Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber die Pendlerpauschale 2026 grundlegend reformiert. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle Berufspendler in Deutschland einheitlich: 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke. Die bisherige Staffelung – 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab Kilometer 21 – ist Geschichte.
Was nach einer kleinen technischen Anpassung klingt, hat handfeste finanzielle Folgen: Vor allem Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen profitieren spürbar. Wer bisher mit 15 Kilometern einfach zur Arbeit gefahren ist und dabei jeden Cent in der Werbungskostenbilanz nachweisen musste, sieht 2026 deutlich mehr Spielraum in der Steuererklärung. Doch wie viel ist das konkret? Wer ist betroffen? Und welche Sonderfälle gelten?
Was ist die Pendlerpauschale und warum heißt sie eigentlich Entfernungspauschale?
Steuerrechtlich präziser ist der Begriff Entfernungspauschale. Er bezeichnet einen pauschalen Werbungskostenabzug, mit dem Arbeitnehmer und Selbständige die Kosten für die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte in der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Geregelt ist die Pauschale in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG.
Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff Pendlerpauschale eingebürgert. Beide Bezeichnungen meinen aber dasselbe: einen festen Cent-Betrag pro Entfernungskilometer, multipliziert mit der einfachen Wegstrecke und mit der Anzahl der Arbeitstage.
„Mit der einheitlichen Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer entlasten wir gezielt diejenigen, die bisher durch die Staffelung benachteiligt waren – nämlich Pendler mit kurzen Arbeitswegen, die in vielen ländlichen Regionen die Mehrheit ausmachen.“
– Bundesministerium der Finanzen, Erläuterungen zum Steueränderungsgesetz 2025
Wie viel Pendlerpauschale 2026 bringt eine konkrete Strecke wirklich?
Schauen wir uns vier typische Pendelkonstellationen an. Grundlage ist immer die Standardformel:
Pauschale = Entfernungskilometer (einfache Strecke) × 0,38 Euro × Anzahl Arbeitstage pro Jahr
Üblicherweise rechnet das Finanzamt mit 220 bis 230 Arbeitstagen pro Kalenderjahr (5-Tage-Woche, 30 Urlaubstage, durchschnittliche Krankheits- und Feiertage abgezogen). Bei einer 6-Tage-Woche kommen bis zu 280 Arbeitstage in Betracht – das muss aber substantiiert nachgewiesen werden.
| Strecke einfach | Arbeitstage | Pauschale 2025 (alt) | Pauschale 2026 (neu, 38 Cent) | Mehr-Entlastung |
|---|---|---|---|---|
| 10 km | 220 | 660 € | 836 € | +176 € |
| 15 km | 220 | 990 € | 1.254 € | +264 € |
| 20 km | 220 | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 25 km | 220 | 1.738 € | 2.090 € | +352 € |
| 50 km | 220 | 3.828 € | 4.180 € | +352 € |
| 100 km | 220 | 8.008 € | 8.360 € | +352 € |
Wichtige Beobachtung: Pendler ab Kilometer 21 profitieren mit einem festen Plus von 352 Euro jährlich. Pendler mit kurzen Wegen profitieren überproportional stärker – relativ gesehen.
Welche Verkehrsmittel zählen für die Pendlerpauschale?
Ein verbreiteter Irrtum: Die Pauschale gilt nicht nur für Autofahrer. Sie ist verkehrsmittelunabhängig:
- Eigener PKW oder Firmenwagen (bei Privatnutzung pauschal versteuert)
- Motorrad, Roller oder Mofa
- Fahrrad oder E-Bike
- Bus, U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn
- Regionalzug, Fernzug, Bundesbahn
- Fußweg
- Mitfahrgelegenheit (auch beim Beifahrer)
Eine Ausnahme: Bei Nutzung von Bahn, Bus oder ÖPNV können die tatsächlich nachgewiesenen Kosten angesetzt werden, sofern sie höher sind als die Entfernungspauschale (z.B. bei einer Jahreskarte für 1.500 Euro auf einer 5-Kilometer-Strecke). Hier lohnt sich ein Vergleich.
Wer kann 2026 zusätzlich die Mobilitätsprämie nutzen?
Eine ebenfalls wichtige Neuerung des Steueränderungsgesetzes 2025: Die Mobilitätsprämie wird dauerhaft entfristet. Bisher war sie befristet bis Ende 2026. Sie richtet sich an Geringverdiener, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die deshalb keine Einkommensteuer zahlen – die also auch keinen Werbungskostenabzug nutzen können.
Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent der Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer. Wer also 30 Kilometer einfach zur Arbeit fährt, kann sich pro Arbeitstag 14 Prozent von (10 × 0,38 Euro) = 53 Cent als direkten Zuschuss auszahlen lassen.

Wie beantragt man die Mobilitätsprämie?
- Anlage Mobilitätsprämie zur Einkommensteuererklärung ausfüllen
- Berechnung der ungenutzten Pendlerpauschale beifügen
- Antrag elektronisch über ELSTER oder schriftlich beim Finanzamt einreichen
- Auszahlung erfolgt mit dem Steuerbescheid – also rückwirkend für das Vorjahr
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema finanzielle Entlastungen für Arbeitnehmer finden Sie in unserem Artikel Finanzen 2026: Was sich dieses Jahr für Ihr Geld ändert.
