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Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Was das BAG-Urteil für Arbeitgeber bedeutet

von Wolfgang Baumer
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Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Was das BAG-Urteil für Arbeitgeber bedeutet

Lange Zeit galt in vielen modernen Unternehmen, Start-ups und Agenturen das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit als unantastbares Gut der Flexibilität. Doch mit dem Paukenschlag des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im September 2022 hat sich die Rechtslage in Deutschland grundlegend gewandelt. Das Gericht entschied, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit einzuführen. Für Führungskräfte, die auf aktuelles Unternehmerwissen für den Mittelstand angewiesen sind, bedeutet dies: Handlungsbedarf besteht sofort, nicht erst, wenn der Gesetzgeber das Arbeitszeitgesetz novelliert.

Der Hintergrund: Arbeitsschutz steht über allem

Das Urteil des BAG (1 ABR 22/21) kam für viele überraschend, da die Politik noch über die Umsetzung eines vorangegangenen EuGH-Urteils debattierte. Das BAG wartete jedoch nicht auf ein neues Gesetz, sondern leitete die Pflicht direkt aus dem bestehenden Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) ab. Die Logik der Richter: Nur wer Arbeitszeiten misst, kann überprüfen, ob Höchstarbeitszeiten eingehalten und Ruhepausen gewährt werden. Es geht also primär um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.

Doch was bedeutet das konkret für den betrieblichen Alltag? Wir haben die vier wichtigsten Aspekte des Urteils und seiner Begründung analysiert.

1. Das „Ob“ ist geklärt – Es gilt ab sofort

Die wohl wichtigste Erkenntnis aus der Urteilsbegründung ist die Unmittelbarkeit. Es gibt keine Übergangsfrist. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits. Arbeitgeber, die bisher auf jegliche Dokumentation verzichtet haben (das sogenannte „Flatrate-Arbeiten“), verstoßen gegen geltendes Recht. Zwar drohen ohne behördliche Anordnung noch keine direkten Bußgelder allein wegen des Fehlens eines Systems, doch im Streitfall (z.B. bei Kündigungen oder Überstundenklagen) stehen Unternehmen ohne Dokumentation prozessual extrem schlecht dar.

2. Was muss erfasst werden?

Es reicht nicht mehr aus, lediglich Überstunden zu notieren, wie es das Arbeitszeitgesetz bisher für Sonn- und Feiertage sowie Mehrarbeit vorsah. Das BAG fordert eine umfassende Aufzeichnung. Erfasst werden müssen:

  • Der Beginn der Arbeitszeit.
  • Das Ende der Arbeitszeit.
  • Die Dauer der Arbeitszeit (inklusive Pausenzeiten).

Dies muss objektiv, verlässlich und zugänglich geschehen. Eine bloße Schätzung oder pauschale Dienstpläne, die nicht mit der Realität abgeglichen werden, genügen diesen Anforderungen nicht.

3. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – aber anders

Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass das Urteil das Ende der Vertrauensarbeitszeit bedeutet. Das ist nicht korrekt. Arbeitnehmer können sich ihre Zeit weiterhin flexibel einteilen. „Vertrauensarbeitszeit“ als Modell der freien Zeiteinteilung bleibt bestehen. Was jedoch endet, ist die „Vertrauensarbeitszeit ohne Dokumentation“. Auch im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit muss die Zeit künftig getrackt werden. Flexibilität und Erfassung schließen sich dank moderner digitaler Tools nicht aus.

4. Delegation an Arbeitnehmer ist erlaubt

Eine Erleichterung für Unternehmer: Der Chef muss nicht jeden Morgen mit der Stoppuhr am Eingang stehen. Das BAG hat klargestellt, dass die Pflicht zur Aufzeichnung an die Arbeitnehmer delegiert werden kann. Die Mitarbeiter können ihre Zeiten also selbst eintragen (per App, Excel-Liste oder Terminal).

Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber wird dadurch nicht aus der Verantwortung entlassen. Er muss sicherstellen, dass das System tatsächlich genutzt wird und muss die Aufzeichnungen stichprobenartig kontrollieren, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu verhindern.

Fazit: Digitalisierung als Lösung

Für deutsche Unternehmen führt kein Weg mehr an einer systematischen Zeiterfassung vorbei. Die gute Nachricht ist, dass dies nicht die Rückkehr zur Stempeluhr aus dem letzten Jahrhundert bedeuten muss. Cloud-basierte Lösungen und Apps ermöglichen eine rechtssichere Erfassung, die sich nahtlos in moderne New-Work-Konzepte integriert. Unternehmer sollten dieses Urteil als Anlass nehmen, ihre HR-Prozesse zu digitalisieren und so Rechtssicherheit zu schaffen.

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