Startseite WirtschaftIn einem Discounter in Schramberg fand ein Kontrolleur verschimmelte Lebensmittel und Eier mit abgelaufenem MHD. Der Fall landete vor Gericht.

In einem Discounter in Schramberg fand ein Kontrolleur verschimmelte Lebensmittel und Eier mit abgelaufenem MHD. Der Fall landete vor Gericht.

von Johanna Richter
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In einem Discounter in Schramberg fand ein Kontrolleur verschimmelte Lebensmittel und Eier mit abgelaufenem MHD. Der Fall landete vor Gericht.

In einem Lebensmitteldiscounter in Schramberg in Baden-Württemberg hat ein Kontrolleur bei einer Überprüfung mehrere mangelhafte Waren entdeckt. Darunter befanden sich verschimmelte Bohnen, verdorbene Karotten, Orangen mit blauem Schimmel sowie Eier mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Der Fall hatte später ein juristisches Nachspiel: Vor dem Amtsgericht Oberndorf musste sich der ehemalige Leiter des Marktes verantworten. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu schwarzwaelder-bote.

Kontrolleur entdeckte mehrere verdorbene Waren

Bei der Überprüfung des Discounters in Schramberg stießen die Kontrolleure vor allem im Bereich der frischen Lebensmittel auf Probleme. Festgestellt wurden Bohnen mit sichtbarem Schimmel, teilweise verfaulte Karotten und Orangen, deren Oberfläche von blauem Schimmel befallen war.

Auch bei den Eiern gab es Beanstandungen. Ein Teil der Ware befand sich offenbar noch im Verkaufsbereich, obwohl das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten war. Damit handelte es sich nicht nur um ein einzelnes übersehenes Produkt, sondern um mehrere unterschiedliche Warengruppen.

Die Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle wurden später zum Gegenstand eines Verfahrens vor dem Amtsgericht Oberndorf. Im Mittelpunkt stand der frühere Leiter der betroffenen Filiale.

Warum der Fall vor Gericht landete

Lebensmittelhändler in Deutschland sind verpflichtet, ihre Waren so zu lagern, zu kontrollieren und anzubieten, dass keine gesundheitlich bedenklichen oder für den Verzehr ungeeigneten Produkte verkauft werden.

Dabei geht es nicht nur um die Bedingungen bei der Anlieferung. Auch während des laufenden Verkaufs müssen Mitarbeiter regelmäßig prüfen, ob frisches Obst und Gemüse verdorben ist, ob Verpackungen beschädigt sind und ob Haltbarkeitsfristen eingehalten werden.

Werden bei einer amtlichen Kontrolle erhebliche Mängel festgestellt, können je nach Art und Umfang der Verstöße weitere behördliche oder rechtliche Schritte folgen.

Schimmel ist nicht nur ein optischer Mangel

Sichtbarer Schimmel auf Obst oder Gemüse gilt nicht lediglich als Schönheitsfehler. Bei vielen Lebensmitteln können sich Schimmelpilze auch in Bereiche ausbreiten, die äußerlich noch unauffällig erscheinen.

Besonders bei wasserreichen und weichen Lebensmitteln reicht es deshalb häufig nicht aus, lediglich die sichtbar befallene Stelle abzuschneiden. Stark verschimmelte oder verdorbene Ware darf nicht weiter im regulären Verkauf angeboten werden.

Für Lebensmittelgeschäfte bedeutet das, dass Frischeprodukte regelmäßig kontrolliert und auffällige Stücke frühzeitig aussortiert werden müssen.

Bei Eiern gelten besondere Regeln

Anders als bei offensichtlich verfaultem Obst oder Gemüse bedeutet ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum nicht automatisch, dass ein Lebensmittel ab diesem Zeitpunkt gesundheitsschädlich ist.

Bei Eiern spielen jedoch die Lagerung, der Zustand der Schale und die spätere Verwendung eine wichtige Rolle. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sollten Eier besonders vorsichtig behandelt und in der Regel nur noch vollständig durcherhitzt verwendet werden.

Für Händler gelten zusätzliche Vorgaben, welche Eier unter welchen Bedingungen noch angeboten werden dürfen. Entscheidend ist deshalb nicht allein das aufgedruckte Datum, sondern auch, ob die gesetzlichen Anforderungen an Lagerung und Verkauf eingehalten wurden.

Ehemaliger Marktleiter musste sich verantworten

Das Verfahren zu den Beanstandungen aus dem Schramberger Discounter wurde vor dem Amtsgericht Oberndorf behandelt. Im Zentrum stand der frühere Marktleiter der Filiale.

Auslöser waren die Feststellungen der Lebensmittelüberwachung. Die Kontrolle hatte mehrere Produkte ergeben, deren Zustand nicht den Anforderungen entsprach – von verschimmeltem Obst und Gemüse bis hin zu Eiern mit überschrittener Haltbarkeitsfrist.

Der öffentlich bekannte Sachverhalt zeigt damit vor allem eine Reihe von Mängeln bei der Kontrolle der im Laden angebotenen Lebensmittel. Der Name der betroffenen Discounterkette wurde in den zugänglichen Angaben nicht genannt.

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