Startseite FinanzenDeutschland reformiert die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Millionen Rentner erhalten höhere Renten sowie Nachzahlungen für frühere Jahre.

Deutschland reformiert die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Millionen Rentner erhalten höhere Renten sowie Nachzahlungen für frühere Jahre.

von Johanna Richter
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Deutschland reformiert die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Millionen Rentner erhalten höhere Renten sowie Nachzahlungen für frühere Jahre.

Rund zehn Millionen Rentner in Deutschland könnten im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Leistungen erhalten. Neben der bereits angekündigten Rentenerhöhung von 3,37 Prozent im Jahr 2026 ist eine weitere Anpassung der Rentenansprüche vorgesehen, die mit der Kindererziehung zusammenhängt. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu finanz.

Zusätzliche Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder

Die Änderungen betreffen die sogenannte Mütterrente. Trotz der Bezeichnung gelten die neuen Regelungen sowohl für Mütter als auch für Väter.

Derzeit werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, 30 Monate Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung angerechnet. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden hingegen 36 Monate berücksichtigt. Diese Ungleichbehandlung soll künftig entfallen. Geplant ist, die Anrechnung für alle Eltern unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder anzugleichen.

So wirkt sich die Reform auf die Rentenhöhe aus

Nach den geplanten Änderungen erhalten Eltern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich einen halben Rentenpunkt. Nach aktuellem Stand entspricht ein Rentenpunkt etwa 40 Euro monatlicher Rente.

Für viele Rentner bedeutet dies eine dauerhafte Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge. Die tatsächliche Höhe der zusätzlichen Leistungen hängt von der Anzahl der Kinder sowie den individuellen Rentenansprüchen ab.

Nachzahlungen sollen ab 2028 ausgezahlt werden

Neben der dauerhaften Rentenerhöhung sind auch rückwirkende Nachzahlungen vorgesehen. Je nach persönlicher Situation und Anzahl der angerechneten Kinder können diese mehrere Hundert Euro betragen.

Die Auszahlung der Nachzahlungen soll voraussichtlich im Jahr 2028 beginnen, nachdem die notwendigen Berechnungen und Anpassungen abgeschlossen wurden.

Kein Antrag erforderlich

Die Deutsche Rentenversicherung wird die Neuberechnung automatisch durchführen. Betroffene Rentner müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um von den zusätzlichen Leistungen oder Nachzahlungen zu profitieren.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto erfasst sind. Auf Grundlage dieser Daten werden die Ansprüche sowie die Höhe der zusätzlichen Zahlungen ermittelt.

In Deutschland leben derzeit rund 21 Millionen Rentner. Ein großer Teil von ihnen hat Kinder in einer Zeit erzogen, in der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung geringer berücksichtigt wurden als heute. Mit der geplanten Reform sollen die Rentenansprüche aller Eltern künftig nach einheitlichen Kriterien bewertet werden.

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