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Deutsche Rente im Ausland: Fehler können Tausende Euro kosten

von Johanna Richter
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Deutsche Rente im Ausland 2026: Wo Zahlungen vollständig bleiben, wann Steuern, Versicherungsprobleme und ein Rentenstopp drohen.

Immer mehr Rentner verbringen ihren Ruhestand außerhalb Deutschlands. Ein Umzug ins Ausland bedeutet zwar nicht automatisch den Verlust der deutschen Rente, doch die Auszahlung hängt stark vom jeweiligen Wohnsitzland ab. Besonders gut abgesichert sind Ruheständler in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz. In Drittstaaten können dagegen Probleme bei Krankenversicherung, Besteuerung und Anrechnung von Versicherungszeiten entstehen. Einzelne Fehler können zu Leistungskürzungen, hohen Steuernachforderungen oder einer vorübergehenden Einstellung der Rentenzahlung führen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu wmn.

In welche Länder Deutschland besonders viele Renten überweist

Die Zahl der deutschen Rentenzahlungen ins Ausland ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen. Vor rund 20 Jahren wurden etwa 1,4 Millionen Renten außerhalb Deutschlands ausgezahlt. Seitdem hat sich diese Zahl um ungefähr ein Fünftel erhöht.

Ein großer Teil der Zahlungen geht an frühere Arbeitsmigranten aus Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei. Allein in die Staaten der Europäischen Union fließen rund 1,24 Millionen Renten.

Die meisten Zahlungen gehen:

  • nach Italien – rund 347.000;
  • nach Spanien – etwa 190.000;
  • nach Österreich – rund 130.000.

Deutsche Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, erhalten etwa 272.000 Rentenzahlungen und bilden damit eine der größten Empfängergruppen.

In der EU wird die Rente meist vollständig ausgezahlt

Wer in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz zieht, erhält seine deutsche Rente in der Regel weiterhin in voller Höhe.

In vielen Fällen bleibt auch die Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung bestehen. Medizinische Leistungen werden im Wohnsitzland erbracht, während die Kosten nach den geltenden europäischen Regelungen von der deutschen Krankenkasse getragen werden.

Die Anmeldung und der Zugang zu medizinischen Leistungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. Vor dem Umzug sollte deshalb mit der eigenen Krankenkasse geklärt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und bei welcher Behörde oder Versicherung im neuen Wohnsitzstaat eine Registrierung notwendig ist.

Sozialversicherungsabkommen schützen Rentner außerhalb der EU

Deutschland hat mit 21 Staaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören unter anderem die USA, Australien, Japan, die Türkei und mehrere Balkanstaaten.

Diese Abkommen ermöglichen es, Versicherungszeiten aus beiden Ländern bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen. In vielen Fällen wird die deutsche Rente auch nach einem dauerhaften Umzug ohne Kürzungen weitergezahlt.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in den beteiligten Vertragsstaaten ein verpflichtendes elektronisches Nachweisverfahren. Dadurch soll der Datenaustausch zwischen Rentenversicherungsträgern und staatlichen Behörden vereinfacht werden.

In Drittstaaten können Rentenansprüche teilweise verloren gehen

Komplizierter wird es bei einem Umzug in ein Land, das weder zur EU gehört noch ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat.

In solchen Fällen können einzelne Bestandteile der Rentenberechnung neu bewertet werden. Betroffen sein können insbesondere im Ausland erworbene Versicherungszeiten sowie bestimmte Anrechnungszeiten.

Mögliche Folgen sind:

  • eine Kürzung der monatlichen Rentenzahlung;
  • der Wegfall einzelner Versicherungszeiten;
  • das Ende der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung;
  • höhere private Kosten für medizinische Behandlungen.

Vor dem Umzug sollte bei der Deutschen Rentenversicherung eine individuelle Berechnung angefordert werden. So lässt sich prüfen, ob und in welcher Höhe sich die Rente im neuen Wohnsitzland verändert.

Ohne private Krankenversicherung können Behandlungskosten stark steigen

In Staaten ohne Abkommen mit Deutschland endet die Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung häufig. Rentner müssen dann selbst eine private internationale Krankenversicherung abschließen.

