Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Reserve der Bundeswehr deutlich gestärkt und die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte verbessert werden soll. Nach den Plänen soll die Zahl der einsatzfähigen Reservisten bis 2035 von derzeit rund 60.000 auf 200.000 steigen. Die neuen Regelungen sollen ab 2027 in Kraft treten. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu deutschlandfunk.
Von der Reform betroffen sind sowohl Reservisten als auch Arbeitgeber, die künftig längere Ausfallzeiten ihrer Beschäftigten aufgrund von Wehrübungen einplanen müssen.
Warum Deutschland das Reservistengesetz reformiert
Nach Angaben der Bundesregierung gibt es zwar rund 900.000 ausgebildete Reservisten, tatsächlich sofort einsatzbereit sind jedoch derzeit nur etwa 60.000.
Ein Großteil der erfahrenen Reservisten hat seinen Wehrdienst noch vor der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 geleistet. Viele von ihnen erreichen inzwischen die Altersgrenze, weshalb die Bundeswehr seit Jahren versucht, eine jüngere Reserve aufzubauen.
Hinzu kommt die rasante Weiterentwicklung moderner Waffensysteme. Ohne regelmäßige Auffrischungsübungen können ehemalige Soldaten nach Einschätzung der Bundeswehr moderne Ausrüstung und Technik im Ernstfall nicht mehr sicher einsetzen.
Freiwillige Übungen sollen verpflichtend werden
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das bisher geltende Prinzip der sogenannten doppelten Freiwilligkeit.
Bislang konnten Reservisten in Friedenszeiten nur dann an Wehrübungen teilnehmen, wenn sowohl sie selbst als auch ihre Arbeitgeber zustimmten. Künftig soll die Bundeswehr Reservisten verpflichtend zu Ausbildungs- und Übungsdiensten einberufen können. Arbeitgeber wären in diesem Fall verpflichtet, ihre Beschäftigten für die Dauer der Übungen freizustellen.
Experten sehen darin einen grundlegenden Wandel im Verhältnis zwischen Staat, Reservisten und Unternehmen.
Wer von den neuen Regelungen betroffen ist
Die neuen Vorschriften sollen für ehemalige Zeit- und Berufssoldaten sowie für Personen gelten, die den neuen freiwilligen Wehrdienst nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen haben.
Wer seinen Grundwehrdienst noch vor der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 geleistet hat, soll dagegen nicht nachträglich zu verpflichtenden Wehrübungen herangezogen werden.
Je nach Dauer der früheren Dienstzeit können Reservisten künftig zu Übungen von bis zu zwölf Wochen pro Jahr verpflichtet werden. Wer weniger als sechs Monate bei der Bundeswehr gedient hat, soll von dieser Verpflichtung ausgenommen bleiben.
Welche Folgen die Reform für Arbeitgeber haben könnte
Mit der geplanten Neuregelung könnten Beschäftigte künftig mehrere Wochen am Arbeitsplatz fehlen. Besonders Unternehmen, die bereits unter Fachkräftemangel leiden, könnten dadurch zusätzlich belastet werden.
Arbeitgeberverbände sowie Industrie- und Handelskammern haben deshalb bereits Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt geäußert.
Um die Belastung der Betriebe zu begrenzen, sieht der Gesetzentwurf mehrere Schutzmechanismen vor. So sollen Einberufungsbescheide künftig spätestens acht Wochen vor Beginn einer Übung zugestellt werden – bisher waren es vier Wochen.
Unternehmen erhalten zudem zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, wenn der betroffene Mitarbeiter für den Betrieb unverzichtbar ist.
Darüber hinaus sind höhere Erstattungen für Ersatzkräfte sowie zusätzliche Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen.
Reservisten sollen bessere finanzielle Leistungen erhalten
Parallel zu den neuen Verpflichtungen will die Bundesregierung auch die Leistungen für Reservisten ausbauen.
Geplant sind höhere Zuschläge für Auslandseinsätze, eine erweiterte Erstattung von Reisekosten sowie zusätzliche Fahrtkostenzuschüsse.
Außerdem soll künftig sichergestellt werden, dass Reservisten mit moderner persönlicher Ausrüstung ausgestattet werden, die den aktuellen Anforderungen der Bundeswehr entspricht.
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