Welche Branchenmindestlöhne gelten 2026 in Deutschland? In zahlreichen Wirtschaftsbereichen liegen die Branchenmindestlöhne deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro – teilweise um mehr als 50 Prozent. Die Spitzenwerte: 21,03 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte ab Juli 2026, 18,40 Euro für Glas- und Fassadenreiniger, 17,34 Euro für Bau-Fachwerker. Diese branchenmindestlohn 2026-Sätze werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Tarifverträgen vereinbart und durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder durch besondere Rechtsverordnungen für allgemeinverbindlich erklärt – sie gelten also auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
Dieser Beitrag liefert die vollständige Übersicht aller wichtigen Branchenmindestlöhne 2026 in Deutschland: pro Branche, mit aktuellen Sätzen, Geltungsbereich, Laufzeit und besonderen Bestimmungen. Außerdem: Was Arbeitgeber bei der Anwendung beachten müssen und welche Sondervorschriften gelten.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Branchenmindestlöhne und wie unterscheiden sie sich vom gesetzlichen Mindestlohn?
- Bauhauptgewerbe: Werker und Fachwerker 2026
- Pflegebranche: Hilfskräfte, qualifizierte Hilfskräfte und Fachkräfte
- Gebäudereinigung: Innenreinigung und Glas-/Fassadenreinigung
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Elektrohandwerk und weitere Handwerksbranchen
- Wach- und Sicherheitsdienst
- Welche Branchen sind 2026 nicht durch Branchenmindestlöhne abgedeckt?
- Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei Branchenmindestlöhnen?
- FAQ – die häufigsten Fragen zu Branchenmindestlöhnen 2026
Was sind Branchenmindestlöhne und wie unterscheiden sie sich vom gesetzlichen Mindestlohn?
Branchenmindestlöhne sind tariflich vereinbarte Mindeststundenlöhne für eine bestimmte Branche, die durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder eine besondere Rechtsverordnung – z.B. die Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV) – für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie gelten dann für alle Betriebe der Branche, auch wenn diese nicht tarifgebunden sind.
Drei zentrale Unterschiede zum gesetzlichen Mindestlohn:
- Höhe: Branchenmindestlöhne sind fast immer höher als der gesetzliche Mindestlohn (in 2026 alle Branchen über 13,90 €/h)
- Differenzierung: Branchenmindestlöhne unterscheiden oft nach Lohngruppen, Qualifikation und Region
- Ausnahmen: Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn (z.B. für Langzeitarbeitslose) gelten nicht bei Branchenmindestlöhnen
„Branchenmindestlöhne sind ein wichtiges arbeitsrechtliches Instrument, um in tariflich strukturschwächeren Branchen faire Löhne zu sichern. Sie haben Vorrang vor dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und gelten für alle Beschäftigten der Branche – unabhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers.“
– Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Mehr zur Pillar-Übersicht in unserem Beitrag Mindestlohn, Minijob und Lohnabrechnung 2026.
Bauhauptgewerbe: Werker und Fachwerker 2026
Im Bauhauptgewerbe tritt am 1. April 2026 die dritte und letzte Stufe des Entgelt-Tarifvertrags vom 14. Juni 2024 in Kraft. Damit erfolgt eine Lohnerhöhung um 3,9 Prozent – und ein historischer Meilenstein: Die Ost-West-Angleichung der Tariflöhne ist abgeschlossen.
| Lohngruppe Bauhauptgewerbe | Stundenlohn ab 1. April 2026 | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Lohngruppe 1 – Werker | 15,86 € | bundesweit, allgemeinverbindlich |
| Lohngruppe 2 – Fachwerker / Maschinist | 17,34 € | bundesweit, allgemeinverbindlich |
| Lohngruppe 3 – Facharbeiter | 18,49 € | tariflich (nicht allgemeinverbindlich) |
| Lohngruppe 4 – Vorarbeiter | 20,11 € | tariflich |
| Lohngruppe 5 – Werkpolier | 22,14 € | tariflich |
| Lohngruppe 6 – Schachtmeister | 23,82 € | tariflich |
Wichtig: Die Lohngruppen 1 und 2 haben Status eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns – sie gelten für alle Betriebe des Bauhauptgewerbes. Lohngruppen 3 bis 6 gelten dagegen nur für tarifgebundene Betriebe oder Mitglieder der Arbeitgeberverbände ZDB und HDB.
