Startseite PolitikIn Deutschland wächst der Widerstand gegen das Ende der „Rente mit 63“. Länderchefs wollen die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erhalten.

In Deutschland wächst der Widerstand gegen das Ende der „Rente mit 63“. Länderchefs wollen die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erhalten.

von Johanna Richter
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In Deutschland wächst der Widerstand gegen das Ende der „Rente mit 63“. Länderchefs wollen die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erhalten.

In Deutschland wächst der Widerstand gegen die geplante Abschaffung des abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritts für Menschen mit besonders langer Versicherungszeit. Nach den Regierungschefs mehrerer ostdeutscher Bundesländer hat sich nun auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger gegen die Reformpläne ausgesprochen. Gleichzeitig fordern führende Vertreter von CDU und CSU, die Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umzusetzen. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu welt.

Anke Rehlinger lehnt die Abschaffung der bisherigen Regelung ab

Die saarländische Ministerpräsidentin und stellvertretende SPD-Vorsitzende Anke Rehlinger hat den Vorschlag kritisiert, die sogenannte „Rente mit 63“ abzuschaffen.

Dabei geht es um die Möglichkeit, nach 45 Jahren mit rentenrechtlich relevanten Versicherungszeiten ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Das tatsächliche Eintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab und steigt schrittweise an. In der politischen Debatte wird die Regelung dennoch weiterhin als „Rente mit 63“ bezeichnet.

Rehlinger erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe, sie lehne den Vorschlag in seiner derzeitigen Form ab. Nach ihrer Auffassung werde damit die Lebensleistung von Menschen nicht ausreichend gewürdigt, die über Jahrzehnte hinweg gearbeitet und Beiträge gezahlt hätten.

Zudem forderte sie Vertrauensschutz für Bürger, die ihre persönliche und finanzielle Lebensplanung auf die derzeit geltenden Regeln ausgerichtet haben. Eine mögliche Abschaffung dürfe ihrer Ansicht nach zumindest nicht für diejenigen gelten, die bereits mit einem früheren abschlagsfreien Renteneintritt gerechnet haben.

Rentenkommission schlägt Ende der abschlagsfreien Rente vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Leitung von SPD-Chefin Bärbel Bas arbeitet an einer umfassenden Rentenreform. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte, dass die Vorbereitungen für gesetzliche Änderungen weiterlaufen.

Zu den zentralen Empfehlungen der Rentenkommission gehört die Abschaffung der Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine ungekürzte Rente zu beziehen. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Reformpakets, das die gesetzliche Rentenversicherung langfristig stabilisieren soll.

Noch ist offen, wann ein Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden kann. Wegen der wachsenden Differenzen zwischen Vertretern der Regierungsparteien und den Bundesländern könnte sich das Verfahren weiter verzögern.

Die Kommission setzte sich aus Wissenschaftlern sowie Vertretern der Koalitionsparteien zusammen und legte ihre Empfehlungen einstimmig vor. Neben Änderungen beim vorzeitigen Renteneintritt enthält das Paket weitere Vorschläge, mit denen Ausgaben begrenzt und die Finanzierung des Rentensystems gesichert werden sollen.

Regierungschefs ostdeutscher Länder stellen sich gegen die Reform

Bereits zuvor hatten sich fünf Ministerpräsidenten ostdeutscher Bundesländer gegen die Abschaffung der bisherigen Regelung ausgesprochen.

Für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren plädierten Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt und Sachsen-Anhalts Regierungschef Sven Schulze.

Schwesig und Woidke gehören der SPD an, Kretschmer, Voigt und Schulze der CDU. Die Kritik an dem Reformvorschlag kommt damit aus beiden großen Parteien der Regierungskoalition.

In den ostdeutschen Bundesländern wird die bestehende Rentenregelung häufiger genutzt als im Westen. Als Grund gilt unter anderem, dass viele Beschäftigte dort früh in das Berufsleben eingestiegen sind und deshalb früher die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erreichen.

Mit Rehlingers Vorstoß ist der Widerstand nicht mehr nur auf Ostdeutschland beschränkt. Das Saarland liegt im Westen der Bundesrepublik. Ihre Stellungnahme zeigt daher, dass die Zahl der Gegner der geplanten Abschaffung auch in westdeutschen Ländern wächst.

Daniel Günther fordert eine vollständige Umsetzung des Rentenpakets

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther von der CDU vertritt eine gegenteilige Position. Er sprach sich dafür aus, das bereits vereinbarte Reformpaket nicht erneut infrage zu stellen und die Empfehlungen der Kommission schnell umzusetzen.

