Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob und verdienen dabei höchstens 603 Euro im Monat. Nun schlägt die Rentenkommission vor, die bisherige Sonderregelung zu überarbeiten und auch Minijobber zur Zahlung regulärer Sozialversicherungsbeiträge zu verpflichten. Die Pläne sorgen bei Beschäftigten, Handelsunternehmen und Betrieben der Gastronomie für erhebliche Skepsis. Dies berichtet die Webseite das-unternehmer-wissen mit einem Link zu swr.
Mehr als 1,6 Millionen Minijobber arbeiten im Südwesten Deutschlands
Minijobs sind besonders im Einzelhandel, in Hotels, Restaurants, Logistikzentren und Produktionsbetrieben verbreitet. Beschäftigte räumen Waren in Supermarktregale, verpacken Produkte, reinigen Räume oder übernehmen kurze Abend- und Wochenendschichten.
In Baden-Württemberg haben mehr als 1,2 Millionen Menschen einen Minijob, in Rheinland-Pfalz sind es über 400.000. Deutschlandweit arbeiten fast sieben Millionen Personen in dieser Beschäftigungsform.
Im Jahr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 Euro. Minijobber zahlen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung ist zwar grundsätzlich verpflichtend, Beschäftigte können sich jedoch auf Antrag von ihrem Eigenanteil befreien lassen. Den größten Teil der pauschalen Abgaben übernimmt der Arbeitgeber.
Was die Rentenkommission vorschlägt
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Vorbereitung der Rentenreform empfiehlt, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile von Minijobs weitgehend abzuschaffen. Künftig sollen auch geringfügig Beschäftigte reguläre Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.
Eine Ausnahme könnte lediglich für Schülerinnen und Schüler gelten. Eine endgültige Entscheidung ist bislang nicht gefallen. Die Vorschläge müssen zunächst politisch beraten werden, zudem können sich einzelne Punkte der Reform noch ändern.
Sollte der Plan umgesetzt werden, würden Minijobs nicht zwangsläufig vollständig verschwinden. Sie würden jedoch ihren bisherigen Sonderstatus verlieren. Durch die zusätzlichen Sozialabgaben würde der Nettobetrag, der den Beschäftigten ausgezahlt wird, sinken.
Beschäftigte befürchten geringere Nettoeinkommen
Für viele Menschen ist ein Minijob eine zusätzliche Einnahmequelle neben einer Hauptbeschäftigung, dem Studium, der Rente oder der Betreuung von Kindern. Einer der wichtigsten Gründe für die Attraktivität dieses Modells ist bislang die Möglichkeit, bis zu 603 Euro mit nur geringen Abzügen zu verdienen.
Verpflichtende Sozialversicherungsbeiträge könnten die Nebenbeschäftigung deutlich unattraktiver machen. Bei einem maximalen Monatsverdienst könnte allein der Rentenversicherungsbeitrag dazu führen, dass Beschäftigten nur noch etwa 547 Euro bleiben. Werden zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, würde das verfügbare Einkommen weiter sinken.
Beschäftigte aus Unternehmen in Ingelheim äußerten gegenüber dem SWR Zweifel daran, ob sie dieselbe Arbeit künftig für ein geringeres Nettoeinkommen leisten würden. Einige erklärten, dass sie im Fall einer Reform möglicherweise auf zusätzliche Schichten verzichten könnten.
Handel und Gastronomie warnen vor Personalproblemen
Unternehmen im Einzelhandel, in der Hotellerie und in der Gastronomie setzen Minijobber häufig zu Zeiten mit besonders hoher Auslastung ein. Dazu gehören vor allem Abendstunden, Wochenenden, Feiertage und saisonale Spitzen.
Branchenvertreter befürchten, dass nach Einführung regulärer Sozialabgaben weniger Menschen bereit sein könnten, nur wenige Stunden pro Woche zu arbeiten. Für kleine Geschäfte, Cafés, Restaurants und Hotels könnte dies die Dienstplanung erschweren und die Personalkosten erhöhen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA warnt zudem davor, dass Schülerinnen und Schüler erwachsene Minijobber nicht vollständig ersetzen könnten. Aufgrund gesetzlicher Alters- und Arbeitszeitbeschränkungen dürfen Minderjährige nicht immer spätabends oder an bestimmten Wochenendtagen eingesetzt werden.
IAB-Experte unterstützt eine Reform des Systems
Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hält das heutige Minijob-Modell für reformbedürftig. Die geringfügige Beschäftigung sollte ursprünglich einen einfachen Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Für viele Menschen werde sie jedoch zu einer dauerhaften Beschäftigungsform, ohne dass ein Wechsel in ein reguläres Arbeitsverhältnis erfolge.
Nach Einschätzung des Arbeitsmarktexperten schaffen die geltenden Regeln Anreize für Arbeitgeber, Arbeitszeiten aufzuteilen und Beschäftigte dauerhaft in gering bezahlten Arbeitsverhältnissen zu halten. Weber spricht sich deshalb nicht nur für eine Abschaffung der bisherigen Minijob-Regelung aus, sondern auch für eine Reform der Besteuerung niedriger Einkommen. Beschäftigte sollten finanziell davon profitieren, wenn sie ihre Arbeitszeit schrittweise erhöhen.
Befürworter der Reform verweisen außerdem darauf, dass langjährige Beschäftigung ohne vollständige Sozialversicherungsbeiträge das Risiko einer niedrigen Altersrente erhöht. Davon betroffen sind insbesondere Frauen, die einen großen Anteil der ausschließlich in Minijobs Beschäftigten stellen.
Die Vorschläge der Rentenkommission sind bislang nicht beschlossen. Über die endgültigen Übergangsregeln, die Höhe der möglichen Beiträge und mögliche Ausnahmen soll im weiteren Verlauf der Rentenreform entschieden werden.
Lesen Sie auch: Deutschlands Brauwirtschaft steckt in einer tiefen Krise: Insolvenzen, sinkende Nachfrage, hohe Kosten und drohende Schließungen traditioneller Brauereien