Die Bundesregierung prüft eine umfassende Reform der Hinterbliebenenversorgung. Die Rentenkommission schlägt vor, das bisherige System der Witwen- und Witwerrente durch eine verpflichtende Rententeilung zwischen Ehepartnern zu ersetzen. Sollte der Vorschlag umgesetzt werden, könnten Millionen Familien in Deutschland von den Änderungen betroffen sein. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu merkur.
Rentenkommission schlägt neues Modell vor
In ihren Empfehlungen spricht sich die Rentenkommission für eine Reform der Hinterbliebenenleistungen aus. Künftig soll anstelle der klassischen Witwen- oder Witwerrente eine verpflichtende Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gelten.
Dabei würden sämtliche während der Ehe angesammelten Rentenpunkte automatisch zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner verteilt. Dieses sogenannte Rentensplitting existiert bereits seit 2002 als freiwillige Option. Nach offiziellen Angaben entschieden sich jedoch im Jahr 2024 lediglich 111 Ehepaare für dieses Modell.
So funktioniert das bisherige System
Derzeit unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen der kleinen und der großen Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners und wird in der Regel höchstens zwei Jahre lang gezahlt. Die große Witwenrente umfasst 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und kann unter bestimmten Voraussetzungen – etwa ab einem bestimmten Alter oder bei der Erziehung von Kindern – dauerhaft gezahlt werden.
Dieses System besteht in Deutschland bereits seit 1911.
Warum die Reform umstritten ist
Befürworter der Reform verweisen darauf, dass heute in vielen Familien beide Partner berufstätig sind und eigene Rentenansprüche erwerben. Deshalb solle das Rentensystem stärker an die heutigen Lebensrealitäten angepasst werden.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen unterbrechen oder in Teilzeit arbeiten. Dadurch erwerben sie häufig geringere Rentenansprüche. Die bisherige Witwenrente dient in solchen Fällen dazu, Einkommensverluste nach dem Tod des Ehepartners teilweise auszugleichen.
Nach Einschätzung von Experten könnten insbesondere Familien mit ungleich verteilten Erwerbsbiografien durch eine verpflichtende Rententeilung finanzielle Nachteile erfahren. Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen wären dagegen voraussichtlich deutlich weniger betroffen.
Mögliche finanzielle Auswirkungen
Medienberichten zufolge rechnen die Befürworter der Reform damit, dass sich durch die Änderungen langfristig erhebliche Einsparungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielen lassen.
Andere Fachleute bezweifeln jedoch, dass die Reform tatsächlich zu den erwarteten Einsparungen führen wird. Ihrer Ansicht nach würde sich vor allem die Verteilung der Rentenansprüche innerhalb einer Ehe verändern, ohne dass sich die Gesamtausgaben in gleichem Maße reduzieren.
Wann eine Entscheidung fallen könnte
Die Empfehlungen der Rentenkommission haben derzeit noch keinen Gesetzescharakter. Sie dienen als Grundlage für die weiteren Beratungen der Bundesregierung über eine mögliche Reform der Hinterbliebenenversorgung.
Ob die verpflichtende Rententeilung tatsächlich eingeführt wird, ist derzeit noch offen. Eine endgültige politische Entscheidung steht noch aus.
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