Sondervorschriften beim Bau
- Die Tariferhöhung wirkt sich direkt auf die SOKA-BAU-Beiträge aus (Sozialkasse der Bauwirtschaft)
- Generalunternehmerhaftung: Hauptauftraggeber haften für Mindestlohn-Verstöße ihrer Subunternehmer (§ 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG)
- Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft besonders intensiv im Bauwesen

Pflegebranche: Hilfskräfte, qualifizierte Hilfskräfte und Fachkräfte
In der Pflegebranche gilt eine eigene Rechtsverordnung – die Pflegearbeitsbedingungenverordnung (PflegeArbbV). Die sechste PflegeArbbV läuft bis 30. Juni 2026, die siebte PflegeArbbV tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis 30. September 2028.
| Tätigkeit | Mindestlohn bis 30.06.2026 | Mindestlohn ab 01.07.2026 | Mindestlohn ab 01.07.2027 |
|---|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte | 16,10 € | 16,52 € | 16,95 € |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte (1-jährige Ausbildung) | 17,35 € | 17,80 € | 18,26 € |
| Pflegefachkräfte (3-jährige Ausbildung) | 20,50 € | 21,03 € | 21,58 € |
Wichtig: Die Pflegemindestlöhne gelten bundesweit einheitlich – also Ost und West gleich. Hinzu kommt ein Anspruch auf 9 zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) – über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus.
Geltungsbereich des Pflegemindestlohns
Der Pflegemindestlohn gilt für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Nicht erfasst sind:
- Pflegekräfte in Privathaushalten – hier gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn
- Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen – andere Tarifverträge
- Einrichtungen mit pädagogischem Schwerpunkt
- Auszubildende, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige
Gebäudereinigung: Innenreinigung und Glas-/Fassadenreinigung
Im Gebäudereiniger-Handwerk wurden zum 1. Januar 2026 neue Branchenmindestlöhne wirksam. Sie basieren auf der Zehnten Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung:
| Lohngruppe Gebäudereinigung | Stundenlohn ab 1. Januar 2026 |
|---|---|
| Lohngruppe 1 – Innen- und Unterhaltsreinigung | 15,00 € |
| Lohngruppe 6 – Glas- und Fassadenreinigung | 18,40 € |
Hintergrund: Lohngruppe 1 stieg von 14,25 auf 15,00 Euro – eine Erhöhung um 5,3 Prozent. Lohngruppe 6 von 17,65 auf 18,40 Euro – eine Erhöhung um 4,2 Prozent. Diese Erhöhungen sind Teil eines zwei-jährigen Tarifvertrags, der bis Ende 2026 läuft. Die Branche umfasst rund 700.000 Beschäftigte bundesweit.
Maler- und Lackiererhandwerk
Im Maler- und Lackiererhandwerk ist die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen am 1. August 2025 in Kraft getreten. Die Sätze 2026:
- Bis 30. Juni 2026: 15,55 €/h für gewerbliche Gesellen
- Ab 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027: 16,13 €/h
Geltungsbereich: gewerbliche Arbeitnehmer im Bereich des Rahmentarifvertrags des Maler- und Lackiererhandwerks. Fahrzeug- und Metalllackierer in stationären Werkstätten sind ausgenommen – für sie gelten andere Tarifregelungen.
Elektrohandwerk und weitere Handwerksbranchen
Im Elektrohandwerk beträgt der Branchenmindestlohn ab 1. Januar 2026 14,93 €/h – eine Erhöhung von 14,41 € im Vorjahr. Er gilt für alle Beschäftigten in elektrotechnischen und informationstechnischen Tätigkeiten.
Weitere Branchen mit Branchenmindestlohn 2026:
- Schornsteinfeger: ab 1. Januar 2026 rund 15,80 €/h (variiert nach Lohngruppen)
- Gerüstbauerhandwerk: 9. Verordnung in Kraft seit 1. Januar 2026, Sätze gestaffelt nach Tätigkeit
- Dachdeckerhandwerk: tariflich, mit Sätzen über 14 €/h
- Steinmetz- und Bildhauerhandwerk: ähnlich Bau, mit unterschiedlichen Sätzen je Bundesland

Wach- und Sicherheitsdienst
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik konnten 2024 für die Wach- und Sicherheitsbranche Branchenmindestlöhne abgeschlossen werden. Die Sätze 2026:
- Allgemeine Sicherheitsdienste: rund 14,00–14,50 €/h
- Geld- und Wertdienste: 18,00–22,00 €/h
- Veranstaltungssicherheit: 14,00–16,00 €/h (regional unterschiedlich)
- Flughafen-Sicherheit: rund 19,00–22,00 €/h (besondere Tarifverträge)
Wichtig: Die Wach- und Sicherheitsbranche ist eine der personalintensivsten Branchen der Bundesrepublik mit über 250.000 Beschäftigten. Neben den Mindestlöhnen gelten oft Sondervorschriften für Nachtarbeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit.
Welche Branchen sind 2026 nicht durch Branchenmindestlöhne abgedeckt?
