Startseite TechnologieVerbrenner-Aus: Was die EU-Lockerung für Fuhrparks und Firmenwagen bedeutet

Verbrenner-Aus: Was die EU-Lockerung für Fuhrparks und Firmenwagen bedeutet

von Wolfgang Baumer
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Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Brüssel mit leeren Sitzreihen

Neue Verbrenner und Hybride könnten auch nach 2035 in der EU verkauft werden, ohne dass Hersteller dafür Strafen zahlen. Über diese Lockerung stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am Nachmittag des 4. November ab. Laut dpa-AFX haben sich mehrere Fraktionen auf einen gemeinsamen Text verständigt, eine Mehrheit gilt als wahrscheinlich. Das Ergebnis lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Für Fuhrparks ändert sich dadurch vorerst nichts: Beschlossen ist erst etwas, wenn Parlament und Mitgliedstaaten sich geeinigt haben. Planen lässt sich trotzdem schon, vor allem bei Leasinglaufzeiten und bei der Firmenwagenquote, die große Unternehmen treffen soll.

Vier Fassungen, vier Zielwerte für 2035

In der Debatte kursieren mehrere Prozentzahlen, die oft durcheinandergeraten. Alle beziehen sich auf die CO2-Minderung neuer Pkw gegenüber dem Referenzjahr 2021, dessen Wert laut IHK Karlsruhe bei 110 Gramm je Kilometer liegt.

Fassung Ziel 2035 Was das praktisch heißt
Geltendes Recht 100 Prozent Ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen
Vorschlag der EU-Kommission vom 16. Dezember 2025 90 Prozent Rest von rund 11 g/km, muss über grünen Stahl aus der EU (bis 70 Prozent) und nachhaltige Kraftstoffe (bis 30 Prozent) ausgeglichen werden
Kompromiss von EVP, S&D und Renew in den Ausschüssen 95 Prozent, mit grünem Stahl 87,5 Prozent Hersteller dürfen 7,5 Prozentpunkte weniger einsparen, wenn sie grünen Stahl aus Europa verwenden
Position von Merz und Macron (laut Spiegel) 90 Prozent Ohne Ausgleichspflicht für den Rest

Der Kompromiss passierte am 22. Oktober bereits zwei Ausschüsse. Im Industrieausschuss stimmten 49 Abgeordnete dafür, 27 dagegen, 5 enthielten sich. Im Verkehrsausschuss lag das Verhältnis bei 27 zu 18 bei einer Enthaltung, wie das Fachmedium electrive berichtet. Als Nächstes ist der Umweltausschuss an der Reihe.

Der Zeitplan bis zur Entscheidung

Das Plenum soll voraussichtlich Mitte Dezember abstimmen. Parallel erarbeiten die 27 Mitgliedstaaten ihre eigene Position, für die eine qualifizierte Mehrheit nötig ist: mindestens 15 Länder, die zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Danach müssen Parlament und Rat einen gemeinsamen Text finden. Wann das Gesetz steht, ist offen, und Änderungen an den Zahlen oben bleiben bis dahin möglich.

Für Einkauf und Finanzplanung folgt daraus eine einfache Regel: Eine Beschaffungsentscheidung, die 2026 oder 2027 fällt, muss sich auch ohne die Lockerung rechnen. Die Regeln betreffen Neuwagen; wer heute einen Verbrenner fährt oder gebraucht kauft, ist von keiner der vier Fassungen direkt betroffen.

Firmenflotten: Die geplante Quote zielt auf Unternehmen ab 250 Beschäftigten

Für Unternehmen ist ein anderer Teil des Autopakets oft wichtiger als die Prozentzahl für die Hersteller. Unter dem Titel „Green Corporate Fleets“ schlägt die Kommission verbindliche Quoten für Firmenflotten vor. Sie richten sich formal an die Mitgliedstaaten, die selbst entscheiden, wie sie die Vorgaben umsetzen.

Wer unter die Quote fällt

Erfasst wären laut IHK Karlsruhe Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und über 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Dazu zählen auch Leasing-, Miet-, Pool-, Carsharing-, Taxi- und Ride-Hailing-Flotten. Kleine und mittlere Unternehmen sind ausgenommen. Für Deutschland sieht der Entwurf vor, dass bis 2030 rund 83 Prozent der neu zugelassenen Firmen-Pkw und 48 Prozent der neuen leichten Nutzfahrzeuge in großen Flotten emissionsfrei oder emissionsarm sind, bis 2035 jeweils 95 Prozent.

