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Betriebsprüfung der Rentenversicherung: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Nachzahlungen

von Wolfgang Baumer
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Betriebsprüfung der Rentenversicherung: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Nachzahlungen

Die Redaktion von das Unternehmer wissen analysiert die Tücken der Sozialversicherungsprüfung und erklärt, warum sie oft teurer wird als die Steuerprüfung.

Wenn der Prüfer klingelt, denken die meisten Unternehmer sofort an das Finanzamt. Doch eine ebenso kritische, oft unterschätzte Instanz ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Turnusmäßig – in der Regel alle vier Jahre – steht die sogenannte Sozialversicherungsprüfung gemäß § 28p SGB IV an. Während das Finanzamt primär auf Gewinne und Umsatzsteuern schaut, prüft die DRV, ob Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt abgeführt wurden. Wir bei das Unternehmer wissen wissen aus Erfahrung: Hier lauern versteckte Risiken, die schnell existenzbedrohend werden können.

Der Fokus der Prüfer: Wo genau hingeschaut wird

Das Ziel der Betriebsprüfung ist die Sicherstellung der Beitragsgerechtigkeit. Der Prüfer kontrolliert die Lohnbuchhaltung der letzten vier Jahre. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Rechenfehler bei den Gehaltsabrechnungen. Der Fokus hat sich in den letzten Jahren stark verschoben auf komplexe Statusfragen und Sonderfälle.

Die Prüfung findet mittlerweile fast ausschließlich digital statt (euBP – elektronisch unterstützte Betriebsprüfung). Die Daten werden vorab aus Ihrem Lohnprogramm an die DRV übermittelt. Das bedeutet: Wenn der Prüfer physisch erscheint oder Rückfragen stellt, hat er meist schon Auffälligkeiten in den Datensätzen entdeckt.

Das Damoklesschwert: Scheinselbstständigkeit

Das mit Abstand größte Haftungsrisiko für moderne Unternehmen ist das Thema Scheinselbstständigkeit. Viele Firmen setzen auf Freelancer, Honorarkräfte oder Subunternehmer, um flexibel zu bleiben. Doch die Abgrenzung zum festen Arbeitsverhältnis ist fließend und rechtlich komplex.

Stellt der Prüfer fest, dass ein externer Dienstleister weisungsgebunden ist, in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist und kein unternehmerisches Risiko trägt, wird er rückwirkend als Arbeitnehmer eingestuft. Die Konsequenz ist brutal: Der Auftraggeber muss alle Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für bis zu vier Jahre nachzahlen. Säumniszuschläge kommen on top. Eine solche Nachforderung erreicht schnell sechsstellige Beträge.

Phantomlohn und steuerfreie Zuschläge

Ein weiteres klassisches Fallstrick-Thema ist der sogenannte „Phantomlohn“. Dabei handelt es sich um Arbeitsentgelt, auf das der Arbeitnehmer rechtlich Anspruch hatte, das aber nie ausgezahlt wurde – etwa durch falsche Eingruppierung in Tarifverträge oder nicht gewährte Urlaubsansprüche. Für die Sozialversicherung gilt das Entstehungsprinzip: Beiträge sind fällig, sobald der Anspruch entsteht, nicht erst bei Auszahlung.

Auch bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) schauen die Prüfer genau hin. Fehlen die exakten Stundenaufzeichnungen (Grundlohnüberwachung), werden die Zuschläge als normales, beitragspflichtiges Entgelt gewertet.

Die Künstlersozialabgabe (KSK)

Oft vergessen, aber fester Bestandteil der Prüfung: Die Künstlersozialabgabe. Wer regelmäßig Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten vergibt (dazu zählen auch Webdesigner, Grafiker und Texter für die Unternehmenswebsite), muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Viele Unternehmen sind sich dieser Pflicht nicht bewusst und bilden keine Rückstellungen, was bei der Prüfung zu bösen Überraschungen führt.

Fazit: Prävention statt Reaktion

Eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung lässt sich nicht verhindern, aber ihre Folgen lassen sich steuern. Eine saubere Dokumentation, klare vertragliche Verhältnisse bei Fremdpersonal und eine regelmäßige Überprüfung der Lohnbuchhaltung durch Experten sind essenziell. Warten Sie nicht auf die Prüfungsanordnung. Gehen Sie proaktiv Statusfeststellungsverfahren an, wenn Sie unsicher sind, ob ein Mitarbeiter selbstständig oder angestellt ist.

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