Die Kosten hängen vom Alter, Gesundheitszustand, Tarif und Wohnsitzland ab. Häufig wird mit monatlichen Beiträgen zwischen 35 und 150 Euro gerechnet. Bei umfangreichem Versicherungsschutz oder bestehenden Vorerkrankungen können die tatsächlichen Kosten jedoch deutlich höher liegen.

Besonders wichtig sind Leistungen für:

  • stationäre Behandlungen;
  • Facharztbesuche;
  • Notfalltransporte;
  • Medikamente;
  • einen möglichen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Ohne geeigneten Versicherungsschutz können bereits gewöhnliche medizinische Behandlungen im Ausland hohe private Ausgaben verursachen.

Steuervergünstigungen im Ausland schützen nicht immer vor deutschen Forderungen

Wie eine deutsche Rente besteuert wird, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzstaat ab.

In einigen Ländern wird die Rente am Wohnort besteuert. Das kann beispielsweise in Frankreich oder Spanien der Fall sein. Ein steuerlich günstiger Wohnsitz bedeutet jedoch nicht automatisch, dass in Deutschland keine Steuerpflicht mehr besteht.

Besonders deutlich zeigt das ein Fall, mit dem sich der Bundesfinanzhof befasste. Ein in Portugal lebender Rentner erhielt aus Deutschland eine Steuernachforderung über 77.456 Euro.

Grund war eine sogenannte Rückfallklausel im Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn Portugal die deutsche Rente nicht besteuert, kann das Besteuerungsrecht wieder an Deutschland fallen.

Vor dem Umzug sollten deshalb folgende Punkte geprüft werden:

  1. In welchem Land wird die deutsche Rente besteuert?
  2. Enthält das Abkommen eine Rückfallklausel?
  3. Muss weiterhin eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden?
  4. Welche Steuervergünstigungen gelten tatsächlich?
  5. Besteht möglicherweise eine doppelte steuerliche Ansässigkeit?

Fehler können nicht nur zu Nachzahlungen führen, sondern auch zu Zinsen und weiteren Forderungen für zurückliegende Jahre.

Der Lebensnachweis muss regelmäßig erbracht werden

Empfänger einer deutschen Rente im Ausland müssen regelmäßig nachweisen, dass sie weiterhin anspruchsberechtigt sind. Dafür dient die sogenannte Lebensbescheinigung.

Bei rund 1,2 Millionen Rentnern erfolgt diese Prüfung bereits automatisch über den digitalen Datenaustausch zwischen staatlichen Stellen. Alle anderen erhalten das entsprechende Formular per Post.

Seit 2024 kann der Nachweis außerdem digital über einen QR-Code und das POSTIDENT-Verfahren erbracht werden.

Geht die Lebensbescheinigung nicht fristgerecht ein, kann die Rentenversicherung die Zahlungen vorübergehend einstellen. Die Auszahlung wird fortgesetzt, sobald der erforderliche Nachweis vorliegt.

Die Rentenerhöhung 2026 gilt auch für Empfänger im Ausland

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Die Erhöhung gilt nicht nur für Rentner mit Wohnsitz in Deutschland, sondern auch für Empfänger im Ausland.

Der aktuelle Rentenwert steigt damit auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die neue Rentenhöhe wird automatisch berechnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die Anpassung betrifft alle laufenden gesetzlichen Rentenzahlungen, sofern der Anspruch im jeweiligen Wohnsitzland vollständig bestehen bleibt.

Diese Fehler führen besonders häufig zu finanziellen Verlusten

Finanzielle Probleme entstehen meist nicht durch den Umzug selbst, sondern durch fehlende Vorbereitung.

Besonders riskant sind:

  • der Umzug in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen;
  • der Verzicht auf eine internationale Krankenversicherung;
  • eine falsche Einschätzung der steuerlichen Ansässigkeit;
  • unbeantwortete Schreiben der Rentenversicherung;
  • eine verspätete Lebensbescheinigung;
  • ein geschlossenes oder falsch angegebenes Bankkonto;
  • fehlende Steuerberatung vor dem Umzug in ein Land mit steuerlichen Vergünstigungen.

Lesen Sie auch: Rentner in Deutschland sollten derzeit ihre Post besonders aufmerksam prüfen. Wer ein wichtiges Schreiben ignoriert, riskiert eine vorübergehende Aussetzung der Rentenzahlung.

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