Von den 91.116 Menschen, die seit Ende 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, besitzen 36.368 inzwischen ein dauerhaftes Bleiberecht. Das sind knapp 40 Prozent. Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat, über die dpa-AFX am 4. November berichtete. Stichtag ist der 30. September 2026. Für Betriebe, die solche Beschäftigte einstellen oder halten wollen, zählt vor allem die zweite Zahl: 27.763 Personen warten mit einer Fiktionsbescheinigung auf die Entscheidung der Behörde, 11.935 sind zurück in der Duldung. Mit dem Status kann sich auch ändern, ob und in welchem Umfang gearbeitet werden darf, und die Prüfpflicht liegt beim Arbeitgeber.
Wo die 91.116 Menschen heute stehen
| Status am 30. September 2026 | Personen | Anteil (eigene Rechnung) |
|---|---|---|
| Dauerhaftes Bleiberecht (32.233 Erwachsene, 4.135 Jugendliche und junge Erwachsene) | 36.368 | 39,9 % |
| Fiktionsbescheinigung, Verfahren läuft | 27.763 | 30,5 % |
| Zurück in der Duldung | 11.935 | 13,1 % |
| Noch im Chancen-Aufenthaltsrecht | 7.131 | 7,8 % |
| Nicht mehr in Deutschland | 3.957 | 4,3 % |
| Übrige Fälle (andere Titel, Widerruf, Erlöschen, Ablehnung) | 3.962 | 4,3 % |
Die letzte Zeile ergibt sich rechnerisch aus der Differenz; einzeln ausgewiesen ist sie in den Berichten nicht. Neue Fälle kommen nicht mehr dazu: Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2025, CDU, CSU und SPD haben die Regelung im Koalitionsvertrag nicht verlängert. Die Erlaubnis gilt 18 Monate und lässt sich nicht verlängern. Wer sie noch im Dezember 2025 erhalten hat, ist also bis etwa Juni 2027 abgesichert; bis dahin muss der Anschluss geklärt sein. Polat wertet das Modell als Erfolg und verweist darauf, dass Menschen ohne gesicherten Aufenthalt oft keine Arbeitserlaubnis, keinen Sprachkurs und keinen Arbeitgeber fänden.
Was je nach Papier für die Beschäftigung gilt
Maßgeblich ist der Vermerk im Dokument, wie das Landesamt für Einwanderung Berlin für Arbeitgeber zusammenfasst.
| Dokument | Was gilt | Was der Arbeitgeber tut |
|---|---|---|
| Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG | Laut Stadt Hamburg uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, selbstständige Tätigkeit nicht erlaubt | Kopie aufbewahren, Ablaufdatum in die Personalakte |
| Fiktionsbescheinigung | Bei Verlängerungsantrag gilt der bisherige Aufenthalt mit seinen Nebenbestimmungen weiter (§ 81 Abs. 4 AufenthG); Vermerk beachten | Bescheinigung und alten Titel kopieren, Frist notieren; sie gilt in der Regel 2 bis 6 Monate |
| Duldung mit „Beschäftigung erlaubt“ | Jede Beschäftigung zulässig | Kopie aufbewahren, Gültigkeit überwachen |
| Duldung mit Erlaubnisvorbehalt | Beschäftigung erst nach Erlaubnis der Ausländerbehörde; eine genannte Tätigkeit gilt nur für diese | Einstellungszusage oder Vertrag und Stellenbeschreibung für den Antrag liefern, Zeit einplanen |
Die Pflichten aus § 4a Absatz 5 AufenthG
Wer im Inland einen Ausländer beschäftigt, muss nach § 4a Abs. 5 AufenthG prüfen, ob die Beschäftigung erlaubt ist, und für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Kopie des Dokuments aufbewahren, auf Papier oder elektronisch. Die Prüfpflicht gilt auch für Auftraggeber, die nachhaltig Dienst- oder Werkleistungen einkaufen. Endet eine Beschäftigung vorzeitig, für die ein Titel zur Erwerbstätigkeit erteilt wurde, ist die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen zu informieren.
Die Bußgelder sind empfindlich: Berlin nennt für unerlaubte Beschäftigung bis zu 500.000 Euro und für eine versäumte Meldung bis zu 30.000 Euro. In der Praxis überschneidet sich das mit anderen Prüfungen im Betrieb. Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Mindestlohn vorgeht, haben wir bereits beschrieben.

Wie Betriebe beim Übergang ins Bleiberecht helfen können
Für den Anschlusstitel nach §§ 25a oder 25b AufenthG verlangt die Stadt Hamburg in ihren Informationen, dass der Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert ist, also zu mindestens 51 Prozent. Dazu kommen mündliche Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und der Nachweis der Identität. Entscheidend ist die Prüfung der zuständigen Ausländerbehörde.
Was der Arbeitgeber konkret beisteuern kann
- Vertrag und Lohn: Der Vertrag muss nach den Hamburger Informationen nicht unbefristet sein, er sollte aber bis zum Ende des Chancen-Aufenthalts laufen. Eine Bescheinigung über Arbeitszeit und Brutto hilft der Behörde bei der Prognose.
- Stunden: Wer knapp unter der 51-Prozent-Grenze liegt, kann mit dem Beschäftigten über mehr Stunden sprechen. Bei Familien zählt die gesamte Bedarfsgemeinschaft.
- Sprache: Für A2-Kurse bei bestehender Beschäftigung ist nach den Hamburger Informationen das BAMF der Ansprechpartner. Eine in Deutschland abgeschlossene Ausbildung kann den Nachweis ebenfalls erbringen.
- Termine: Freistellung für Behördengänge einplanen; wird die Fiktionsbescheinigung nicht rechtzeitig verlängert, ist Klärung vor dem Ablaufdatum nötig.
Wenn der Beschäftigte wieder in der Duldung ist
Beim Wechsel in die Duldung entscheidet der Vermerk im Dokument, ob weitergearbeitet werden darf. Bleibt die Beschäftigung erlaubt, kommt die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG infrage. Nach der Arbeitshilfe „Bleib dran“ von asyl.net mit Stand April 2025 setzt sie unter anderem voraus: Einreise vor dem 31. Dezember 2022, mindestens ein Jahr Vorduldung, geklärte Identität, zwölf Monate Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden, gesicherter Lebensunterhalt und A2-Deutsch. Nach 30 Monaten besteht dann Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Für Auszubildende gibt es die Ausbildungsduldung nach § 60c. Weil sich solche Regeln ändern, sollte der aktuelle Stand bei der Ausländerbehörde oder einer Fachanwältin geklärt werden.
Prüfliste für Personalabteilung und Inhaber
- Alle Beschäftigten mit befristetem Status auflisten: Dokument, Vermerk, Ablaufdatum.
- Für Fiktionsbescheinigungen eine Wiedervorlage vier Wochen vor Fristende setzen.
- Kopien vollständig ablegen, auch den alten Titel.
- Bei „Beschäftigung nur nach Erlaubnis“ keinen Arbeitsbeginn vor der Erlaubnis zulassen.
- Ablauf bei Statuswechsel festlegen: Wer informiert die Personalabteilung, wer spricht mit der Behörde?
Der Aufwand bleibt überschaubar, meist genügen eine Tabelle und eine Wiedervorlage. Jede Neubesetzung kostet dagegen Einarbeitung, auch wenn die Arbeitslosigkeit im September leicht gesunken ist. Zur Personalplanung für 2027 gehört außerdem der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Stand: 4. November 2026.
Titelbild: Foto: Jörg Braukmann, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons