbar. Das gilt auch für den Halter, der so eine Fahrt anordnet oder zulässt. Für Arbeitgeber mit Firmenwagen heißt das: Die Führerscheinklassen der Beschäftigten müssen zu den Fahrzeugen passen, und das sollte regelmäßig kontrolliert und dokumentiert werden. Bei schweren E-Transportern gehört die Prüfung der Sonderregel nach § 6 Absatz 3b FeV dazu, einschließlich der Frage, wie lange jemand die Klasse B schon besitzt. Wer seine Flotte gerade elektrifiziert und dabei auf die Investitionsförderung für betriebliche E-Fahrzeuge setzt, sollte das Gewicht der Modelle von Anfang an in die Auswahl einbeziehen.
Importfahrzeuge mit Vorsicht behandeln
Ein Fahrzeug ohne EU-Typgenehmigung ist für den gewerblichen Einsatz ein Risiko. Ersatzteile, Werkstattservice und Rückrufe laufen nicht über das europäische Händlernetz. Wie wichtig ein funktionierendes Rückrufsystem für Betriebe ist, zeigt der aktuelle Rückruf bei Ducato, Jumper, Boxer und Movano. Hinzu kommt die Frage, ob ein Versicherer ein solches Fahrzeug überhaupt zu tragbaren Konditionen versichert. Wer mit einem Image-Fahrzeug Aufmerksamkeit erzeugen will, sollte die Kosten für Zulassung, Versicherung und Ausfallzeiten vorher realistisch durchrechnen.
Fahrten richtig planen
Ein Fahrzeug, das an der Autobahn stillgelegt wird, kostet nicht nur Zeit. Der Fahrer muss abgeholt, das Fahrzeug von jemandem mit passender Fahrerlaubnis überführt werden. Für Betriebe, bei denen Dienstfahrten als Arbeitszeit zählen, schlagen solche Ausfälle direkt in den Personalkosten zu Buche.
Wie es mit dem Cybertruck in Europa weitergeht
Ein offizieller Marktstart in Europa ist nicht angekündigt. Solange Tesla keine an EU-Vorgaben angepasste Version anbietet, bleibt der Cybertruck in Deutschland ein Einzelfall auf Basis ausländischer Zulassungen. Das Bundesverkehrsministerium hat mit der Absage an die US-Soldaten deutlich gemacht, dass es bei Sicherheitsfragen keine Abkürzungen akzeptiert.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Fahrerlaubnis, Zulassung oder Halterpflichten im Einzelfall helfen Fahrerlaubnisbehörde, Zulassungsstelle oder eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.