Günther sagte der Zeitung „Die Welt“, die Diskussion über das Rentenpaket dürfe nicht wieder von vorn beginnen. Stattdessen müsse umgesetzt werden, was bereits vereinbart worden sei.

Der CDU-Politiker räumte ein, dass einzelne Bestandteile der Reform mit schmerzhaften Einschnitten verbunden seien. Ohne grundlegende Veränderungen könne das derzeitige Rentensystem seiner Ansicht nach jedoch nicht dauerhaft finanziell tragfähig bleiben.

Günther warnte davor, einzelne Maßnahmen aus dem Gesamtpaket herauszulösen. Dadurch könne das Gleichgewicht der Reform gefährdet werden. Weitere Verhandlungen darüber, welche Bestandteile gestrichen oder abgeschwächt werden sollten, lehnt er deshalb ab.

CDU und CSU verlangen die vollständige Umsetzung der Kommissionsvorschläge

Für eine vollständige Umsetzung der Rentenreform sprachen sich auch CSU-Chef Markus Söder, der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann aus.

Vertreter der Union argumentieren, dass die vereinbarten Maßnahmen nicht voneinander getrennt werden dürften. Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sei Teil eines umfassenden politischen Kompromisses.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hatte die Empfehlungen der Kommission bereits im Juni positiv bewertet. Er bezeichnete sie als einen guten Ausgangspunkt für eine weitere Modernisierung des deutschen Rentenrechts.

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zuvor gefordert, das Reformpaket zügig und vollständig umzusetzen. Nach seiner Position können einzelne Vorschläge nicht gestrichen werden, ohne die gesamte Konstruktion der Reform erneut zu öffnen.

In der SPD gibt es keine einheitliche Linie

Innerhalb der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bestehen weiterhin unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft der „Rente mit 63“. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte im ZDF, die Änderungen an der bisherigen Regelung seien von CDU und CSU gefordert worden.

Gleichzeitig zeigte sie sich offen für weitere Gespräche. Bas erinnerte daran, dass die SPD traditionell Beschäftigte schützen wolle, die bereits in jungen Jahren in das Berufsleben eingestiegen seien und über Jahrzehnte hinweg Beiträge gezahlt hätten.

Menschen mit besonders langer Versicherungszeit sollten nach ihrer Auffassung weiterhin die Möglichkeit haben, früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, ohne dauerhafte finanzielle Nachteile hinnehmen zu müssen. Eine ähnliche Position vertrat SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf.

Nach der Veröffentlichung der Empfehlungen hatte Bas das gesamte Reformpaket allerdings als sorgfältig austariertes Gesamtwerk bezeichnet. Sie warnte davor, einzelne Bestandteile herauszulösen, weil dadurch das Gleichgewicht der gesamten Reform beschädigt werden könne.

Die SPD-Führung hat damit bislang keine abschließende gemeinsame Position gefunden. Vertreter der Partei unterstützen grundsätzlich eine Reform des Rentensystems, sind sich aber über die Abschaffung der Sonderregelung für Menschen mit 45 Versicherungsjahren uneinig.

Was die derzeitige „Rente mit 63“ vorsieht

Die geltende Regelung ermöglicht es Menschen mit besonders langer Versicherungszeit, vor Erreichen der regulären Altersgrenze eine Rente ohne dauerhafte Abschläge zu beziehen.

Voraussetzung sind mindestens 45 Jahre mit Zeiten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dazu können Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, bestimmte Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, des Bezugs einzelner Sozialleistungen und weitere gesetzlich anerkannte Zeiträume gehören.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ stammt aus der Zeit der Einführung der Regelung. Sie entspricht inzwischen jedoch nicht mehr vollständig den tatsächlichen Bedingungen. Für jüngere Geburtsjahrgänge steigt das frühestmögliche Renteneintrittsalter schrittweise an.

Die Rentenkommission schlägt vor, diese Vergünstigung zu beenden. Sollte die Reform beschlossen werden, müssten Versicherte mit langjähriger Beitragszeit entweder bis zur regulären Altersgrenze arbeiten oder bei einem früheren Renteneintritt Kürzungen ihrer monatlichen Bezüge akzeptieren.

Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Die Bundesregierung arbeitet weiter an dem Entwurf, während Politiker aus Bund und Ländern entweder den Erhalt der bisherigen Regelung oder eine unveränderte Umsetzung der Kommissionsempfehlungen verlangen.

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