Das Europäische Parlament in Straßburg hat die Rückkehr einer befristeten Ausnahme von den Datenschutzregeln unterstützt. Sie erlaubt Online-Plattformen, private Nachrichten auf Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu überprüfen. Dabei geht es um den freiwilligen Einsatz automatisierter Werkzeuge in Messengern und sozialen Netzwerken. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu deutschlandfunk.
Die Ausnahme galt bis April 2026, danach scheiterte ihre Verlängerung zunächst. Nach der neuen Abstimmung könnte der Mechanismus nun bis April 2028 wieder in Kraft treten. Die Abgeordneten fordern jedoch Änderungen am vorgeschlagenen Verfahren.
Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Für die Verlängerung der Regel ist die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten nötig. Sie betrachten die Ausnahme als Übergangslösung bis zu einer umfassenden Neubewertung der Gesetzgebung.
Warum die Regel umstritten ist
Die Ausnahme erlaubt es Unternehmen, ohne gesonderte Begründung automatisierte Suchverfahren nach Bildern einzusetzen, die mit sexueller Gewalt gegen Kinder in Verbindung stehen. Solche Maßnahmen wurden bereits von großen Technologiekonzernen wie Google, Meta, Microsoft und Snap genutzt.
Zuvor hatte die Verlängerung im Europäischen Parlament zweimal keine Mehrheit erhalten. Ein Teil der Abgeordneten bestand darauf, dass die Prüfung privater Kommunikation nur bei einem konkreten Verdacht möglich sein dürfe — nicht pauschal.
Nach dem EU-Gipfel im Juni setzte sich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola erneut für eine Verlängerung des Mechanismus ein. Die EU-Staaten unterstützten diese Position, woraufhin die Frage in einem beschleunigten Verfahren erneut zur Abstimmung gestellt wurde.
Kritiker sprechen von einer „Abstimmung durch die Hintertür“
Die Entscheidung stieß bei Abgeordneten verschiedener Fraktionen auf Kritik. Sie erklärten, die Abstimmung sei nach früheren gescheiterten Versuchen faktisch auf Umwegen wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Befürworter der Verlängerung argumentieren, dass das Fehlen der rechtlichen Ausnahme den Kampf gegen die Verbreitung von Material sexueller Gewalt gegen Kinder erschwere. Plattformen müssten weiter die Möglichkeit haben, freiwillige Schutzmaßnahmen für Minderjährige einzusetzen.
Gegner warnen dagegen vor dem Risiko einer massenhaften Durchleuchtung privater Kommunikation. Bürgerrechts- und Datenschützer halten diesen Ansatz für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre und bezweifeln seine Wirksamkeit beim tatsächlichen Schutz von Kindern.
Technologiekonzerne warten auf rechtliche Klarheit
Internetunternehmen hatten nach dem Auslaufen der Ausnahme auf die unsichere Rechtslage hingewiesen. Zugleich erklärten Google, Meta, Microsoft und Snap, sie würden freiwillige Maßnahmen zum Schutz von Kindern in ihren Diensten fortsetzen.
Die weitere Zukunft der Regel hängt nun von den Verhandlungen mit den EU-Staaten ab. Stimmen die Mitgliedstaaten der Übergangslösung zu, könnte die Ausnahme erneut gelten und bis April 2028 bestehen bleiben.
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