Wann kann der Arbeitgeber die Pendlerpauschale 2026 pauschal versteuern?
Für Arbeitgeber ist die Pauschalversteuerung von Fahrtkostenzuschüssen ein wichtiges Instrument. Nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG kann der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 15 Prozent Lohnsteuer pauschal versteuern – bis zur Höhe der gesetzlichen Pendlerpauschale.
Konkret bedeutet das ab 2026:
- Der pauschal versteuerte Höchstbetrag richtet sich nach 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
- Sozialversicherungsbeiträge fallen auf den pauschal versteuerten Anteil nicht an.
- Die so versteuerte Pauschale mindert allerdings den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers entsprechend.
Für Personalverantwortliche heißt das: Die internen Lohnabrechnungs-Programme müssen zum 1.1.2026 auf den neuen Wert von 38 Cent ab Kilometer 1 umgestellt werden. Wer mit pauschal versteuerten Zuschüssen arbeitet und das Update verpasst, riskiert Nachforderungen bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Mehr zu den Compliance-Risiken in unserem Beitrag Betriebsprüfung 2026: Die 10 häufigsten Fehler.
Welche Sonderfälle und Ausnahmen gelten 2026?
Doppelte Haushaltsführung – wie passt das zur Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale gilt für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Wer zusätzlich eine doppelte Haushaltsführung begründet (z.B. Zweitwohnung am Arbeitsort), kann zusätzlich die Familienheimfahrten ansetzen – einmal pro Woche. Auch hier gelten 2026 die einheitlichen 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Was gilt bei wechselnden Einsatzorten?
Bei Außendienstlern, Bauleitern oder Servicetechnikern, die keine feste „erste Tätigkeitsstätte“ haben, gelten die Regeln zur Auswärtstätigkeit. Hier können entweder die tatsächlichen Fahrtkosten oder pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückweg) angesetzt werden. Die neuen 38 Cent gelten für diese Konstellation nicht.
Sind Homeoffice-Tage anzurechnen?
Tage im Homeoffice mindern die Pendlerpauschale, da an diesen Tagen keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte stattfindet. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Beide Pauschalen können nicht gleichzeitig für denselben Tag geltend gemacht werden.

Wie hoch ist die Höchstgrenze der Pendlerpauschale 2026?
Grundsätzlich ist die Pendlerpauschale auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr gedeckelt – allerdings nur bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne weiteren Kostennachweis. Diese Deckelung greift nicht, wenn:
- der Arbeitnehmer einen eigenen PKW oder Firmenwagen nutzt
- die tatsächlichen ÖPNV-Kosten höher sind und nachgewiesen werden
- eine Mitfahrgelegenheit als Fahrer (nicht Beifahrer) genutzt wird
Für Vielfahrer mit langen Wegen gibt es also keine echte Deckelung – die theoretischen 8.360 Euro bei 100 Kilometern einfacher Strecke sind problemlos absetzbar.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Pendlerpauschale 2026
Wie viel Pendlerpauschale gibt es 2026 in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke. Die bisherige Staffelung – 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab Kilometer 21 – wird abgeschafft. Die Neuregelung ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025.
Wer profitiert am meisten von der neuen Pendlerpauschale 2026?
Am stärksten profitieren Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen zwischen 5 und 20 Kilometern. Bei einer einfachen Strecke von 15 Kilometern und 220 Arbeitstagen ergibt sich eine Mehrentlastung von 264 Euro pro Jahr. Pendler ab 21 Kilometern profitieren mit einem festen Plus von 352 Euro jährlich.
Welche Verkehrsmittel sind 2026 für die Pendlerpauschale anrechenbar?
Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie kann für PKW, Motorrad, Fahrrad, ÖPNV, Bahn, Mitfahrgelegenheit und sogar Fußwege geltend gemacht werden. Bei nachgewiesenen ÖPNV-Kosten kann auch der höhere tatsächliche Betrag angesetzt werden.
Wie wird die Pendlerpauschale 2026 in der Steuererklärung angegeben?
In der Anlage N (für Arbeitnehmer) werden Entfernung, Arbeitstage und Verkehrsmittel eingetragen. Die Berechnung übernimmt das Finanzamt automatisch. Bei der elektronischen Steuererklärung über ELSTER werden die neuen 38 Cent ab dem Veranlagungszeitraum 2026 automatisch hinterlegt.
Können Selbständige die Pendlerpauschale 2026 ebenfalls nutzen?
Selbständige können die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ebenfalls als Betriebsausgaben absetzen. Hier gelten allerdings die Regeln zur Entfernungspauschale analog – also 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026, einfache Strecke, Anzahl der tatsächlichen Fahrten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
- Gesetze im Internet – § 9 EStG (Werbungskosten)
- Bundesregierung – Aktuelle steuerliche und soziale Änderungen 2026
Lesen Sie auch unseren umfassenden Pillar-Beitrag mit allen weiteren Steueränderungen 2026: Steueränderungen 2026 für Unternehmer: Was ändert sich, wer ist betroffen? sowie unseren Praxisartikel So funktioniert der Fahrtkostenzuschuss.