Nicht alle Branchen haben einen Branchenmindestlohn. Wer in folgenden Bereichen arbeitet, fällt unter den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/h:
- Einzelhandel: Kein bundesweiter Branchenmindestlohn, nur regionale Tarifverträge mit unterschiedlicher Tarifbindung
- Gastronomie: Ebenfalls kein bundesweiter Branchenmindestlohn – die Beschäftigten sind direkt vom gesetzlichen Mindestlohn betroffen
- Friseur- und Kosmetikgewerbe: Tarifverträge bestehen, sind aber nicht durchgehend allgemeinverbindlich
- Logistik und Transport: Kein einheitlicher Branchenmindestlohn (außer Speditionen)
- Verwaltung und Büro: Tarifverträge je Branche, keine bundesweite Mindestlohnverordnung
Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei Branchenmindestlöhnen?
Arbeitgeber, deren Betrieb in einer Branche mit allgemeinverbindlichem Mindestlohn fällt, müssen mehrere Pflichten erfüllen:
- Lohnabrechnung anpassen: Aktuelle Sätze müssen sofort umgesetzt werden – verspätete Anpassung gilt als Mindestlohnverstoß
- Lückenlose Arbeitszeit-Dokumentation: für alle Beschäftigten in den AEntG-Branchen (Bau, Gastronomie, Speditionen, Gebäudereinigung, etc.) – siehe § 2a SchwarzArbG
- Unterlagen für 2 Jahre aufbewahren: Lohnabrechnungen, Arbeitszeitkonten, Dokumentationen
- Auf Verlangen am Beschäftigungsort vorlegen: Bei Baustellen muss die Dokumentation vor Ort verfügbar sein
- Generalunternehmerhaftung beachten: Bei Subunternehmer-Verträgen besteht eine verschuldensunabhängige Haftung
Wer die Pflichten verletzt, riskiert Bußgelder bis 500.000 Euro nach § 21 MiLoG bzw. § 23 AEntG. Mehr dazu in unserem Beitrag Mindestlohn-Strafen 2026: Welche Strafen drohen?
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Branchenmindestlöhnen 2026
Welche Branchenmindestlöhne gelten 2026 in Deutschland?
In zahlreichen Branchen über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €. Die wichtigsten 2026: Bauhauptgewerbe Werker 15,86 €, Fachwerker 17,34 €; Pflegehilfskräfte 16,10 €/h (16,52 € ab Juli); Pflegefachkräfte 20,50 € (21,03 € ab Juli); Gebäudereinigung Innen 15 €, Glas/Fassade 18,40 €; Maler/Lackierer Geselle 15,55 € (16,13 € ab Juli); Elektrohandwerk 14,93 €; Wach- und Sicherheitsdienst 14–22 € je nach Spezialisierung.
Welche Branchenmindestlöhne haben Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn 2026?
Alle allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne haben Vorrang. Das bedeutet: Liegt der Branchenmindestlohn über dem gesetzlichen, muss der Arbeitgeber den höheren Branchenmindestlohn zahlen. In keiner Branche liegt der Branchenmindestlohn 2026 unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €.
Gilt der Branchenmindestlohn auch für nicht tarifgebundene Betriebe?
Ja, sofern der Branchenmindestlohn allgemeinverbindlich erklärt wurde. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder durch eine besondere Rechtsverordnung wie die Pflegearbeitsbedingungenverordnung. In den genannten Branchen sind die Mindestlöhne 2026 alle allgemeinverbindlich.
Welche Sonderregeln gelten beim Pflegemindestlohn 2026?
Drei Stufen nach Qualifikation: Pflegehilfskräfte (16,10 €, ab Juli 16,52 €), qualifizierte Pflegehilfskräfte mit 1-jähriger Ausbildung (17,35 €, ab Juli 17,80 €), Pflegefachkräfte mit 3-jähriger Ausbildung (20,50 €, ab Juli 21,03 €). Außerdem: 9 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr. Geltungsbereich: ambulante, teilstationäre, stationäre Pflegeleistungen – nicht für Privathaushalte oder Krankenhäuser.
Welche Branchen haben 2026 keinen eigenen Branchenmindestlohn?
Einzelhandel, Gastronomie, Logistik (außer Speditionen), Verwaltung, Büro, Friseur- und Kosmetikgewerbe, IT-Branche und viele weitere. In diesen Bereichen gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde. Tarifverträge können höhere Löhne vorsehen, gelten aber nur bei tariflicher Bindung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Branchenmindestlöhne
- DGB – Branchenmindestlöhne 2026 im Überblick
- Gesetze im Internet – Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
- Zoll – Mindestarbeitsbedingungen und Kontrollen
- Bundesregierung – Pflegemindestlohn-Verordnung 2026
Lesen Sie weiter: Mindestlohn 2026 (Pillar), Mindestlohn-Strafen 2026, Minijob 2026: 603 Euro.