Startseite TechnologieIn Deutschland erhielt eine Autofahrerin 20 Euro Bußgeld wegen einer rosa Parkscheibe. Welche Regeln für Farbe, Größe und elektronische Modelle gelten.

In Deutschland erhielt eine Autofahrerin 20 Euro Bußgeld wegen einer rosa Parkscheibe. Welche Regeln für Farbe, Größe und elektronische Modelle gelten.

von Johanna Richter
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In Deutschland erhielt eine Autofahrerin 20 Euro Bußgeld wegen einer rosa Parkscheibe. Welche Regeln für Farbe, Größe und elektronische Modelle gelten.

In Braunschweig endete ein gewöhnlicher Einkaufsbummel für eine 30-jährige Autofahrerin mit einem Bußgeld von 20 Euro. Die Ankunftszeit hatte sie korrekt eingestellt und die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug platziert. Das Problem war jedoch die Parkscheibe selbst: Statt der vorgeschriebenen blauen Farbe war sie rosa. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu giga.

Bekannt wurde der Fall, nachdem der Vater der Autofahrerin darüber auf der Plattform X berichtet hatte. Die Geschichte lenkte damit erneut die Aufmerksamkeit auf die genauen Vorschriften, die in Deutschland für das Aussehen von Parkscheiben gelten.

Warum die rosa Parkscheibe zum Bußgeld führte

Als die Frau zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, fand sie dort eine Mitteilung über einen Parkverstoß. Wenig später erhielt sie per Post einen offiziellen Bußgeldbescheid über 20 Euro.

Der Grund war nicht etwa eine Überschreitung der erlaubten Parkdauer. Beanstandet wurde vielmehr die von der Frau verwendete rosa Parkscheibe.

In Deutschland reicht es nicht aus, lediglich die richtige Ankunftszeit einzustellen. Eine Parkscheibe muss auch den vorgeschriebenen Anforderungen an Größe, Gestaltung und Farbe entsprechen.

Wie muss eine Parkscheibe in Deutschland aussehen?

Die Anforderungen an Parkscheiben sind klar geregelt. Eine klassische Parkscheibe in Deutschland muss 110 Millimeter breit und 150 Millimeter hoch sein.

Auch die Farbe ist festgelegt: Vorgesehen ist Blau im Farbton RAL 5017. Eine entsprechend gestaltete Parkscheibe kann auf Parkflächen verwendet werden, auf denen die Ankunftszeit mit einer Parkscheibe nachgewiesen werden muss.

Dekorative Varianten in anderen Farben können deshalb nicht als gültige Parkscheiben anerkannt werden. Selbst eine korrekt eingestellte Ankunftszeit schützt nicht vor einem Verstoß, wenn die verwendete Scheibe nicht den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht.

Bei der rosa Parkscheibe der Autofahrerin handelte es sich offenbar um einen Scherz- beziehungsweise Dekoartikel. Auf der Rückseite befand sich ein entsprechender Hinweis.

Stadt Braunschweig verteidigt das Bußgeld

Die Stadtverwaltung stellte sich hinter das Vorgehen der zuständigen Mitarbeiter. Nach Angaben der Behörde wurden bei der Kontrolle die geltenden gesetzlichen Vorschriften angewendet.

Zur Kennzeichnung der Ankunftszeit dürfen demnach klassische blaue Parkscheiben oder entsprechend zugelassene elektronische Modelle verwendet werden.

Eine individuelle Bewertung jedes ungewöhnlich gestalteten Zubehörartikels sei angesichts der hohen Zahl an Parkkontrollen kaum möglich. Entscheidend bleibt daher, ob die verwendete Parkscheibe den geltenden Vorgaben entspricht.

Der Vater der betroffenen Autofahrerin erklärte, dass er die rechtliche Position der Stadt nachvollziehen könne. Gleichzeitig hielt er das Bußgeld für unangemessen, da seine Tochter die Vorgaben zur Farbe nicht gekannt und die Regeln nicht absichtlich missachtet habe.

Auch andere ungewöhnliche Parkscheiben können problematisch sein

Probleme können nicht nur bei rosa, roten oder andersfarbigen Modellen entstehen. Ein Bußgeld fürs Parken in Deutschland kann auch drohen, wenn die Gestaltung einer Parkscheibe deutlich von den vorgeschriebenen Standards abweicht.

Das kann beispielsweise Modelle mit zusätzlichen Werbeelementen oder Zubehör betreffen, dessen Konstruktion nicht dem vorgesehenen Erscheinungsbild einer Parkscheibe entspricht.

Im Handel finden sich außerdem Kombiprodukte, bei denen eine Parkscheibe beispielsweise mit einem Eiskratzer oder anderen Funktionen verbunden ist. Vor der Nutzung sollten Autofahrer deshalb prüfen, ob die Parkscheibe selbst den geltenden Anforderungen entspricht.

Welche elektronischen Parkscheiben sind erlaubt?

Eine Alternative zur klassischen mechanischen Variante ist die elektronische Parkscheibe. Allerdings darf in Deutschland nicht jedes digitale Modell verwendet werden.

Das Gerät benötigt eine entsprechende amtliche Zulassung. Nach dem Abstellen des Fahrzeugs muss die Parkzeit automatisch nach den vorgeschriebenen Regeln erfasst werden.

Anschließend darf der Fahrer die gespeicherte beziehungsweise angezeigte Ankunftszeit nicht beliebig verändern können. Damit soll verhindert werden, dass die Parkzeit nachträglich manuell angepasst wird.

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