Ab dem 1. Januar 2030 dürften die Staaten zudem neue Firmenfahrzeuge finanziell nicht mehr fördern, wenn sie nicht als emissionsarm gelten.

Was kleine Betriebe mittelbar spüren können

Ein Handwerksbetrieb mit 20 Beschäftigten fällt aus der Quote heraus. Unsere Einschätzung: Spürbar wird die Regel für ihn am ehesten über den Gebrauchtmarkt, wenn große Flotten in den 2030er Jahren anteilig mehr Elektro-Fahrzeuge zurückgeben, und über Leasinggesellschaften, die selbst unter die Quote fallen und ihr Angebot entsprechend ausrichten. Belastbare Zahlen dazu gibt es noch nicht.

Ladesäule für Elektroautos auf einem Parkplatz vor dem Stadthaus in Hermsdorf
Foto: Steffen Mokosch, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Kraftstoffe und Stahl: der offene Streitpunkt

Die Kommission will beim Ausgleich nur E-Fuels und fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen zulassen; Kraftstoffe aus Raps, Mais oder Palmöl schließt ihr Entwurf aus. Die Deutsche Umwelthilfe warnte am 2. November vor einer neuen Fahrzeugkategorie namens „Vehicles Running Exclusively on Eligible Fuels“. Nach ihrer Darstellung könnten Verbrenner dann als emissionsfrei gelten, wenn sie ausschließlich zugelassene Kraftstoffe tanken, auch solche auf Basis von Soja, Raps oder Getreide. Außerdem lasse sich kaum kontrollieren, was tatsächlich im Tank landet. Ob und in welcher Form diese Kategorie im Ausschuss eine Mehrheit findet, entscheidet sich erst in der Abstimmung.

Für Fuhrparks mit Verbrennern wäre die Kraftstofffrage auch eine Kostenfrage. Wie sich der CO2-Preis auf Unternehmen auswirkt, gehört deshalb in jede Vergleichsrechnung, ebenso die Preise an der Ladesäule. Dass sich dort gerade Anbieter ändern, zeigt der Verkauf der Mercedes-Ladeparks an Electra.

Was Fuhrparkverantwortliche jetzt einplanen können

Die meisten Entscheidungen hängen an der Haltedauer. Ein Fahrzeug im 48-Monats-Leasing, das Anfang 2031 startet, kommt Anfang 2035 zurück. Wer sechs Jahre hält und 2029 kauft, verkauft ebenfalls um 2035 herum. Fahrzeuge, die 2026 oder 2027 bestellt werden, sind bei üblichen Laufzeiten längst wieder aus dem Bestand, bevor die Neuregelung greift.

  • Laufzeiten auflisten: Für jedes Fahrzeug das Rückgabe- oder Verkaufsjahr notieren und markieren, welche Ersatzbeschaffungen in die Jahre 2029 bis 2031 fallen. Dort lohnt sich die erste Vergleichsrechnung.
  • Quote prüfen: Unternehmen nahe der Schwellen von 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Umsatz sollten festhalten, ob sie mit Tochtergesellschaften darüber liegen könnten. Die deutsche Umsetzung steht noch aus, die genaue Zählweise sollte dann mit dem Steuerberater geklärt werden.
  • Keine Bestellung vorziehen: Der Beschluss im Ausschuss ändert keine geltende Pflicht. Ein Auftrag nur wegen der Schlagzeile ist nicht nötig, weder für Verbrenner noch für Elektroautos.
  • Transporter gesondert betrachten: Für leichte Nutzfahrzeuge soll das Ziel für 2030 von 50 auf 40 Prozent sinken. Das Angebot an Verbrenner-Transportern dürfte dadurch länger breit bleiben, die Quote für große Flotten liegt bei Nutzfahrzeugen 2030 aber ebenfalls bei 48 Prozent.
  • Förderung und Steuer getrennt rechnen: Welche Förderung es für betriebliche E-Fahrzeuge gibt, sollte in die Kalkulation einfließen, unabhängig vom Ausgang in Brüssel.

Der nächste feste Termin ist die Plenarabstimmung, die voraussichtlich Mitte Dezember stattfindet. Bei der Flottenquote lohnt zusätzlich der Blick nach Berlin, denn die Umsetzung läge bei den Mitgliedstaaten.

Stand: 4. November 2026, vor der Abstimmung im Umweltausschuss. Der Text fasst Informationen von dpa-AFX, IHK Karlsruhe, electrive und der Deutschen Umwelthilfe zusammen.

Titelbild: Foto: Profpcde, CC0, via Wikimedia Commons

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