Nach dem Auslaufen des staatlichen Tankrabatts verschärft das Bundeskartellamt die Kontrolle des deutschen Kraftstoffmarktes. Behördenpräsident Andreas Mundt erklärte, dass gegen alle zwölf Raffinerien in Deutschland Verfahren eingeleitet wurden. Ziel ist es zu prüfen, ob steigende Kraftstoffpreise nach dem Ende der Steuervergünstigung durch tatsächliche Kosten gerechtfertigt sind. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu n-tv.
Warum das Bundeskartellamt den Kraftstoffmarkt überprüft
Nach Angaben von Andreas Mundt handelt es sich mit dem Ende des Tankrabatts zunächst um eine steuerbedingte Preisänderung. Entscheidend sei nun, wie schnell und in welchem Umfang sich diese auf die Preise für Benzin und Diesel auswirke.
Das Bundeskartellamt will genau beobachten, ob die Preissteigerungen über das hinausgehen, was sich allein durch das Auslaufen der Steuerentlastung erklären lässt.
Verfahren gegen alle zwölf Raffinerien
Das Bundeskartellamt bestätigte, dass Verfahren gegen sämtliche zwölf Raffinerien in Deutschland eröffnet wurden.
Die Unternehmen müssen umfangreiche Angaben zu ihren Kosten, ihrer Preisgestaltung und ihren Unternehmensstrukturen vorlegen. Anschließend werden die eingereichten Informationen detailliert ausgewertet.
Auch die Preisentwicklung nach dem Ende des Tankrabatts wird Teil der laufenden Untersuchungen sein.
Warum die Untersuchungen Zeit benötigen
Nach Angaben der Behörde ist nicht mit kurzfristigen Ergebnissen zu rechnen. Die Analyse der Kostenstrukturen großer Raffinerien erfordert umfangreiche Daten sowie eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Andreas Mundt betonte, dass es sich dabei weder um einen Prozess von wenigen Tagen noch von wenigen Wochen handelt. Das Bundeskartellamt könne Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken, sondern müsse zunächst sämtliche Markt- und Unternehmensdaten auswerten.
Welche Folgen den Unternehmen drohen können
Sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch von Marktmacht feststellen, sind verschiedene Maßnahmen möglich.
Dazu gehört unter anderem die Abschöpfung unrechtmäßig erzielter Gewinne. Konkrete Aussagen über mögliche Konsequenzen seien jedoch derzeit nicht möglich, da sich die Verfahren noch in einem frühen Stadium befinden.
Neue Beweislast erleichtert die Ermittlungen
Eine wichtige Grundlage der laufenden Verfahren ist die geänderte Beweislastregelung.
Demnach muss das Bundeskartellamt nicht mehr nachweisen, dass Preise unzulässig überhöht sind. Stattdessen müssen die Unternehmen belegen, dass ihre Kosten tatsächlich angefallen und ordnungsgemäß in die Preisberechnung eingeflossen sind.
Nach Einschätzung der Behörde verbessert diese Regelung die Möglichkeiten, Kostenstrukturen und Preisbildung auf dem Kraftstoffmarkt umfassend zu überprüfen.
Warum der Kraftstoffmarkt besonders im Fokus steht
Nach Angaben des Bundeskartellamts ist der Großhandelsmarkt für Mineralölprodukte in Deutschland stark konzentriert. Nur wenige Unternehmen bestimmen den Markt.
Aus diesem Grund untersucht die Behörde regelmäßig die Preisbildung und überprüft, ob sie auf nachvollziehbaren wirtschaftlichen Faktoren beruht. Hohe Kraftstoffpreise allein stellen jedoch keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, sofern sie durch gestiegene Rohölpreise oder höhere Kosten begründet sind.
Die 12-Stunden-Regel für Tankstellen bleibt bestehen
Andreas Mundt äußerte sich auch zur sogenannten 12-Stunden-Regel für Tankstellen.
Diese Regel wurde eingeführt, um die Zahl der täglichen Preisänderungen deutlich zu reduzieren. Zuvor änderten einzelne Tankstellen ihre Preise teilweise bis zu 50-mal pro Tag.
Nach Angaben des Bundeskartellamts halten sich die meisten Tankstellen an die Vorgaben. Zwar wurden einzelne Verstöße registriert, rund 90 Prozent davon bewegen sich jedoch innerhalb eines Zeitfensters von jeweils zehn Minuten vor oder nach Ablauf der Zwölf-Stunden-Frist. Diese Fälle werden an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet, die über mögliche Sanktionen entscheiden.
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