In Deutschland sollen ab 2027 neue Regelungen zur Finanzierung der Krankenversicherung für Empfänger staatlicher Sozialleistungen gelten. Erstmals plant die Bundesregierung, die Höhe der Zahlungen an die gesetzliche Krankenversicherung für mehrere Jahre im Voraus festzulegen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu fr.de.
Die entsprechenden Bestimmungen sind in einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums enthalten. Demnach wird der Staat weiterhin die Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeld-Empfänger vollständig übernehmen. Für die Betroffenen selbst entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Welche Beträge der Bund künftig zahlen will
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung im Jahr 2027 einen Betrag in Höhe des 0,2234-fachen der monatlichen Bezugsgröße der Sozialversicherung an den Gesundheitsfonds überweist. Im Jahr 2026 liegt diese Bezugsgröße bei 3.955 Euro.
Auf Basis der aktuellen Werte ergibt sich daraus ein rechnerischer Betrag von rund 883 Euro pro Monat und Leistungsbezieher. Dabei handelt es sich nicht um eine direkte Auszahlung an Bürgergeld-Empfänger, sondern um einen pauschalen Beitrag, den der Bund an das Gesundheitssystem entrichtet.
In den Folgejahren soll der Faktor schrittweise steigen:
- 2028 auf 0,2312,
- 2029 auf 0,2464,
- 2030 auf 0,2618.
Krankenkassen sprechen von Milliardenlücke
Trotz der geplanten Erhöhungen halten die gesetzlichen Krankenkassen die Finanzierung für unzureichend. Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) beträgt die Unterdeckung bei den Gesundheitskosten von Bürgergeld-Empfängern zwischen zehn und zwölf Milliarden Euro pro Jahr.
Zusätzlich soll der allgemeine Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds ab 2027 um weitere zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro jährlich reduziert werden.
Nach Einschätzung der Krankenkassen erhöht dies den finanziellen Druck auf die gesetzliche Krankenversicherung und könnte langfristig Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung haben.
Bundesrat fordert regelmäßige Überprüfung der Zuschüsse
Kritik kommt auch vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates. In seinen Empfehlungen zum Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Bundesmittel die tatsächlichen Gesundheitsausgaben für Bürgergeld-Empfänger nicht vollständig decken.
Zudem verweist der Bundesrat darauf, dass die Höhe der Bundeszuschüsse in der Vergangenheit mehrfach aus politischen Gründen verändert wurde. Nach Ansicht der Länder und Krankenkassen habe dies zur anhaltenden Finanzierungslücke beigetragen.
Die Länder sprechen sich deshalb dafür aus, die Zuschüsse nicht für mehrere Jahre festzuschreiben, sondern regelmäßig an die tatsächliche Kostenentwicklung anzupassen.
Bundestag entscheidet über die Reform
Ob sich der Bundesrat mit seinen Forderungen durchsetzen kann, ist derzeit offen. Für das Gesetz ist keine Zustimmung der Länderkammer erforderlich.
Die endgültige Entscheidung über die geplante Neuregelung liegt beim Bundestag. Sollte es zwischen Bund und Ländern zu Meinungsverschiedenheiten kommen, könnte das Vermittlungsverfahren angerufen werden.
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