Startseite WirtschaftDeutschland weitet den Rückruf von Rohwurst aus Göttingen wegen EHEC aus. Betroffene Produkte und Chargen dürfen nicht verzehrt werden.

Deutschland weitet den Rückruf von Rohwurst aus Göttingen wegen EHEC aus. Betroffene Produkte und Chargen dürfen nicht verzehrt werden.

von Johanna Richter
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Deutschland weitet den Rückruf von Rohwurst aus Göttingen wegen EHEC aus. Betroffene Produkte und Chargen dürfen nicht verzehrt werden.

In Deutschland ist der Rückruf von Wurstwaren ausgeweitet worden, nachdem in Produkten EHEC-Bakterien nachgewiesen wurden. Die Warnung betrifft mehrere Sorten Rohwurst eines Betriebs aus dem Landkreis Göttingen. Verbraucher sollen Verpackungen und Chargennummern kontrollieren und betroffene Produkte keinesfalls verzehren. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu web.

Die Informationen zum Rückruf wurden am 16. Juli 2026 aktualisiert. Bereits zuvor hatten die Behörden vor Produkten desselben Herstellers gewarnt. Nach weiteren Kontrollen wurde die Liste der möglicherweise belasteten Waren nun erweitert.

Welche Wurstwaren vom neuen Rückruf betroffen sind

Der Landkreis Göttingen teilte mit, dass in Produkten des Unternehmens Fleischwaren EHEC-Erreger festgestellt wurden. Betroffen sind vor allem Rohwürste, Zwiebelmettwürste, streichfähige Wurstwaren sowie Erzeugnisse mit Schinken und Zwiebeln.

Der neue Rückruf betrifft folgende Produkte:

  • Zwiebelmettwurst, 100 g – Charge 621301;
  • Zwiebelmettwurst, 150 g – Charge 621302;
  • Zwiebelmettwurst, etwa 150 g – Chargen 621301 und 621302;
  • Zwiebelmettwurst, Stückware – Chargen 621301 und 621302;
  • Schinken-Zwiebelmettwurst, etwa 150 g – Charge 621302;
  • frische Schinken-Zwiebelmettwürste, 500 g – Chargen 621303 und 621304;
  • frische Zwiebelmettwürste, 500 g – Chargen 621303 und 621304;
  • Pfefferbeißer, Packung mit 6 × 50 g – Charge 621312;
  • grobe streichfähige Wurst ohne Knoblauch, hornförmig, zwei Stück zu jeweils etwa 300 g – Charge 621303.

Käufer sollten Produktname, Packungsgewicht und Chargennummer sorgfältig miteinander abgleichen. Die betroffenen Waren dürfen auch dann nicht probiert werden, wenn Aussehen, Geruch oder Geschmack unauffällig erscheinen.

Welche Chargen bereits zuvor zurückgerufen wurden

Bereits Anfang Juli hatte der Landkreis Göttingen Rohwurstprodukte desselben Herstellers zurückgerufen. Auch damals bestand der Verdacht auf eine mikrobiologische Verunreinigung.

Zum ursprünglichen Rückruf gehörten:

  • streichfähige Schinkenwurst in Hörnchenform, 300 g – Charge 622501;
  • Zwiebelmettwurst, 100 g – Charge 622502;
  • Zwiebelmettwurst, etwa 150 g – Charge 622503;
  • frische Schinken-Zwiebelmettwürste, 200 g – Charge 622504;
  • frische Schinken-Zwiebelmettwürste, 500 g – Charge 622505;
  • frische Zwiebelmettwurst, 500 g – Charge 622506;
  • tiefgekühlte Zwiebelmettwürste, 500 g – Charge 622507;
  • Produkt „Bierknacker“, Packung mit 4 × 60 g – Charge 622510;
  • Pfeffer-Schinken-Wurst im Naturdarm, zehn Stück zu je 50 g – Charge 622511;
  • Mettpeitschen, 45 g – Charge 622512.

Durch die Erweiterung des Rückrufs sollten Verbraucher nicht nur kürzlich gekaufte Produkte prüfen. Auch Wurstwaren, die seit Anfang des Monats im Kühlschrank oder Gefrierschrank gelagert werden, können betroffen sein.

Warum EHEC-Bakterien gesundheitlich gefährlich sind

EHEC sind bestimmte Stämme des Darmbakteriums Escherichia coli, die gefährliche Giftstoffe bilden können. Eine Infektion erfolgt häufig durch den Verzehr verunreinigter Lebensmittel, insbesondere durch rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch.

Mögliche Symptome sind Durchfall, starke Bauchkrämpfe und Bauchschmerzen. In schwereren Fällen können blutiger Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auftreten.

Ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe besteht vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei einem Teil der Erkrankten können ernste Komplikationen entstehen, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen.

Was Käufer betroffener Produkte tun sollten

Wurstwaren mit den genannten Chargennummern dürfen nicht verzehrt werden. Sie sollten entweder in die Verkaufsstelle zurückgebracht oder so entsorgt werden, dass Kinder und Haustiere nicht mit den Produkten in Kontakt kommen können.

Wer nach dem Verzehr der Wurst Durchfall, Bauchschmerzen oder andere Symptome einer Darminfektion entwickelt, sollte ärztlichen Rat einholen. Dabei sollte angegeben werden, welches Produkt gegessen wurde, wann der Verzehr erfolgte und ob die Verpackung mit der Chargennummer noch vorhanden ist.

Arbeitsflächen, Schneidebretter, Messer und Geschirr, die mit der Rohwurst in Berührung gekommen sind, sollten gründlich mit heißem Wasser und Spülmittel gereinigt werden. Nach jedem Kontakt mit dem Produkt sind außerdem die Hände sorgfältig zu waschen.

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