In Deutschland müssen sich Besitzer von Solaranlagen auf höhere Stromkosten einstellen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Pläne für eine Reform der Netzentgelte vorgestellt, die ab 2029 in Kraft treten sollen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu taz.
Laut dem vorläufigen Bericht der Behörde wird für Betreiber von Photovoltaikanlagen künftig ein verpflichtender fester Grundpreis eingeführt. Die neue Gebühr soll je nach Region unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen. Balkonkraftwerke sollen von der Regelung jedoch ausgenommen bleiben.
Der Strompreis in Deutschland setzt sich derzeit aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Arbeitspreis richtet sich nach dem tatsächlichen Stromverbrauch und liegt aktuell im Durchschnitt bei rund 30 Cent pro Kilowattstunde.
Der Grundpreis ist dagegen ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch gezahlt wird. Damit decken Energieversorger ihre laufenden Kosten ab. In vielen Tarifen liegt dieser Betrag bei etwa zehn Euro pro Monat, teilweise gibt es aber auch Verträge ohne festen Grundpreis.
Besitzer von Solaranlagen nutzen das Netz weniger, bleiben aber darauf angewiesen
Nach Angaben der Bundesnetzagentur decken Haushalte mit Photovoltaikanlagen vor allem im Frühjahr und Sommer einen großen Teil ihres Strombedarfs selbst. Dadurch sinkt ihre Abhängigkeit vom Stromnetz und gleichzeitig auch ihr Anteil an den Netzentgelten.
Mit diesen Entgelten werden jedoch Ausbau und Modernisierung der Stromnetze finanziert. Der Bedarf steigt im Zuge der Energiewende und durch die zunehmende Zahl installierter Solaranlagen deutlich an.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, dass auch Betreiber von Solaranlagen auf das Netz angewiesen seien – etwa wenn die Sonne nicht scheint oder Batteriespeicher leer sind. Die geplante Reform solle daher die Kosten gerechter auf alle Verbraucher verteilen.
Sonderregelung für private Solaranlagen wird verworfen
Von ihrem ursprünglichen Vorschlag, eine zusätzliche Gebühr für eingespeisten Solarstrom aus privaten Anlagen einzuführen, ist die Bundesnetzagentur inzwischen wieder abgerückt. Diese Idee hatte die Behörde zu Jahresbeginn erstmals vorgestellt.
Künftig soll ein spezieller Netztarif nur noch für große Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen gelten. Für neue Anlagen ist ein Entgelt von vier bis sieben Euro pro Kilowatt und Jahr vorgesehen.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur werde dieser Tarif kaum Auswirkungen auf den Strommarkt haben, könne aber langfristig die Netzkosten um mehrere Milliarden Euro pro Jahr senken.
Auch für große Stromspeicher ist ein neuer Tarif geplant. Bereits genehmigte Projekte und bestehende Speicheranlagen sollen jedoch von den neuen Gebühren ausgenommen bleiben.
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